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Autor Thema: Forstrechtliche Bestimmungen  (Gelesen 62915 mal)

Joachim Maier

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #75 am: 06-Oktober-2008, 08:18 »

Hallo,
Ansonsten wurde für eine Aufforstung folgendes geraten: 40% Fichte, 30% Tanne (einheimische Weißtanne), 20% Lärche, Rest Bergahorn. Lärche, Tanne an den Rand (Sturmangriffsfläche). Aber wie gesagt, das ist nur eine Empfehlung, das hat auch der zuständige Beamte sogar ausdrücklich betont :)

Falls Bergmammut, dann am besten zusammen in einer Gruppe, es gibt da eine kleinen Senke, dort wo sich das Wasser etwas ansammelt bzw. langsamer abfließt.

Die Fichte ist fürs Gebirge ok (bis ca. Kempten) aber fürs restliche Deutschland wird sie aufgrund des durchschnittlichen Temperaturanstiegs und der dann steigenden Käferanfälligkeit ungeeignet sein.

Der ursprüngliche Naturbestand sind in Deutschland in der Masse eigentlich Laubmischwälder. Die würde ich als Basis nehmen und andere sinnvolle Bäume dazwischenpflanzen.

Sehr viel Ahnung hatte die Behörde von den Mammuts leider nicht, aber die wichtigsten Faktoren und Sorten sind bekannt.

Eine Frage stellt sich mir wenn ich an eine Forstwirtschaftliche Nutzung denke: Wann werden am besten die untere Äste entfernt, wenn sie noch klein sind oder erst später oder nach und nach?

Gruß, Herbert

Der Mammutbaum wird in Zukunft auch noch in anderer Hinsicht interessant sein. Die Rinde brennt ja bekanntlich nicht, deshalb wird es auch aus brandschutztechnischer Sicht interessant werden. Irgendwo habe ich auch gehört bzw. gelesen, dass die Rinde auch schon in diesem Sinne im Einsatz ist, kann aber nicht mehr sagen, wo ich das her hab. Vermutlich entweder Internet oder Fernsehen.

Gruß

Joachim
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Michael D.

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #76 am: 06-Oktober-2008, 09:41 »

Hallo,Bergbauer !
Hier möchte ich Dich auf das sehr schöne Buch vom Exotenwald Weinheim
hinweisen,dort wird dies auch kurz angeschnitten.Bei uns in der Nähe (Ludwigsau) gibt es einen forstlichen Anbau aus dem Jahr 1993,dieser wurde vor 3 Jahren zum großen Teil aufgeastet.Wenn das BM-Holz als Möbelholz verwendet werden soll, ist es notwendig,schon früh aufzuasten,damit später keine Astlöcher in dem wunderbar gemaserten Kernholz vorhanden sind.Ich denke,wie es in Ludwigsau gemacht wurde,dürfte es richtig sein (10.Jahr).
Viele astfreie Grüße ! Michael D.,Rhina  8)
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John Muir:Zweifellos würden diese Bäume gutes Nutzholz abgeben,sobald sie einmal durch ein Sägewerk gegangen wären,so wie George Washington,wäre er durch die Hände eines franz. Küchenchefs gegangen,sicherlich einen wohlschmeckenden Braten abgegeben hätte.

Bergbauer

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #77 am: 06-Oktober-2008, 19:18 »

Hallo,

danke euch Beiden für die Infos, das erweitert meinen BM Horizont wieder ein wenig. Im Grunde genommen sind die Bäume für Forstliche Zwecke viel zu schade. Aber ich werde ohnehin nicht mehr davon profitieren können, es sei den, jemand erfindet ein Mittel das Menschen so 10% des Alter eines BM erreichen können. Meine Tochter, die mal den Wald übernehmen wird,  würde vermutlich niemals eine Zustimmung zu einer Baumfällung geben :)

Das mit der Fichte dachte ich mir auch schon, der Borkenkäfer ist schon in der Nähe, war auch schon in meinem Wald. Leider erkennt man ihn zu spät, dann ist das Holz schon nichts mehr wert. Mal schauen, ein paar Jahre habe ich noch Zeit bis zum Aufforsten.

Gruß, Herbert
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Michael D.

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #78 am: 07-Oktober-2008, 11:27 »

Hallo,Herbert !
Herzlichen Glückwunsch zu so einer Tochter ! Es wäre wünschenswert, wenn mehr Jugendliche (?) so denken würden !
Viele nachwuchsfördernde Grüße ! Michael D.  8)
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John Muir:Zweifellos würden diese Bäume gutes Nutzholz abgeben,sobald sie einmal durch ein Sägewerk gegangen wären,so wie George Washington,wäre er durch die Hände eines franz. Küchenchefs gegangen,sicherlich einen wohlschmeckenden Braten abgegeben hätte.

Bischi

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #79 am: 07-Oktober-2008, 13:19 »

Hallo zusammen
Auch Mammutbäume müssen nicht aufgeastet werden, wenn man sie nur dicht genug pflanzt, die unteren Äste sterben frühzeitig ab, so dass keine Astlöcher entstehen können.
In Fichtenmonokulturen wird schliesslich auch nicht aufgeastet.
Astreine Grüße vom Jürgen
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #80 am: 07-Oktober-2008, 14:13 »

Auch Mammutbäume müssen nicht aufgeastet werden, wenn man sie nur dicht genug pflanzt,

Moin Jürjen !

Ich bin der Meinung, daß man Mammuts nicht zu dicht pflanzen sollte, obwohl astreine Stämme sehr schön und ästääätisch wirken ! ;)
Aber dadurch bilden sie weit weniger Stammmasse als im Freistand.
Und das ist ja das Markenzeichen unserer Mammuts:

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Bergbauer

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #81 am: 07-Oktober-2008, 22:57 »

Auch Mammutbäume müssen nicht aufgeastet werden, wenn man sie nur dicht genug pflanzt,

Moin Jürjen !

Ich bin der Meinung, daß man Mammuts nicht zu dicht pflanzen sollte, obwohl astreine Stämme sehr schön und ästääätisch wirken ! ;)
Aber dadurch bilden sie weit weniger Stammmasse als im Freistand.
Und das ist ja das Markenzeichen unserer Mammuts:

DICKE SOCKEN

Hi,

das führt eigentlich zur nächsten Frage: Wie ist der ideale Pflanzabstand? Ohne eine Antwort würde ich ein Mittelmaß wählen. Schwache kann man gegebenenfalls immer noch herausschneiden, wie man es auch bei Fichten macht bzw die gehen von alleine kaputt. Wer weiß ob man in 20 Jahren nicht viel Brennholz benötigt wenn es kein Öl oder Gas mehr gibt oder nicht mehr bezahlbar ist.
Wobei ich bei der Pflanzung, eher auf die Gegebenheiten eingehen werde. Es gibt natürlich bevorzugte geschützte Plätze z. B. unter einen alten Baumstumpf etc.

Wetwas OT: Ja, Jugendlich ist das Baumliebende Kind. Ich muss öfter mal Bäume fällen, bekommt sie es mit, dann wird mir das noch lange vorgehalten. Aber es gibt eben Fälle wo Bäume weichen müssen, weil z. B.die Wurzeln Entwässerungsleitungen verstopfen. Da hatte ich einen Fall, man dachte Birke wäre ein Flachwurzler, dabei hat die Birke nach 35 Jahre dann doch die Grundleitung erreicht und die Betonverbindung durchstoßen. In 2,8 Meter Tiefe und 4 Meter waagrechter Entfernung. Die Birke hatte mit 35 Jahren einen Durchmesser von fast 60cm erreicht. Nicht übel für ein "Unkraut" wie mein Kollege Birken so zu bezeichnen pflegt ;)

Gruß, Herbert
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Bischi

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #82 am: 07-Oktober-2008, 22:59 »

Hi Berni
Klar, da hast natürlich Recht, ein freistehender Mammut wirkt und sieht besser aus als welche, die im Wald dichtgedrängt stehen, das gilt übrigens auch für Fichten. Was ich damit sagen wollte war, dass
Bauholz und Nutzholz (hier Nadelhölzer), das statischen Belastungen standhalten muß (Ndhlz GK 1+2)  allerdings einen gewissen Prozentsatz an Astanteilen nicht überschreiten darf. Jeder Ast stört die statische Ableitung von Kräften im Holz. Je weniger Äste, umso belastbarer das Holz, Das erreicht man aber nur durch dichtes Pflanzen der Bäume.
(Somit hat man wiederum ein Problem mit dem Anpflanzen von Mischwäldern, Mischwald = Furnierholz oder Brennholz)
Da Mammutbäume sich wohl von den Fasern her nicht sonderlich gut als Bauholz eignen bin ich wie Bernie auch schwer dafür, sie überwiegend freistehend zu pflanzen, ist halt viiel schöner.
Abstandspflanzende Grüße vom Jürgen
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Joachim Maier

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #83 am: 08-Oktober-2008, 08:07 »

das führt eigentlich zur nächsten Frage: Wie ist der ideale Pflanzabstand?

Ich denke, das hängt davon ab, ob ich von Zeit zu Zeit einzelne zwischendrin rausmache, oder ob ich den Bestand komplett durchwachsen lassen möchte.

Vielleicht könnte man bis zu einer bestimmten Größe zwischendrin ein paar "Weihnachtsbäume" ... pflanzen, welche nach geraumer Zeit wieder entfernt werden.

Gruß

Joachim
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Michael D.

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #84 am: 08-Oktober-2008, 09:48 »

Hallo,Herbert !
Betreffs Pflanzabstände :Wenn Du gute Resultate erzielen willst,das heißt;schöne,kräftige Stämme;pflanzt Du in Abständen von 8 x 8 m,dies habe ich selbst aus Veröffentlichungen der Sequoiafarm,dort hat sich das bewährt.Im Mix mit anderen Arten wird empfohlen,die BM´s vorwüchsig zu setzen,d.h.,die BM zuerst gepflanzt,Lücken gelassen,5-7 Jahre später dann Lärchen,(Ponderosa-?)Kiefern etc.So wird vermieden,das die BM´s in Beschattungsdruck geraten.Gutes Beispiel:BM/Lärchen/Kiefern-Mischwald in Ludwigsau,hier ist alles stimmig,die Bäume stehen Top da.Weniger gelungenes Beispiel :Oberursel,Nähe Tierheim, BM/Thuja/ Weißtannen-Mix mit ein paar Cryptomerien.Die BM´s wirken stamm-mäßig ziemlich schwächlich,zum Teil wachsen die Stützstäbe in die Stämme ein.               Desweiteren ist es nötig,bei einer vorgesehenen Nutzung als Möbelholz ab dem 10.Jahr aufzuasten,wie ich bereits am 6. schrieb. Sicher wirkt das Anfangs wie Platzverschwendung,weil die kleinen Baumsetzlinge sich optisch verlieren. Das ändert sich aber in relativ kurzer Zeit ! Es sind halt keine "spackigen" Fichten.Vergleiche doch mal Bilder z.B. von Welzheim (Abstände! ) mit Bildern von dem BM-Forst in Staufenberg.
Hier halte ich die Abstände für zu dicht,die Bäume treten zu sehr in Nahrungskonkurrenz,die Hälfte an Bäumen hätte dicke genügt.Weniger kann,wie so oft,mehr sein... :)
Viele waldbildende Grüße ! Michael D.,Rhina
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ferstor

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #85 am: 08-Oktober-2008, 14:24 »

Hi,
hat einer schon Erfahrungen mit Mammuts als Brennholz gemacht oder davon gehört ob man sie als Brennholz gut verwenden kann. würd mich mal interessieren

brennholzzüchtende grüße
tim
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JNieder

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #86 am: 08-Oktober-2008, 18:20 »

Hi,
hat einer schon Erfahrungen mit Mammuts als Brennholz gemacht oder davon gehört ob man sie als Brennholz gut verwenden kann. würd mich mal interessieren

Hi Tim,

fang doch erstmal mit den Rinden/Borken an.
 ;D
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #87 am: 08-Oktober-2008, 20:04 »

Nicht übel für ein "Unkraut" wie mein Kollege Birken so zu bezeichnen pflegt ;)

Gruß, Herbert


Herbert, ich fühle mich angesprochen !  ;)

Aber es ist auch aus der Sicht jeden Försters zu vernehmen, es sei denn er hat sein Revier hinterm Ural  :-\
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ferstor

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #88 am: 21-Oktober-2008, 19:36 »

hi,
ich hab en kleines problem und wollt mal fragen ob ihr rat wisst:
ich besitze ein grundstück inmitten eines naturschutzgebietes und habe dort 8 BMs und 1UM angepflanzt und in der erklährung des naturschutzgebietes steht, dass ich dort nur standorttypische laubbaumarten anpflanzen darf, da die vegetation wieder hergestellt werden muss, es aber eine ausnahmeregelung gibt die besagt, dass man dort bäume anpflanzen darf die das ziel die natürliche vegetation wieder herzustellen nicht gefährden.
muss ich jetzt meine mammuts umpflanzen oder kann ich sie unter vorwand der sonderregelung doch dort stehen lassen?

denkedochfloraundfaunadermamm utgebieteverbessertundvergrößertsich grüße
tim
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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #89 am: 22-Oktober-2008, 01:40 »

@tim,

je nach Grundstücksgröße würde ich so argumentieren, das einige Mammutbäume, die sich auch nicht weiter vermehren so die natürliche Vegetation nicht gefährden können. Dann ist es ja konform der Vorschreibung

Gruß, Herbert
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