Hallo zusammen!
Aber sollte man eigentlich nicht auch unterhalb von 1,3 m Höhe messen, wenn da der Umfang geringer ist? Also so wird es bei Monumentaltrees bei anderen Baumarten gehandhabt.
Hier die Anleitung dazu, woran ich mich aber auch nicht immer halte. Es müsste also zunächst mal geklärt werden, ob es ein oder zwei/mehrere Bäume sind. Dies kann man nicht unbedingt zwingend an der Höhe von 1,3 m fest machen. In jungen Jahren zwieselt sich der Stamm unterhalb von 1,3 m, in späteren Jahren dann oberhalb von 1,3 m. Wird aber dann aus ehemals zwei Bäumen in späteren Jahren ein Baum? Handelt es sich um ein Baum, dann also mit zwei Stämmen ab einer bestimmten Höhe, misst man den Umfang an der geringsten Stelle, unterhalb von 1,3 m Höhe. Gehen die Stämmlinge aber bereits vom Boden ab getrennt nach oben, was für zwei Bäume spricht, dann jeweils Einzelmessungen der Stämmlinge in 1,3 m Höhe. Die UM-Reihe auf der Mainau sind auch in dieser Sicht wieder ein Sonderfall, da dort auch noch tief angesetzte Äste hinzukommen. Da müsste man wohl tatsächlich von Baum zu Baum entscheiden, was alles in die Messung mit eingeschlossen wird. Bei
diesem UM könnte man eventuell links von einem Nebenstamm, der schon stark mit dem Hauptstamm verschmolzen ist, und rechts von einem Seitenast, der Bodennah abgeht, sprechen? Gefühlsmäßig würde ich da jetzt in 1,3 m Höhe um die zwei Stämmlinge messen und den rechten Seitenast außen vor lassen. Bei
diesem UM würde ich wohl den linken Stamm/Ast bei der Messung weglassen. Der nach vorne gerichtete aber nicht mehr, weil der bis über 1,3 m Höhe bereits mit dem Hauptstamm verschmolzen ist. Da jetzt aber auch noch oberhalb der Teilung zu messen, macht in meinen Augen wenig Sinn. Man müsste das aber auch noch bei jedem UM im Register mit vermerken, wie gemessen wurde. Das wäre aber mal eine Aufgabe, alle UMs der Allee einen getrennten Eintrag verpassen, wo das alles gemessen und vermerkt wird. Freiwillige vor
Viele Grüße,
Rainer