Mammutbäume (öffentlicher Bereich) > Eigene Anzucht
Forstrechtliche Bestimmungen
Fritz:
Moin Bernhard
Deine "Hauptkampflinie" sollte zuerst einmal sein, k e i n e n Wald i.S.d. § 2 Abs. 2 Bundeswaldgesetz zu haben. Dort heißt es, ein Wald i.S.d. Gesetzes ist u.a. " ...jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche." - im Umkehrschluß: keine Forstpflanzen = kein Wald. Also brauch Dich das Bundeswaldgesetz (das schreibt sogar die Form/Größe der Beschilderung vor!) nicht kümmern. Außerdem kann dann auch nicht jeder in deinem Wald ääh "Gartenpark" rumlatschen! Evtl. gibt es länderspezifische Abweichungen - so können Länder in der Tat Weihnachtbaumkulturen unter Waldrecht stellen - deswegen auf jeden Fall mal ins hessische Waldgesetz schauen (habe ich nicht auf dem Regierungsserver gefunden ??? ). Wenn Du also eine Fläche, die vormals kein Wald war, mit BM bepflanzt u. keine Gewinnerzielungsabsichten hast, unterscheidet sich diese Fläche nicht von einem Privatgarten - und du kannst gründsätzlich machen was Du willst (Ggf. in den Flächennutzngsplan schauen). Zu beachten ist evtl. noch § 37 des Hessischen Naturschutzgesetzes: "... Pflanzen gebietsfremder Arten und Tiere dürfen nur mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde in der freien Natur ausgesetzt oder angesiedelt werden. (...) Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestandes oder der Verbreitung wild lebender Tier oder Pflanzenarten der Mitgliedstaaten
oder von Populationen solcher Arten ausgeschlossen ist."
Hier müßte man klären was "freie Natur" ist und falls dein "Gartenpark" darunter fällt, dürften BM sicher eine Genehmigung erhalten wo sie sich bisher ja jedem Kinderwunsch auf natürlichen Wege nachhaltig entzogen hat ... ;)
Lieber Gruß
Fritz
DerAchim:
Zum nachschlagen hier der link für Niedersachsen:
http://www.ml.niedersachsen.de/master/C8763032_L20_D0_I655_h1.html
Fritz:
Ohje - also danach wäre Bernies "Gartenpark" auch ohne "Forstpflanzen" in Niedersachen dann als Wald anzusehen, wenn er nicht mehr o. weniger direkt an seinem Haus liegt ... also ist es echt wichtig das hessische Gesetz durchzuackern ... :o
Bernhard:
--- Zitat von: Fritz am 19-September-2008, 11:48 ---Ohje - also danach wäre Bernies "Gartenpark" auch ohne "Forstpflanzen" in Niedersachen dann als Wald anzusehen, wenn er nicht mehr o. weniger direkt an seinem Haus liegt ... also ist es echt wichtig das hessische Gesetz durchzuackern ... :o
--- Ende Zitat ---
Hallo Fritz !
Zuerst machst Du mir Hoffnung ::) ;D
.......... dann wieder Angst :'(
Es ist schon sehr verwirrend, zumal die Auslegung von Bundesland zu Bundesland anders ist.
Ich werde es also handhaben wie bisher : Keine schlafenden Löwen wecken !!
Soll heißen : 1. nicht die falschen Leute fragen
2. den Anbau nicht übertreiben, damit er nicht auffällt (Monokultur). Daher ist mein zukünftiger Sequoiapark bzw. Mammutwald eher sowas wie ein Exotenwald mit großem Anteil Einheimischer Baumarten :)
Mammutbaumpflanzende Grüße
Bernhard
Fritz:
Och Berni ... siehst eigentlich nicht so aus, als ob man Dir fix Bange machen könnte ;)
Nee hast vollkommen Recht - wer viel fragt bekommt auch viele Antworten! Trotzdem kann ein Blick ins Hessische Waldgesetz nicht schaden ... häufig lassen sich die Paragrafenheinis mit ihren eigenen Waffen schlagen wenn man sich vorher schlau macht ...
Viel Erfolg mit den BM-mischwäldern!
Fritz
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