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Bergmammutbaum in Herrieden-Rauenzell
Joachim Maier:
--- Zitat von: steffen129 am 03-August-2009, 08:05 ---Hallo ihr Wurzler
Ich bezeichne sie als Mischwurzler.
Meine das beschreibt das Wurzelwerk am besten, denn so flach wie ne Fichte siehts nicht aus und wie ne Kiefer mit ner richtigen Pfahlwurzel auch nicht.
LG
--- Ende Zitat ---
Bei BM's sind Wurzelradien bis zu 50 m bekannt. Da kann die Fichte - glaub ich - nicht mithalten. Der genaue Radius hängt u.a. von der Wasserführung des Bodens ab. Bei guter Wasserversorgung ist der Radius nicht so weit bei schlechterer weiter, um an mehr Feuchtigkeit gelangen zu können.
Im übrigen schließe ich mich den Ausführungen von Bernhard und Clemens an. Denn nur weil sie bei uns etwas tiefere Wurzeln ausbilden wie in der Sierra Nevada sind sie noch lange keine Pfahlwurzler.
Allerdings sind die Gärten in der Siedlung nicht übergroß, wie man mit Google Earth ersehen kann. Ich denke da liegt auch das Problem.
Nebenbei bemerkt, Michael, im Bebauungsplan für das neue Baugebiet in Breitenbrunn - wo meine älteste Schwester nächstes Jahr bauen will, ist genau vorgeschrieben, welche Bäume gepflanzt werden dürfen. Allerdings möchte ich in einem bereits bestehenden Baugebiet ansässig werden und daneben steht schon eine ca. 20 m hohe Blautanne.
Gruß
Joachim
Fritz:
Moin Gemeinde!
Ich glaube solche Mischwurzler nennt man dann "Herzwurzler" oder "Senkwurzler" - wobei die Standortbedingungen einen rel. großen Einfluss haben.
--- Zitat von: Michael D. am 31-Juli-2009, 12:54 --- :o >:( Wo gibt´s denn so etwas ? Normalerweise kann eine Gemeinde auf einem Privatgelände nicht vorschreiben, was gepflanzt werden darf und wie hoch die Gehölze werden dürfen ! (Noch) leben wir in einer Demokratie ! Michael :)
--- Ende Zitat ---
Moin Michael - in Bebauungsplänen und Ortssatzungen finden sich häufig ziemlich detalierte Anpflanzvorschriften (max. 30% Immergrün, max. 10 m hoch pipapo - alles ganz demokratisch durch die Stadt/Gemeindeverordnetenversammlung legitimiert) . Und ganz ehrlich - wer sich noch an die Neubausiedlungen in den späten 70ern erinnen kann ist geneigt, einen gewissen "Regelungsbedarf" nicht völlig auszuschliessen ;). Ich finde allerdings auch = Privat ist Privat!
LG Fritz
Michael D.:
Hallo,Berni !
--- Zitat von: Bernhard am 02-August-2009, 22:58 ---Micha, woher hast Du denn diese (Fehl-) Information ?
Würde mich mal sehr interessieren ! :-\
Gruß Berni
--- Ende Zitat ---
Das BM ein Pfahlwurzler ist,ist keine (Fehl-)Information,da man das in verschiedenen Büchern,bzw.Publikationen nachlesen kann ! Nur 2 Beispiele :
1.)Deutsche Dendrologische Gesellschaft ,75 ,105-113,(1984) :
"Wurzelausbildung des Mammutbaums Seq.giganteum (Lindl.) Buchh.-auf zwei unterschiedlichen Standorten am Niederrhein" von H.Dohmen,G.Spelsberg und H.Butzke, Seite 111.
2.)Landesanstalt für Ökologie,Landschaftsentwicklung und Forstplanung NRW :
"Merkblatt über fremdländische Baumarten,Sequoiadendron giganteum", bei :Merkmalen (Morphologie),erste Seite : "Wurzel meist sehr tiefreichende Pfahlwurzel,auf Böden mit guter Wasser-und Nährstoffversorgung zum Herzwurzelsystem tendierend" (Zitat).
Das sind jetzt Beispiele die ich gerade zur Hand hatte,habe das aber auch an anderen Stellen gelesen.Außerdem sieht man das auch an der Wurzelbildung.
--- Zitat von: Xenomorph am 02-August-2009, 22:00 ---
--- Zitat ---Das sind aber dann auch keine Pfahlwurzeln, die muss man sich nämlich eher wie Karrotten vorstellen.
--- Ende Zitat ---
Clemens,tut mir leid,aber das ist totaler Käse ! Karotten sind keine Pfahlwurzler,sondern haben eine Rübenwurzel.
Viele Grüße ! Michael :)
--- Zitat von: Joachim Maier am 03-August-2009, 10:49 ---Nebenbei bemerkt, Michael, im Bebauungsplan für das neue Baugebiet in Breitenbrunn - wo meine älteste Schwester nächstes Jahr bauen will, ist genau vorgeschrieben, welche Bäume gepflanzt werden dürfen.
--- Ende Zitat ---
...und ich denke,daß eine solche Vorschrift rechtlich nicht zulässig ist ! Dies müßte einfach mal von Jemanden,der juristisch bewandert ist,überprüft werden.Wenn Ihr lieber den Schafen hinterherlaufen wollt-bitte ! Aber dann solltet Ihr Euch auch nicht wundern-und schon gar nicht ´rumjammern-wenn in ein paar Jahren die 2 KM´s wegmüssen.
Viele Grüße ! Michael 8)
--- Ende Zitat ---
Fritz:
--- Zitat von: Michael D. am 04-August-2009, 10:00 ---...ich denke,daß eine solche Vorschrift rechtlich nicht zulässig ist ! Dies müßte einfach mal von Jemanden,der juristisch bewandert ist,überprüft werden.Wenn Ihr lieber den Schafen hinterherlaufen wollt-bitte ! Aber dann solltet Ihr Euch auch nicht wundern,wenn in ein paar Jahren die 2 KM´s wegmüssen.
Viele Grüße ! Michael 8)
--- Ende Zitat ---
Moin Michael - (ich hoffe ich habe Dich richtig zitiert?) - bei dem ganzen Streitigkeiten, die es zwischen Bauherren & Baubehörden gibt, ist das Städtebaurecht in Form von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sicher schon ein paar hundertmal vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet - sicher auch in der Form, ob die Gebietskörperschaft hier überhaupt über eine Normenkompetenz verfügt bzw. diese materiell und formell richtig ausgeübt hat! Wir sind in Deutschland ;D.
Im § 9 BauGB steht im Absatz 1 "Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:" unter der Nummer 25: "für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplangebiet oder Teile davon sowie für Teile baulicher Anlagen mit Ausnahme der für landwirtschaftliche Nutzungen oder Wald festgesetzten Flächen
a) das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,
b) Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
... "
Die Gemeinde hat also das Recht (und die Pflicht) ggf. zu bestimmen, dass Du keine Glasbausteine verbauen darfst oder keinen Küstenmammutbaum (auf Dauer) in deinen Garten pflanzen kannst. Deswegen lieber vorher schlau machen - finde ich.
LG Fritz
Michael D.:
Hallo,Fritz !
Gut recherchiert,Respekt !
--- Zitat von: Fritz am 04-August-2009, 10:55 ---Wir sind in Deutschland :-X :'( :'(
Im § 9 BauGB steht im Absatz 1 "Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:"
Die Gemeinde hat also das Recht (und die Pflicht) ggf. zu bestimmen, dass Du keine Glasbausteine verbauen darfst oder keinen Küstenmammutbaum (auf Dauer) in deinen Garten pflanzen kannst.
--- Ende Zitat ---
:-\ :-[ Jetzt weiß man wenigstens mal was Genaueres.Ist natürlich blöd,wenn man in einer solchen Gemeinde wohnt.Ich find´s sch....,daß es tatsächlich erlaubt sein soll,so in das Privatleben von Personen einzugreifen >:(.Das heißt,es bleibt jetzt nur die Möglichkeit,an die Toleranz der Leute zu appellieren.
Tolerante Grüße ! Michael
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