Mammutbäume (öffentlicher Bereich) > Mammutbäume melden

Bergmammutbaum in Herrieden-Rauenzell

<< < (5/6) > >>

Bernhard:

--- Zitat von: Joachim Maier am 04-August-2009, 16:56 ---Hallo Michael,

ich will ja in einer Straße bauen, in welcher .......
--- Ende Zitat ---


Jo, was willst Du denn in der Strasse bauen ?

Joachim Maier:
Sorry Bernhard, schon korrigiert!

Danke für den Hinweis! War eher gedacht als "innerhalb einer Straße"!

Gruß

Joachim

Fritz:
Moin Jo! Klasse Aktion - Hausbauen rules! Eigentlich müßte es ziemlich einfach sein, in Erfahrung zu bringen was geht und was nicht. Schau in den Bebauungsplan (hast Du sicher), in die Ortssatzung und schließlich ins Nachbarschaftsrecht von BW  ... z.B.

§16
Sonstige Gehölze

(1) Bei der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und anderen Gehölzen sind unbeschadet der §§ 12 bis 15 folgende Grenzabstände einzuhalten:

1. a) mit Beerenobststräuchern und -stämmen, Rosen, Ziersträuchern und sonstigen artgemäß kleinen Gehölzen sowie mit Rebstöcken außerhalb eines Weinberges 0,5 m,
 b) mit Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen sowie mit Weidenpflanzungen, die jährlich genutzt werden 1 m;
 die Gehölze dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten, es sei denn, daß der Abstand nach Nummer 2 eingehalten wird; 
2. mit Kernobst- und Steinobstbäumen auf schwach- und mittelstark wachsenden Unterlagen und anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung, mit Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen, soweit nicht in Nummer 1 aufgeführt, mit Forstsamenplantagen sowie mit Weidenpflanzungen, die nichtjährlich genutzt werden 2 m;
 die Gehölze dürfen die Höhe von 4 m nicht überschreiten, es sei denn, daß der Abstand nach Nummer 3 eingehalten wird; 
3. mit Obstbäumen, soweit sie nicht in Nummer 2 oder 4 genannt sind 3 m;
4. a) mit artgemäß mittelgroßen oder schmalen Bäumen wie Birken, Blaufichten, Ebereschen, Erlen, Robinien ("Akazien"), Salweiden, Serbischen Fichten, Thujen, Weißbuchen, Weißdornen und deren Veredelungen, Zieräpfeln, Zierkirschen, Zierpflaumen und mit anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung sowie 
 b) nur Obstbäumen auf stark wachsenden Unterlagen und veredelten Walnußbäumen 4 m;
5.  mit großwüchsigen Arten von Ahornen, Buchen, Eichen, Eschen, Kastanien, Linden, Nadelbäumen, Pappeln, Platanen, unveredelten Walnußsämlingsbäumen sowie mit anderen Bäumen artgemäß ähnlicher Ausdehnung 8 m
(2) Die Abstände nach Absatz 1 Nr. 2 bis 4 Buchst. a ermäßigen sich gegenüber Grundstücken in Innerortslage auf die Hälfte. Dies gilt nicht für Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen, Forstsamenplantagen sowie für geschlossene Bestände mit mehr als drei der in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 Buchst. a angeführten Gehölze. Einzeln stehende großwüchsige Bäume, ausgenommen Nadelbäume, dürfen gegenüber Grundstücken in Innerortslage mit einem Abstand von 6 m gepflanzt werden.

(3) Der Besitzer eines Gehölzes, das die nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 zulässige Höhe überschritten hat, ist zur Verkürzung verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September.


Alles klar? Wenn Du schön mittig pflanzt reichen schon 256 m²   ::)  8)  ;D

LG Fritz
   

Lukas Wieser:
Hallo Joachim!:-) Um diesen BM wäre es wirklich schade!:-( Die Leute da sollen sich nicht alles gefallen lassen!:-(:-@ Ein Argument ist sicher der Artenschutz!:-) LG Lukas

Lukas Wieser:
An Michael D.: Hallo Michael!:-) Also Sequoiadendron Giganteum ist ein extremer Flachwurzler!;-) Nur in den ersten Jahren bildet er eine Pfahlwurzel, um die Wasserversorgung in Trockenzeiten sicherzustellen!:-) In Kalifornien wurzeln viele Altbäume kaum 2m tief, dafür mehr als eine halbe Hektare weit!:-) Es wurden bis über 60m (!) lange Wurzeln gefunden!:-) Je trockener der Boden, umso länger in der Regel die Wurzeln!:-) Schäden durch BM-Wurzeln sind sehr, sehr selten und treten nur in unmittelbarer Stammnähe auf... LG Lukas.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln