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Autor Thema: Forstrechtliche Bestimmungen  (Gelesen 73139 mal)

Tuff

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #15 am: 26-März-2008, 23:38 »

Dann habe ich mir das wohl falsch gemerkt. Tut mir leid - ist sehr lange her...Jedenfalls, es wäre schon mal eine Umwandlung. Und Sonderkultur klingt gar nicht so unpassend. Wie ist denn die Besteuerung ?
« Letzte Änderung: 27-Juni-2008, 15:16 von Tuff »
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DerAchim

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #16 am: 27-Juni-2008, 08:08 »

Wie sieht es eigentlich mit den bestimmungen aus wenn man sich nen "kleinen" Mammutwald aufs eigene Grundstück pflanzt? Oder braucht man dort auch genehmigungen für?

LG Achim
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Zu fällen einen schönen Baum braucht´s eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert.

-Eugen Roth-

Tuff

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #17 am: 27-Juni-2008, 15:19 »

Achim,
In Deinem Garten kannst Du machen was Du willst. Evtl. ist es angebracht ein wenig Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen (wenn man mit denen auf gutem Fuß steht und das auch so bleiben soll).
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JNieder

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #18 am: 28-Juni-2008, 02:53 »

Wer viel fragt - an der falschen Stelle - .....

... hat meistens Pech !

Einfach machen !!!

 :)

Nicht innerhalb einer Bürokratie fragen !!!


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sequotax

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #19 am: 18-September-2008, 23:03 »

Hallo Mammutbaumfreunde!

Ich bin noch recht neu hier, liebe aber ebenfalls seit meiner Kindheit Bäume, insbesondere die Sequoien.

Daher habe auch ich mir nunmehr 3 ha Wald gekauft und einen bereits mit BM's bepflanzt (in diesem Frühjahr).
Zuvor hatte ich mich beim Förster vergewissert, dass das zulässig ist!!!
Im Waldgesetz (oder wo auch immer) steht lediglich, dass im Wald 'Waldbäume' gepflanzt werden müssen, die letzte Entscheidung trifft immer der Waldbesitzer, das hat mir mein Förster auch zugesichert!
Für bestimmte Baumarten (Fichte, Eiche, Buche...) ist ja mittlerweile ein Herkunftsnachweis erforderlich - für Mammutbäume allerdings nicht.
Soweit meine Informationen reichen, kann mir niemand den Anbau von Exoten in meinem Wald verbieten (zumindest hier in Bayern).
Worauf berufen sich denn die Behörden, wenn sie den Anbau 'heimischer' Baumarten verlangen?

Im Übrigen wie oben schon erörtert:
1. Mammutbäume gab es hier schon vor der letzten Eiszeit.
2. Viele andere Baumarten sind mittlerweile eingebürgert; für die Douglasie gilt eigentlich das gleiche wie für die Mb's.

Beste Grüße aus Burgsalach,

Remigius
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Steffen

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #20 am: 18-September-2008, 23:14 »

Ich glaube nicht, dass man dir vorschreiben kann welche Bäume du in deinen Wald pflanzst.

Ich glaube diese Vorschrift greift nur, wenn du Zuschüsse für die Wiederaufforstung beantragen möchtest.
Um die staatliche Förderung zu erhalten musst du dich dann an die Pflanzvorgaben  des Forstamtes oder gemäß der Förderrichtlinie halten.

Insofern ist man nur dazu verpflichtet bestimmte Vorgaben einzuhalten, wenn man ganz sicher doe Förderung kassieren möchte.

Ganz abgesehen davon, wer kontrolliert schon was du in deinem Wald auf deiner Käferfläche pflanzst?



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Joachim Maier

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #21 am: 19-September-2008, 08:28 »

Ich habe gehört, wenn nicht eine ganze Waldfläche, sondern nur Baumgruppen (Die Grenze dazu weiß ich allerdings nicht) gepflanzt werden, ist es sowieso kein Problem.

Ich denke auch: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"
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Bergbauer

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #22 am: 19-September-2008, 09:07 »

Hi,

weiß hier zufällig jemand wie das in Österreich ist und ob es dort irgend welche Hindernisse diesbezüglich gibt?

Zum einen möchte ich in einem bestehenden Wald, wo zur Zeit eher die Stauden (wilde Himberren) die Oberhand haben, bepflanzen. Zum anderen einen Teil eines Fichtenwaldes abholzen (der Nachbar ist hier wegen Käfergefahr voran gegangenm da muss man nachziehen oder Windwurf ist vorprogrammiert) und dort dann BM (und einige KM und UM versuchsweise) pflanzen.

Wenn beides nicht geht, kann ich auf eine Wiese 50 Meter vom Waldrand ausweichen, wäre aber die letzte Möglichkeit.

Gruß, Herbert
« Letzte Änderung: 19-September-2008, 10:29 von Bergbauer »
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Wayne

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #23 am: 19-September-2008, 09:10 »

Hallo Mammutbaumfreunde!

Ich bin noch recht neu hier, liebe aber ebenfalls seit meiner Kindheit Bäume, insbesondere die Sequoien.

Daher habe auch ich mir nunmehr 3 ha Wald gekauft und einen bereits mit BM's bepflanzt (in diesem Frühjahr).
Zuvor hatte ich mich beim Förster vergewissert, dass das zulässig ist!!!
Im Waldgesetz (oder wo auch immer) steht lediglich, dass im Wald 'Waldbäume' gepflanzt werden müssen, die letzte Entscheidung trifft immer der Waldbesitzer, das hat mir mein Förster auch zugesichert!
Für bestimmte Baumarten (Fichte, Eiche, Buche...) ist ja mittlerweile ein Herkunftsnachweis erforderlich - für Mammutbäume allerdings nicht.
Soweit meine Informationen reichen, kann mir niemand den Anbau von Exoten in meinem Wald verbieten (zumindest hier in Bayern).
Worauf berufen sich denn die Behörden, wenn sie den Anbau 'heimischer' Baumarten verlangen?

Im Übrigen wie oben schon erörtert:
1. Mammutbäume gab es hier schon vor der letzten Eiszeit.
2. Viele andere Baumarten sind mittlerweile eingebürgert; für die Douglasie gilt eigentlich das gleiche wie für die Mb's.

Beste Grüße aus Burgsalach,

Remigius

Hallo Remigius!

Deine 777 BM werde ich mir demnächst mal anschauen.....

Gruß Wayne (Wolfgang Höfner)
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die Väter des Waldes sterben stehend

takatapetry

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #24 am: 19-September-2008, 09:13 »

also bei uns ist das etwas anders.
im garten eh kein problem, aufforstungen und umforstungen, von wiese zu wald, ist in fast allen fällen genehmigungspflichtig. alles nur wegen dem naturpark frankenwald. das heist nur heimische bäume.

dann dürfte man aber auch keine kastanien pflanzen, oder ist der frankenwald in asien  ;D

grüße
nobby
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Fritz

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #25 am: 19-September-2008, 09:23 »

Moin Bernhard   

Deine "Hauptkampflinie" sollte zuerst einmal sein, k e i n e n Wald i.S.d. § 2 Abs. 2 Bundeswaldgesetz zu haben. Dort heißt es, ein Wald i.S.d. Gesetzes ist u.a. " ...jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche." - im Umkehrschluß: keine Forstpflanzen = kein Wald. Also brauch Dich das Bundeswaldgesetz (das schreibt sogar die Form/Größe der Beschilderung vor!) nicht kümmern. Außerdem kann dann auch nicht jeder in deinem Wald ääh "Gartenpark" rumlatschen! Evtl. gibt es länderspezifische Abweichungen - so können Länder in der Tat Weihnachtbaumkulturen unter Waldrecht stellen - deswegen auf jeden Fall mal ins hessische Waldgesetz schauen (habe ich nicht auf dem Regierungsserver gefunden  ??? ).  Wenn Du also eine Fläche, die vormals kein Wald war, mit BM bepflanzt u. keine Gewinnerzielungsabsichten hast, unterscheidet sich diese Fläche nicht von einem Privatgarten - und du kannst gründsätzlich machen was Du willst (Ggf. in den Flächennutzngsplan schauen). Zu beachten ist evtl. noch § 37 des Hessischen Naturschutzgesetzes: "... Pflanzen gebietsfremder Arten und Tiere dürfen nur mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde in der freien Natur ausgesetzt oder angesiedelt werden. (...)  Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestandes oder der Verbreitung wild lebender Tier oder Pflanzenarten der Mitgliedstaaten
oder von Populationen solcher Arten ausgeschlossen ist."

Hier müßte man klären was "freie Natur" ist und falls dein "Gartenpark" darunter fällt, dürften BM sicher eine Genehmigung erhalten wo sie sich bisher ja jedem Kinderwunsch auf natürlichen Wege nachhaltig entzogen hat  ...  ;)

Lieber Gruß
Fritz
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DerAchim

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #26 am: 19-September-2008, 10:46 »

Zum nachschlagen hier der link für Niedersachsen:
http://www.ml.niedersachsen.de/master/C8763032_L20_D0_I655_h1.html
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Zu fällen einen schönen Baum braucht´s eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert.

-Eugen Roth-

Fritz

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #27 am: 19-September-2008, 11:48 »

Ohje - also danach wäre Bernies "Gartenpark" auch ohne "Forstpflanzen" in Niedersachen dann als Wald anzusehen, wenn er nicht mehr o. weniger direkt an seinem Haus liegt ... also ist es echt wichtig das hessische Gesetz durchzuackern ...  :o
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Bernhard

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #28 am: 19-September-2008, 12:44 »

Ohje - also danach wäre Bernies "Gartenpark" auch ohne "Forstpflanzen" in Niedersachen dann als Wald anzusehen, wenn er nicht mehr o. weniger direkt an seinem Haus liegt ... also ist es echt wichtig das hessische Gesetz durchzuackern ...  :o


Hallo Fritz !

Zuerst machst Du mir Hoffnung  ::) ;D         
.......... dann wieder Angst :'(

Es ist schon sehr verwirrend, zumal die Auslegung von Bundesland zu Bundesland anders ist.
Ich werde es also handhaben wie bisher : Keine schlafenden Löwen wecken !!

Soll heißen : 1. nicht die falschen Leute fragen
                  2. den Anbau nicht übertreiben, damit er nicht auffällt (Monokultur). Daher ist mein zukünftiger Sequoiapark bzw. Mammutwald eher sowas wie ein Exotenwald mit großem Anteil Einheimischer Baumarten :)



Mammutbaumpflanzende Grüße
Bernhard
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It's better to be a warrior in a garden
than a gardner in a war ......

Fritz

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Re: Forstrechtliche Bestimmungen
« Antwort #29 am: 19-September-2008, 14:27 »

Och Berni ... siehst eigentlich nicht so aus, als ob man Dir fix Bange machen könnte  ;)

Nee hast vollkommen Recht - wer viel fragt bekommt auch viele Antworten! Trotzdem kann ein Blick ins Hessische Waldgesetz nicht schaden ... häufig lassen sich die Paragrafenheinis mit ihren eigenen Waffen schlagen wenn man sich vorher schlau macht ...

Viel Erfolg mit den BM-mischwäldern! 

Fritz
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