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Autor Thema: Forstrechtliche Bestimmungen  (Gelesen 72080 mal)

Fritz

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #60 am: 23-September-2008, 15:01 »

??? ??? ??? ???

gehts hier jetzt um forstrecht oder kliemamodelle in 100 jahren?

 ??? ??? ??? ???

fragende grüße
aus OFR
nobby

Hi Nobby - na ein Zusammenhang ist doch da, oder? Um eine forstrechtliche Genehmigung für Exoten zu erhalten (Argumentation für Bernies Wald = Thema hier) macht es schon Sinn Bäume zu pflanzen die nächsten 100 - 200 Jahre (Umtriebszeit in einem Forst) überleben was z.B. bei der Fichte aufgrund der (jetzt schon herrschenden) Trockenheit in weiten Teilen Deutschland als eher ausgeschlossen gilt. Über den BM kann man (so wie Joachim und ich) wohl "streiten". Aber vielleicht bin ich auch "übers Thema hinausgeschossen" wei man so schon sagt ...  ;)

LG Fritz
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Joachim Maier

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #61 am: 23-September-2008, 16:33 »


Im Moment trotz Anti-Pilzbehandlung und optimaler Behandlung nicht gut. Ist komplett braun. Ich werde ihn über den Winter in meinem Wintergehege ins Freie setzen, da er das Problem kurz vor dem Umzug im Frühjahr aus dem Winterquartier ins Freie zur Warmen Zeit hatte. Vielleicht tötet das ja die Keime ganz ab und er treibt vielleicht wieder im Frühjahr aus. Ansonsten würde ich Ersatz brauchen, da dieser Baum für einen Freund bestimmt war. Der Ersatz sollte aber etwas frostresistenter sein, da der Baum dann auf ein Grundstück an einem kleinen See in Estland kommt. Aber schauen wir mal, was er über den Winter macht.

Gruß

Joachim

hallo jochen,
meinst du es ist irgend wie im sinne der natur einen chemisch gedopten BM zu pflanzen?
warum nimmst du keinen neuen BM der gesund ist. die kosten für deine chemie sind bestimmt schon höher als die kosten für einen neuen BM.
ich kann dir einen abgeben, zum treffen, den kannst du dann im frühjahr auspflanzen.

baumzurverfügungstellende grüße
aus OFR
nobby

Die Kosten für eine Flasche "Saprol" halten sich in Grenzen! Werde aber ggf. auf Dein Angebot zurückkommen!

Gruß

Joachim
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Fritz

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #62 am: 01-Oktober-2008, 10:05 »

Moin Bernhard ...  ::)

Argumente für "Gastbaumarten" (doofer Name weil Gäste ja auch wieder gehen...sollten ...  ;) )

http://www.lwf.bayern.de/imperia/md/content/lwf-internet/veroeffentlichungen/lwf-akuell/20/lwf_aktuell_20.pdf

Evtl. schon bekannt? - ansonsten sehr viel & umfangreich auch wenn nicht explizit zum BM ...

Gruß Fritz

 
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Joachim Maier

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #63 am: 01-Oktober-2008, 11:25 »

"Gastbaumarten" (doofer Name weil Gäste ja auch wieder gehen...sollten ...  ;) )

Wenn man die Diskussion bzgl. der Arten einmal ausgrenzt, sind die Mammutbäume als Gesamtes ja keine Gäste, sondern "Heimkehrer"!
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Bernd

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #64 am: 01-Oktober-2008, 11:53 »

Hallo,   in der Diskussion um die forstrechtlichen Bestimmungen wird etwas durcheinandergeworfen. Bernhard möchte bei einem Waldbesitzer, hier ist das zufällig das Land Hessen oder der Staat BRD  Mammuts pflanzen. Dieser Waldbesitzer möchte das aber gar nicht. Also habe ich als Anbieter schlechte Karten. Privaten Waldbesitzern kann das Anpflanzen  von Ausländern nicht verboten werden. Bernhard möge doch bitte Kontakt zu einem privaten Waldbesitzer in seiner Region aufnehmen,der sich vielleicht einen wegfreut, wenn er diese Bäume bekommt. Der private wird auch sehr wahrscheinlich in Zukunft gut mit den Bäumen umgehen.        Bernd
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DerAchim

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #65 am: 01-Oktober-2008, 12:07 »

Leider ist es nur nicht so einfach private Waldbesitzer zu finden. Habe es auch schon versucht, bis jetzt ohne erfolg. Momentan bin ich dabei mich mit diversen parks usw kurz zuschließen um in erfahrung zu bringen ob diese MBs bei sich stehen haben oder noch interesse an neuen bzw erweiterung haben. An wen kann ich mich wenden um private Waldbesitzer ausfindig zu machen?
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Zu fällen einen schönen Baum braucht´s eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert.

-Eugen Roth-

Fritz

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #66 am: 01-Oktober-2008, 12:31 »

Hallo,   in der Diskussion um die forstrechtlichen Bestimmungen wird etwas durcheinandergeworfen. Bernhard möchte bei einem Waldbesitzer, hier ist das zufällig das Land Hessen oder der Staat BRD  Mammuts pflanzen. Dieser Waldbesitzer möchte das aber gar nicht. ( ... )    Bernd

 ??? Bernhard forstet mal so eben hier und da auf fremden Grund ein paar Wälder auf? Neeeeeeeeeee - also wenn ja, kann ich den Unmut des Eigentümers bzw. Forstverwaltung verstehen - ich geh ja auch nich zum Nachbarn rüber und setz dem mal ein paar BM´s ;D

Also ich denke da stimmt was nicht ...

liebe und verwirrte Grüße
Fritz 

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DerAchim

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #67 am: 01-Oktober-2008, 12:34 »

Das was Bernhard bepflanzt hat ist sein eigener Grund soweit ich das weiß, hatte er hier im Forum glaub ich auch schon drüber geschrieben. Ich muss den LInk mal suchen dann setz ich den hier ein.

entwirrende grüsse Achim
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-Eugen Roth-

DerAchim

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #68 am: 01-Oktober-2008, 12:38 »

So gefunden, müsst mal hier lesen oder Bernhard selbst fragen
http://mbreg.de/forum/index.php?topic=542.0


LG Achim
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Fritz

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #69 am: 01-Oktober-2008, 13:18 »

Danke Achim - also wenn Bernhard die Fläche eingezäunt hat wird es auch sein Grundstück sein - behaupte ich jetzt mal so einfach ... oder Bernhard ist ein echter Wikinger, der sich nimmt was ihm gefällt ... zack!  ;D

Gruß aus der nähe von Heiðabýr (Haithabu)

Fritz



 
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #70 am: 01-Oktober-2008, 17:52 »

Bernhard möchte bei einem Waldbesitzer, hier ist das zufällig das Land Hessen oder der Staat BRD  Mammuts pflanzen. Dieser Waldbesitzer möchte das aber gar nicht. Also habe ich als Anbieter schlechte Karten. Privaten Waldbesitzern kann das Anpflanzen  von Ausländern nicht verboten werden. Bernhard möge doch bitte Kontakt zu einem privaten Waldbesitzer in seiner Region aufnehmen,der sich vielleicht einen wegfreut, wenn er diese Bäume bekommt.        Bernd


Hallo Bernd!
Bei welchem Waldbesitzer soll ich Mammutbäume pflanzen ?? Hä ??

Bernd, der Waldbesitzer bin ich ! Und nicht Hessen oder sonst wer!
Ich glaube, Bäume an Stellen zu pflanzen die einem nicht gehören, ist ähnlich sinnvoll, wie als würde man sich Vögel kaufen und hätte keine Voliere :-\

Waldbesitzergrüße
Bernhard
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Fritz

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #71 am: 02-Oktober-2008, 08:03 »

... doch kein Freibeuter der Wälder  ::)
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JNieder

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #72 am: 02-Oktober-2008, 08:28 »

... doch kein Freibeuter der Wälder  ::)

Aber trotzdem ein "germanischer Wikinger" -
eben der echte Waldwikibernie.
;D
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #73 am: 02-Oktober-2008, 18:04 »

... doch kein Freibeuter der Wälder  ::)


Doch trotzdem ! 8)

Wikinger waren ja Freibeuter und Bauern und Händler und Holzfäller und und und.............. :P
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Bergbauer

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #74 am: 05-Oktober-2008, 23:16 »

Hallo,

ich möchte mal kurz etwas zum Thema schreiben, es gilt allerdings (leider) nur für Österreich:

Ich war bei der Forstbehörde und habe dort nachgefragt. Das wichtigste: Es gibt keine Beschränkung! Es wurde mir aber zu bedenken gegeben, das es Forstwirtschaftlich eventuell nicht sinnvoll sei. Man müsste dann ja auch einen passenden Abnehmer für das Holz haben, eventuell einen Schreiner etc., der so ein Holz auch benötigt.

Ansonsten wurde für eine Aufforstung folgendes geraten: 40% Fichte, 30% Tanne (einheimische Weißtanne), 20% Lärche, Rest Bergahorn. Lärche, Tanne an den Rand (Sturmangriffsfläche). Aber wie gesagt, das ist nur eine Empfehlung, das hat auch der zuständige Beamte sogar ausdrücklich betont :)

Falls Bergmammut, dann am besten zusammen in einer Gruppe, es gibt da eine kleinen Senke, dort wo sich das Wasser etwas ansammelt bzw. langsamer abfließt.

Sehr viel Ahnung hatte die Behörde von den Mammuts leider nicht, aber die wichtigsten Faktoren und Sorten sind bekannt.

Eine Frage stellt sich mir wenn ich an eine Forstwirtschaftliche Nutzung denke: Wann werden am besten die untere Äste entfernt, wenn sie noch klein sind oder erst später oder nach und nach?

Gruß, Herbert
« Letzte Änderung: 05-Oktober-2008, 23:38 von Bergbauer »
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