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Autor Thema: Forstrechtliche Bestimmungen  (Gelesen 72251 mal)

ferstor

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #90 am: 22-Oktober-2008, 19:47 »

hoff ma das das klappt, glaub der förster ist auch einer der immer alles bemängel muss, obwohl zwei meter weiter fichten stehen, die eigentlich der vorschrift widersprechen und um die er sich besser mal kümmern sollter.
aber wenns mit dem argument nicht funktioniert, dann handel ich eben ´nen deal aus und pflanz zwischen die mammuts eben ein paar standorttypische bäume und gewächse
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #91 am: 06-Februar-2009, 23:13 »

Hallo Tim !

Wie schauts denn aus mit deinem Anbau ? Lange nichts mehr gehört davon!

Hat sich denn schon was ergeben ?


Beste Grüße
Bernhard
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steffen129

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #92 am: 03-März-2009, 15:44 »

Hallo

Sind die Förster denn überall so blöd und wissen nicht was der Wald der Zukunft sein kann? PS also der Wald der mal hier wuchs!!! Vor der Eiszeit! Ich dachte das ist nur bei uns so.
Aus diesem Grund stelle ich keine Anträge mehr, gut bei Neuanpflanzungen geht das nicht.
Ich Pflanze das  was ich mag in meinen Wald und das sind nur Amerikaner Douglasie Küstentannen und Nobilestannen und was es sonst noch alles gibt. Wenn es geht selber gezogen ausgegraben oder vorm Wildverbiss gerettet.
Es sind auch einige BMs dabei. Also ich mache gerne einen Mix aus allem vorwiegend aber Douglasie, die wächst hier gut und schnell.
Habe selber 20 Hektar Wald.
Viel Erfolg weiter so, geben wir es den Förstern.
Stehen die BM s wenn einmal gepflanzt nicht unter Artenschutz?
Wegen der roten Liste!
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Steffen der Waldfreund aus Thüringen

TaunusBonsai

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #93 am: 03-März-2009, 18:28 »

Hallo Steffen123 (ich hänge deine "123" bewusst hinten dran, weil wir noch einen weiteren Steffen haben...),

20 Hektar Wald :o :o :o ::) ::) ::)??!!
Wow, in welcher Gegend is'n das (ich glaube, du hattest was von Thüringen geschrieben).


staunender Gruß aus'm Taunus vom Ralf
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Steffen

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #94 am: 03-März-2009, 20:20 »

Hallo Steffen,

willkommen im Forum.....

Gruß vom anderen Steffen...

Na mit 20 Hektar hast ganz schön zu tun. Besonders, wenn Du die Fichten Kalamitäten der nächsten Jahre mit möglichst vielen Mammutbäumen aufforsten willst....
 
;)
Viele Grüße vom anderen Steffen
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steffen129

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #95 am: 03-März-2009, 20:33 »

Hallo form 2. Steffen

Habe mich ja hir gleich geäußert zu eiigen sache. Ja habe ganz gut zu tun mit dem umbau meines waldes, ist ne lebesaufgabe aber macht freude.
gut meine BMs gibt es demnächst hir zu sehen habe die echt nicht gut behandelt in den letzten Jahren, nicht wie ihr gedüngt und gegossen.
!!!!die leben aber auch wenn nicht mit riesigem zuwachs.

Ja ich lebe in Thüringen auf 525 m höhe.
da sind auch die BMs im wald garten und flur verteilt, nicht viele aber ein paar. weiß garnicht genau wieviel es sind. muß mal zählen gehen.
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Steffen der Waldfreund aus Thüringen

Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #96 am: 03-März-2009, 22:39 »

Habe selber 20 Hektar Wald.
Viel Erfolg weiter so, geben wir es den Förstern.
Stehen die BM s wenn einmal gepflanzt nicht unter Artenschutz?
Wegen der roten Liste!


Hallo Steffen 129, willkommen hier bei uns im Forum !

Ja die Förster ! Ein schwieriger Menschenschlag, besonders die alten verbohrten, die sich gegen jede Innovation sträuben !

Leider sitzen diese Leute am längeren Hebel, was bedeutet, daß man diplomatisch vorgehen muß. Nicht alle sind verstockt und unbelehrbar und diese müssen überzeugt werden durch Fakten und Tatsachen.

Immerhin werden wir als Mammutbaumfreunde früher oder später eine Lobby haben, an der die Förster auch nicht vorbeikommen.

Lg
Bernhard


P.S.: 20 ha sind schon ein großer Brocken. :o Wünsche gutes Gelingen !
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #97 am: 06-Oktober-2009, 13:59 »

Hallo

Sind die Förster denn überall so blöd und wissen nicht was der Wald der Zukunft sein kann?


"Mein" Förster hielt vor einigen Monaten mit seinem Jeep am Zaun meines Mammutwaldes an.
Er stieg aus, kam an den Zaun, sah wie ich meine KMs mit den Gießkannen begoss und sagte folgenden Satz :

"Sehr schöne Eiben haben Sie da angepflanzt. Sollten viel mehr Waldbauern machen, ...."

Ich gab ihm natürlich Recht !  ;)


Taxosemperische Grüße
Berni
« Letzte Änderung: 06-Oktober-2009, 14:10 von Bernhard »
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Joachim Maier

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #98 am: 06-Oktober-2009, 14:21 »

So ist es recht! Wir überlisten sie mit ihrer eigenen Dummheit!  ;)
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #99 am: 06-Oktober-2009, 14:28 »

So ist es recht! Wir überlisten sie mit ihrer eigenen Dummheit!  ;)


Nana !!  :-\

Jo, Unwissenheit ist keine Dummheit, oder ?

Sonst müßte ich auch Dich ja als dumm bezeichnen.  ;)

Und mich natürlich ebenso. Man lernt eben im Leben nie aus !  :P
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Joachim Maier

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #100 am: 06-Oktober-2009, 14:57 »

Grundsätzlich hast Du ja recht, aber wenn ein "Fachmann" schon solche Schnitzer macht gegenüber uns  ;) "Laien", dann ist das wohl ein bißchen daneben!

Ich habe zumindest in Lugano eine ganze Reihe Küstenmammutbäume erkannt. Bilder und Bericht folgen noch.
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #101 am: 06-Oktober-2009, 15:04 »

Grundsätzlich hast Du ja recht, aber wenn ein "Fachmann" schon solche Schnitzer macht gegenüber uns  ;) "Laien", dann ist das wohl ein bißchen daneben!


Ganz falsch !

Fachmänner, egal auf welchem Gebiet, haben nie den Anspruch erhoben, allwissend zu sein.
Du weißt unter Garantie auch nicht alles im Bankgewerbe. Das ist absolut sicher.

Selbst gestandene Dendrologen können den Küstenmammutbaum auf Anhieb nicht gleich als solchen erkennen.

Also, ich bin immer vorsichtig mit vorgefassten Urteilen. Niemand ist auf seinem Gebiet perfekt.

Hätte er einen Ahorn für ne Buche gehalten, gäbe ich Dir recht.

Aber das wäre ja unvergleichbar.

Lg
Berni
« Letzte Änderung: 06-Oktober-2009, 15:15 von Bernhard »
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Joachim Maier

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #102 am: 06-Oktober-2009, 16:02 »

Also, ich bin immer vorsichtig mit vorgefassten Urteilen. Niemand ist auf seinem Gebiet perfekt.

Das will ich auch nicht behaupten, aber in den allermeisten Fällen würde ich nicht eine Aussage treffen, wenn ich etwas nicht mit Sicherheit sagen kann bzw. am besten ist es, nur dann eine Fachaussage zu treffen, wenn man sich hundertprozentig sicher sein kann und alle Umstände kennt.
Ansonsten sollten die möglichen Zweifel auch erkenntlich sein. Ggf. auch nachfragen.

Da zudem eine Kritik immer auf die Sache bzw. Handlungsweise (hier: Äußerung) und nicht auf die Person bezogen sein soll - mit Dummheit ist gewissermaßen seine falsche Äußerung subsumiert - gibt es dann auch keine Probleme.

Aber ich denke Du weißt, wie es eigentlich gemeint war.  ;)
« Letzte Änderung: 06-Oktober-2009, 16:07 von Joachim Maier »
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #103 am: 06-Oktober-2009, 19:51 »

Also, ich bin immer vorsichtig mit vorgefassten Urteilen. Niemand ist auf seinem Gebiet perfekt.

Das will ich auch nicht behaupten, aber in den allermeisten Fällen würde ich nicht eine Aussage treffen, wenn ich etwas nicht mit Sicherheit sagen kann bzw. am besten ist es, nur dann eine Fachaussage zu treffen, wenn man sich hundertprozentig sicher sein kann und alle Umstände kennt.
Ansonsten sollten die möglichen Zweifel auch erkenntlich sein. Ggf. auch nachfragen.

Da zudem eine Kritik immer auf die Sache bzw. Handlungsweise (hier: Äußerung) und nicht auf die Person bezogen sein soll - mit Dummheit ist gewissermaßen seine falsche Äußerung subsumiert - gibt es dann auch keine Probleme.

Aber ich denke Du weißt, wie es eigentlich gemeint war.  ;)


Also Joachim,

ich weiß nicht was mit Dir los ist ! Verstehst mal wieder nicht, trotz vermeintlicher Intelligenz  ::)

Auch wenn Du es noch so schön umschreibst mit gewissen Floskeln :

Unwissenheit und Dummheit sind 2 verschiedene Dinge. Da Du das nicht zu begreifen scheinst, komme ich wieder zum Thema :

Auch ein geschultes Auge, kann auf Anhieb einen jungen KM nicht sofort von einer Eibe unterscheiden, und adulte KMs sehen von der Ferne aus wie Tannen oder Fichten.

Sturer Gruß
Berni  :-\
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sequotax

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #104 am: 06-Oktober-2009, 19:57 »

Auch ein geschultes Auge, kann auf Anhieb einen jungen KM nicht sofort von einer Eibe unterscheiden...

Mit einer Ausnahme !!!          sequotax           :P
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