Forum ::: Mammutbaum- Community

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Autor Thema: Forstrechtliche Bestimmungen  (Gelesen 74783 mal)

Bernhard

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11018
  • Taku hahi Ko te ngahere !
    • www.mediterrangarten.de
Forstrechtliche Bestimmungen
« am: 26-Januar-2007, 01:12 »

Wie ich schon berichtete,forste ich seit geraumer Zeit Landflächen auf.Dazu bedarf es Genehmigungen der zuständigen Forstämter. Als Auflagen bekomme ich regelmäßig den Hinweis nur "Standortgerechte" und "Heimische"
Laubbaumarten anpflanzen zu dürfen.
Da ich nun mal (trotzalledem)Mammutbäume,wenn auch nicht ausschließlich,pflanze und hege und pflege,befinde ich
mich im ständigen Zwist mit der Forstbehörde bzw. dem Förster.
Hat denn jemand von Euch ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben? Meine Argumentationskette ist zwar lang,aber einen rechtlichen Halt wär mir sehr willkommen,zumal ich keine Lust habe meine Mammuts wegen irgendeiner Bürokratenwillkür wieder abholzen zu müssen.

Ich bin über jeden Ratschlag sehr dankbar!!!

Anmerkung: Mais,Tomaten,Kartoffeln,Walnüsse uvm. sind auch nicht "heimisch",oder? Was wären wir ohne sie?

Gruß Bernhard
Gespeichert
It's better to be a warrior in a garden
than a gardner in a war ......

Joachim Maier

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3849
    • http://www.joachimmaier.eu
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #1 am: 26-Januar-2007, 11:15 »

Hallo,

vor 140 bis 200 Mio Jahren waren meines Wissens die Sequoien in der ganzen "nördlichen" Hemisphäre heimisch, also auch bei uns und das Klima war da auch schon annähernd wie jetzt. Also warum nicht wieder ansiedeln?
Außerdem: Vor 200 Jahren gab es, wie von Dir von den Forstbehörden gefordert wurde, nur Laubmischwald. Warum dürfen dann großflächig Fichten, Tannen,Föhren und andere Kiefern angepflanzt werden, obwohl sie eigentlich überwiegend alpine Arten sind?

Ich denke, die Behörden biegen sich das, wie sie es brauchen. Hauptsache Geld springt raus (Nadelholz wächst ja bekanntlich schneller!).

Nur wären die Behörden mit Sequoien besser beraten, da sie dann nicht so mit dem Käfer zu kämpfen hätten. Denn laut meines Wissens sind Sequoien schädlingsresistent.

Ich hoffe, das hilft ein wenig bei der Argumentation gegenüber den Behörden. Nur vielleicht gegenüber den Behörden nicht zu vorwurfsvoll, sondern eher überzeugend auftreten. Ich glaub, das kommt bei denen besser an.

Gruß

Joachim
Gespeichert

isbg33

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1226
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #2 am: 26-Januar-2007, 13:13 »

Nur wären die Behörden mit Sequoien besser beraten, da sie dann nicht so mit dem Käfer zu kämpfen hätten. Denn laut meines Wissens sind Sequoien schädlingsresistent.

Hallo zusammen!

Das kann ich für den Urweltmammut bestätigen: in den 7 Jahren hatte ich an meinen keine Laus, Käfer, Raupen usw. Ganz im Gegensatz zu Kiefer, Fichte, Lärche. Nur Schnecken probieren den zarten Neuaustrieb aber so ganz scheint er ihnen auch nicht zu schmecken.

2. Wenn Du hier die Fußnoten zu der MBR-Bilanz anschaust, findest Du einige Orte, an denen gleich 100, 200, oder mehr Bäume an einer Stelle angepflanzt wurden. Dabei handelt es sich um forstwirtschaftliche Versuchsanpflanzungen, um die Eignung der Bäume kennenzulernen.
Der württ. König ließ schon 1865 + ff.  seine reichlich vorhanden Jungpflanzen in seinen Forsten anpflanzen.

3. Die Douglasie (siehe "höchster Baum in D") in unseren Wäldern ist auch ein Einwanderer aus den USA.

4. Die Klimaerwärmung kommt! Da sind sich alle Experten einig - gestritten wird nur noch über das Tempo und das Ausmaß.
Deshalb müssen wir uns mit Bäumen beschäftigen, die ein wärmeres Klima gut vertragen. Da sind die Mammuts u.a. sicher auch  mögliche Kndidaten.
Gespeichert
Grüsse aus Stuttgart!
Ingolf

Bernhard

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11018
  • Taku hahi Ko te ngahere !
    • www.mediterrangarten.de
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #3 am: 26-Januar-2007, 14:02 »

Danke Euch Beiden!

Ich denke auch so,es ist immer wie man es sehen will(aus Sicht der Forstbehörden)!
Eure Argumente werde ich auf jeden Fall verwenden.Mir scheint ein Argument,welches ich beim Forstamt vorgetragen habe,und nicht nur auf (taube )Ohren stieß noch wichtiger:

Im Zeichen der globalen Erwärmung,welche nachweislich durch CO2 und andere "Klimagase" verursacht wird erscheint der Mammutbaum als DER Baum der Zukunft,denn durch seinen überdurchschnittlichen Holzzuwachs ist
er der ideale KOHLENSTOFFSPEICHER ! Oder was meint ihr? Langsam muß auch mal der Konservativste und verbohrteste Förster umdenken.
Ich mache auf jeden Fall weiter und pflanze Mammuts was das Zeug hält. Vielleicht sind uns nachkommende Generationen mal dankbar.

Danke nochmals

Bernhard
Gespeichert
It's better to be a warrior in a garden
than a gardner in a war ......

Bernhard

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11018
  • Taku hahi Ko te ngahere !
    • www.mediterrangarten.de
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #4 am: 26-Januar-2007, 21:00 »



Zitat
Dabei handelt es sich um forstwirtschaftliche Versuchsanpflanzungen, um die Eignung der Bäume kennenzulernen.

Bei den forstwirtschaftlichen Versuchsanbauten handelt es sich ja fast ausschließlich um behördliche Projekte,welche doch von diesen Instanzen selbst ins Leben gerufen wurden und deshalb wissenschaftlich begründet sind.

Aber wenn ein Privatmann einen Versuchsanbau startet,fangen genau diese Leute an Probleme zu machen. Und da liegt der Hund begraben: Wie begründe ich meinen Anbau der Mammutbäume? Ich bin weder Wissenschaftler oder Forscher,

zumindest ein privater.Hier ist guter Rat teuer. (Ein schlechter Rat kann aber noch teurer werden)

Gruß Bernhard
Gespeichert
It's better to be a warrior in a garden
than a gardner in a war ......

Joachim Maier

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3849
    • http://www.joachimmaier.eu
Behörden begeistern und einbinden
« Antwort #5 am: 29-Januar-2007, 16:53 »

Forstwirtschaftliche Versuche dienen ja dazu, auszutesten, ob sie in der jeweiligen örtlichen Umgebung zur Forstwirtschaft geeignet sind, damit dann Privatleute auch diese anbauen können.
Warum soll nicht ein Privatmann das auch tun dürfen.
Ich meine:
1. Anbau als privaten Versuch zu wissenschaftlichen Zwecken deklarieren
2. Im Falle des Erfolges diesen(, also den Erfolg) als Fortsetzungsgrund angeben.

Sequoien sind ja keine Schädlinge und vergiften auch nicht(, wie z.B. die Robinie,) einheimische Tiere.
Also gibt es aus meiner Sicht kein sachliches Argument der Behörde, eine Anpflanzung zu verbieten, zumahl deren Kollegen anderer Regionen ja das gleiche tun. Es kann nicht angehen, dass Behörden alles dürfen, und dem Privatmann wirds verboten.

Eine Variante wäre, die Behörden zu begeistern versuchen und in deren Interesse auf eigenem Grund dies als Testanpflanzung durchzuführen. Wenn es fehlschlägt wird der Privatmann dies eh wieder aufgeben, wenn's klappt was spricht dann dagegen? Auch andere sind dann sicherlich interessiert diese anzupflanzen.

Gruß

Joachim Maier
Gespeichert

chris

  • Gast
einfach tun
« Antwort #6 am: 29-Januar-2007, 18:16 »

Moin Freunde,

Einerseits:
denke ich, daß es nicht unproblematisch ist eine fremde Art in eine andere als ihre ursprüngliche Umgebung (in großem Stil) einzuführen und verstehe deshalb schon die Bedenken der Forstbehörden. Als Beispiel denkt nur an die Probleme in Australien und Neuseeland durch die Einschleppung nicht heimischer Flora und Fauna.
Auch im deutschen Waldbau gibt es durchaus Beispiele, wie die Douglasie, bei der man wegen des enormen Volumenzuwachses negative Auswirkungen, wie Artenarmut von Insekten, Pilzen und Mikroben in Kauf nimmt. Weniger Insektenarten im Douglasienbestand bedeuten eventuell auch weniger Vogelarten in diesen Wäldern. usw. usw.
Man denke auch an Schäden (Sturm, Minderwuchs, Krankheiten) durch falsche Herkunftswahl der Baumarten.
Hier denke ich ist die Forstpolitik durchaus zu verstehen.

Andererseits:
halte ich es für durchaus vertretbar hier und da mal einen Mammutbaum zu pflanzen und tue es auch selbst. Allerdings wäre es natürlich ein Wagniss ohne Zustimmung der Forstbehörden eine größere Pflanzung anzulegen.
Laut Thüringer Waldgesetz z.B. muß die nicht genehmigte Pflanzung nicht nur umgebaut werden, sondern es ist auch mit einem Bußgeld zu rechnen.
Ein Baum hier oder da fällt nicht so auf wie eine ganze Schonung. Und der finanzielle Verlust ist natürlich beachtlich wenn der Förster irgendwann den Sequoiabestand entdeckt und vernichten lassen sollte.
Natürlich könnte man auch spekulieren, daß zu diesem Zeitpunkt vieleicht der Mammutanbau erlaubt ist.

Wie ihr wisst habe ich selbst in unserem Wald eine handvoll Mammutbäume gepflanzt und bin gespannt was aus ihnen wird. Allerdings betrachte ich das als eine Art Experiment oder Hobby, wie wenn jemand z.B. Bonsais züchtet.
Aufgeforstet wird bei uns nur mit einheimischen Arten zugelassener Herkunft wie Tanne, Buche, Ahorn, Eiche und in relativ geringen Umfang mit Douglasie.

Man müßte direkt mal bei den Versuchsanstalten anfragen welche Gründe denn im Moment eigentlich gegen eine Freigabe der Sequoia als Nutzbaumart sprechen. Die Testphase läuft ja nun schon lang genug.

Hoffe ich konnte die Diskussion noch ein bisschen anheizen ;)

Grüße
Christian
Gespeichert

Bernhard

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11018
  • Taku hahi Ko te ngahere !
    • www.mediterrangarten.de
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #7 am: 30-Januar-2007, 00:58 »

Moin Chris,

genauso sehe ich das auch.Moralisch gesehen ist jeder im Recht,der einen Baum pflanzt.Es ist angewandter Natur-schutz.Aber wenn ich für meine Mühe und Naturliebe auch noch ein Bußgeld zahlen muß,nur weil ich keine Genehmigung zur Anpflanzung einer bestimmten Baumart habe,dann muß ich den Gesinnungszustand in diesem Land stark hinterfragen.

Darum kann ich einen bestimmten Rahmen auch nicht überschreiten,und werde es auf der "Hobbyschiene" laufen lassen,denn ich habe Angst schlafende Löwen zu wecken und alles war umsonst.

Leider sind die Forstbehörden hier im Werra-Meißner-Kreis noch sehr uneinsichtig für innovative Tendenzen,doch hoffe ich,daß die Waldriesen in unseren Wäldern bald wieder eine Lobby haben werden.

Danke für dein Interesse an meiner Arbeit,es ist sehr motivierend zu wissen,daß man mit seinen Ansichten und
Plänen nicht allein dasteht.

Gruß Bernhard
Gespeichert
It's better to be a warrior in a garden
than a gardner in a war ......

Bernhard

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11018
  • Taku hahi Ko te ngahere !
    • www.mediterrangarten.de
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #8 am: 30-Januar-2007, 01:26 »

Hallo Joachim,

danke auch dir für deine Antwort.Weisst du denn vielleicht ob man eine Testanpflanzung beim Forstamt oder bei einer Naturschutzbehörde beantragt?

Bevor ich dies tue,möchte ich sicher sein,daß ich auch nicht die falschen Leute aufschrecke.Erfahrungen diesbezüglch habe ich leider schon machen müssen. Das Finanzamt(allen Ernstes!) fragte nach einer erfolgten Aufforstunsgenehmigung nach,wie hoch der zu erwartende "Gewinn" sei,den ich aus meinem Projekt erzielen würde!!

Es ist zum kotzen: Bisher habe ich nur investiert,aus Freude an meinen Bäumen.
Vielleicht sollte man gar nicht so viel fragen....

Beste Grüße
Bernhard
Gespeichert
It's better to be a warrior in a garden
than a gardner in a war ......

isbg33

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1226
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #9 am: 30-Januar-2007, 10:41 »

Hallo Waldpflanzer!

Vielleicht müssen wir unterscheiden. Mammut ist nicht gleich Mammut.

Beim Bergmammut zeigt das MBR knapp 6000 Bäume - und das sind nur die, die wir kennen. Da gibt es sicher noch ein  Mehrfaches an Unentdeckten
Deshalb kann man hier kaum noch mit den Gefahren durch eine fremde Art argumentieren. Wenn es wirklich eine Gefahr gibt, dann ist es schon zu spät!

Beim Küstenmammut ist eine gewisse Reserve der Behörden verständlich, denn er wird nicht in allen Teile von D zu einem Waldbaum heranwachsen können.

Und der Urweltmammut ist noch zu jung - er ist ja erst gut 50 Jahre "auf dem Markt".
Gespeichert
Grüsse aus Stuttgart!
Ingolf

Bernhard

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11018
  • Taku hahi Ko te ngahere !
    • www.mediterrangarten.de
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #10 am: 30-Januar-2007, 10:53 »

Bei meinen Aufforstungen geht es ausschließlich um den Riesenmammutbaum,da er bestens mit dem mitteleuropäischen Klima klarkommt.

Der Urweltmammutbaum ist zwar der Frosthärteste (gedeiht sogar in Finnland!),aber es ist für ihn nicht überall
feucht genug,es sei denn in Auelandschaften.Wäre ja mal ein Versuch wert dort :-)

Und zu letzt der Edelste von den Dreien,der Küstenmammutbaum ,wird von mir nur im Garten gehalten,weil ich ihn
dort vor starken Frost noch ganz gut schützen kann,was im Wald schwierig wäre.Also eher ein "Zierbaum".

Gruß aus dem Sequoialand
Gespeichert
It's better to be a warrior in a garden
than a gardner in a war ......

chris

  • Gast
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #11 am: 30-Januar-2007, 16:53 »

Hallo Ingolf,

Ich meinte mit 'Gefahren durch fremde Arten' natürlich nicht die forstwirtschaftlichen Versuchspflanzungen von 100 oder 300 Stk oder die wenigen Einzelexemplare oder Parkbäume.
Ich meinte vielmehr  forstliche Anpflanzungen ausländischer Baumarten in großen Dimensionen, bevor eindeutige Erkentnisse über das Zusammenspiel mit der heimischen Flora und Fauna vorliegen.
Ein gutes, wenn auch einheimisches, Beispiel ist die wohl jeden bekannte exessive und gebietsfremde Nutzung der Fichte in den vergangenen 100-200 Jahren, mit deren Folgen wir heute zu kämpfen haben. Wobei natürlich der Anbau der Fichte als Monokultur der wohl entscheidende Fehler war.

Ich denke aber auch daß man durchaus in einem modernen Mischwald auch einen bestimmten Prozentsatz Sequoia anbauen könnte ohne das Gleichgewicht zu stören. Aber ich bin nun mal kein Forstwissenschaftler.

Wie überall gibt es also auch bei dieser Art von Problem Vor- und Nachteile zu kalkulieren.

Viele Grüße
Christian
Gespeichert

Bernhard

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11018
  • Taku hahi Ko te ngahere !
    • www.mediterrangarten.de
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #12 am: 31-Januar-2007, 18:02 »

Hallo,

die Fichte wird die erste einheimische Baumart sein,die der Klimaerwärmung zum Opfer fallen wird.Da sind sich alle
Waldbauexperten einig. Der Orkan "Kyrill" hat wiedermal bewiesen,wie sturmempfindlich sie ist.

Nicht nur wegen ihrer Flachwurzeln,sondern wegen der Art und Weise ihres Anbaus. Es sind nicht nur Monokulturen,
sondern auch sogenannte Altersklassenwälder. Jeder Baum die selbe Art und das selbe Alter.

Das kommt in der Natur nie vor,deshalb sind das für mich keine Wälder ,sondern Holzplantagen ohne jeden ökologischen Nutzen.

Zudem ist die Fichte auf kontinentales Klima angewiesen,und braucht kühl-feuchte Sommer. All das wird es in der Zukunft immer seltener geben.

Mein Großvater sagte vor Jahren schon: Willst du einen Wald vernichten-

                                 dann pflanze Fichten,Fichten,nichts als Fichten!


Gruß Bernhard
Gespeichert
It's better to be a warrior in a garden
than a gardner in a war ......

Tuff

  • Hero Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5120
    • tuff
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #13 am: 26-März-2008, 22:08 »

Bernhard,

Vieleicht ist es hilfreich wenn man ein solches 'Sequoia-Projekt' als Arboretum anlegt. Du hast dann soezusagen schon mal die Ecke 'Sierra Nevada' begonnen. Tatsächlich könnte man diese Flächen eines Tages ja auch in diese Richtung entwickeln ! Wenn Du jetzt noch ein paar typische Mischbaumarten der Sierra dazusetzt, ein paar dort heimische sehr schöne Cornus-Arten, evtl. ein paar UM und KM und Magnolien als Reminiszens an vergangene Erdgeschichte, und tüchtig kalrifornischen Mohn und Lupinen darunter gesät - dann ist es praktisch schon fertig ! Und sieht sogar echt schön aus.

Wichtig ist jedenfalls nicht von einem forstlichen Nutzwald auszugehen. Dann kommen nämlich unweigerlich die aktuellen Ansichten zur Naturnähe ins Spiel. Selbst eine Weihnachtsbaumkultur hat den Status 'Wald', das ist eine deutsche Sonderregelung, und hier erwartet niemand eine 'naturnahe Artenzusammensetzung'. In Kalifornien ist BM ein angesehener traditioneller Weihnachtsbaum. Warum nicht auch bei uns versuchen ? Über die sinnvolle Zielgröße von Weihnachtsbäumen kann man ja unterschiedlicher Auffassung sein, in Amerika ist einer der Uralten der 'Weihnachtsbaum der Nation' (Sherman glaube ich, oder Grant?), also bitte, was denn ?!

Apropos naturnah: Der moderene Waldbau in Deutschland erwartet von allen beteiligten Baumarten daß sie sich natürlich verjüngen. Gepflanzt wird i.d.R. nur aus der Not, wegen nicht kontrollierbarem Wildverbißriskio wertvolle Baumarten wie Eiche, Kirsche oder auch Tanne entweder als Heister mit Fegeschutz bzw. kleinere Pflanzen im Zaun begründen zu müssen. (Es gibt ein paar weitere Situationen die jedoch bei uns nicht ins Gewicht fallen.) Das Ziel ist jedoch eine Verjüngungssteuerung allein durch die Durchforstungs- bzw. Endnutzungsmaßnahmen. Jede Pflanzung ist automatisch um ein Vielfaches teurer ! Das bedeutet, eine Baumart kann forstlich gesehen nicht 'naturnah' sein wenn es keine Möglichkeit gibt sie natürlich zu verjüngen.

Nehmen wir einmal den Bergmammutbaum. Die 2 Methoden die wir kennen sind flächenhaftes a) tiefgründiges Aufwühlen ders Bodens und b) Abbrennen der Vegetation einschließlich der unteren 'Etagen'. Beide Methoden gehören in Europa nicht zum reportoir des Waldbaus. In den USA und Kanada hingegen schon. Zumindest Waldbrände kann man als naturnahen Prozeß vertreten. Aber wo kann man sich gesteuerte Brände vorstellen, außer in Nationalparks und Naturschutzgebieten (also wo es keine Nutzungsinteressen gibt) ? Und gerade dort wird die Hemmschwelle gegenüber 'Fremdländern' am allergrößten sein.

Wenn Du nun hingehst und als Privatmann in Deinem Mammutbaum-Arboretum (optimalerweise umgeben von Weiden und Wiesen ohne Gefahr einer Ausbreitung) einen kontrollierten Brand beantragst, um die Naturnähe zu erhöhen....tja was wird dann sein ?
Es ist nur so, sollte eine Betreung durch die Feuerwehr vorgeschrieben sein, wird das keine Gemeinde für Dich zahlen.
« Letzte Änderung: 26-März-2008, 22:16 von Tuff »
Gespeichert

Bernd

  • Gast
Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #14 am: 26-März-2008, 23:07 »


Eine Weihnachtsbaumkultur ist eine Sonderkultur und kein Wald. Sie kann jederzeit umgewandelt werden, wird anders besteuert .
Bernd
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.054 Sekunden mit 18 Abfragen.