Moin Bernhard
Deine "Hauptkampflinie" sollte zuerst einmal sein, k e i n e n Wald i.S.d. § 2 Abs. 2 Bundeswaldgesetz zu haben. Dort heißt es, ein Wald i.S.d. Gesetzes ist u.a. " ...
jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche." - im Umkehrschluß: keine Forstpflanzen = kein Wald. Also brauch Dich das Bundeswaldgesetz (das schreibt sogar die Form/Größe der Beschilderung vor!) nicht kümmern. Außerdem kann dann auch nicht jeder in deinem
Wald ääh "Gartenpark" rumlatschen! Evtl. gibt es länderspezifische Abweichungen - so können Länder in der Tat Weihnachtbaumkulturen unter Waldrecht stellen - deswegen auf jeden Fall mal ins
hessische Waldgesetz schauen (habe ich nicht auf dem Regierungsserver gefunden
). Wenn Du also eine Fläche, die
vormals kein Wald war, mit BM bepflanzt u. keine Gewinnerzielungsabsichten hast, unterscheidet sich diese Fläche nicht von einem Privatgarten - und du kannst gründsätzlich machen was Du willst (Ggf. in den Flächennutzngsplan schauen). Zu beachten ist evtl. noch § 37 des Hessischen Naturschutzgesetzes: "... Pflanzen gebietsfremder Arten und Tiere dürfen nur mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde in der freien Natur ausgesetzt oder angesiedelt werden. (...) Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestandes oder der Verbreitung wild lebender Tier oder Pflanzenarten der Mitgliedstaaten
oder von Populationen solcher Arten ausgeschlossen ist."
Hier müßte man klären was "freie Natur" ist und falls dein "
Gartenpark" darunter fällt, dürften BM sicher eine Genehmigung erhalten wo sie sich bisher ja jedem Kinderwunsch auf natürlichen Wege nachhaltig entzogen hat ...
Lieber Gruß
Fritz