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Welchen Abstand zum Haus bzw. zur Straße?
Dypsis:
Hallo Lukas,
vielen Dank für Deine Hinweise. Warum ist eigentlich der Abstand zur Straße so kritisch? Wegen der Äste oder wegen der Wurzlen?
Grüße
Thomas
Lukas Wieser:
An Dypsis: Hallo Thomas!:-) Das mit den mindestens 4m Abstand zur Strasse hat mehrere Gründe: 1.Gesetzlich vorgeschriebene Pflanzabstände zu Strassen 2.Meistens muss ein sogenanntes Lichtraumprofil freigehalten werden 3.Durch das Dickenwachstum von Wurzeln und Stamm kann der ganze Belag angehoben werden. Mit 4m Abstand zur Strasse bist Du relativ sicher, daß zu Deinen Lebzeiten keine Strassenschäden auftreten!:-) Viel Erfolg!:-) LG Lukas.
JNieder:
Am letzten Donnerstag aktuell dazu in Erftstadt gesehen/erlebt:
BM steht ca. 3m vom Nachbargrundstück entfernt.
Der Nachbar hat seine Garage vor ca. 25 Jahren genau an die Grenze gesetzt.
Heute:
Nachbar bekommt sein Garagentor nicht mehr auf und
hat inzwischen seine Pflasterung vor der Garage hilfsweise aufnehmen müssen
um darunter liegendes, von der BM-Wurzel, hochgeschobenes Erdvolumen abzutragen.
Tor geht zwar jetzt wieder auf ......
..... bis zum nächsten Mal nach weiterem Wurzelwachstum. ;D :D
Die Nachbarn verstehen sich zwar gut,
dennoch wird inzwischen bei denen diskutiert,
wessen Versicherung den Schaden wohl übernimmt.
Um diesen Baum hier handelt es sich:
Fritz:
--- Zitat von: JNieder am 18-April-2009, 01:00 ---dennoch wird inzwischen bei denen diskutiert,
wessen Versicherung den Schaden wohl übernimmt.
--- Ende Zitat ---
Moin Baumbesitzer! Hier aus einem recht aktuellen "höchstrichterlichen" Urteil:
Der Eigentümer vom Baumes muss dafür Sorge tragen, dass die Wurzeln nicht auf das Nachbargrundstück hinüberwachsen. Verletzt er diese Pflicht, kann der beeinträchtigte Grundstückseigentümer die Wurzeln selbst beseitigen bzw. beseitigen lassen und vom Baumeigentümer die Erstattung der entstehenden Kosten verlangen. Haben die Wurzeln Betonplatten angehoben, kann der Nachbar vom Baumeigentümer auch die Aufwendungen zur Beseitigung der störenden Wurzeln sowie zur anschließenden Wiederherstellung der Oberfläche sowie auch die Aufwendungen zur Feststellung der Störungsursache verlangen
(BGH, Urteil v. 28.11.2003, V ZR 99/03, NJW 2004, 603; Urteil v. 12.12.2003, V ZR 98/03).
edit: gilt aber nicht 1 zu 1 für Wurzeln die auf öffentlichen Grund herüberwachsen o. aus diesem Bereich auf das eigene Grundstück wachsen!
Eine Haftpflichtversicherung ist m. M. eine der wenigen Versicherungen die wirklich wichtig ist zumal sie nicht die Welt kostet ...
LG Fritz
P.S. Jochen, wieso hat dich dieser Baum verletzt?
JNieder:
Moin Fritz !
Das ist ein interessantes Urteil.
Sollte vielleicht mit in unser Wiki.
--- Zitat von: Fritz am 20-April-2009, 09:20 ---P.S. Jochen, wieso hat dich dieser Baum verletzt?
--- Ende Zitat ---
Um Deine Frage zu beantworten:
Als ich guter Dinge auf diesen Baum zu stürmte langsam zuging,
um seine "Hüfte" zu vermessen, :D
schlitzte er mir heimtückisch mit seinem abgestorbenen,
gabelförmigen, offensichtlich nur für diesen Zweck stehengelassenen Ast, >:(
die Kopfhaut an 2 Stellen mehrere zentimeterlang auf.
Ich gab mein Blut fürs Vaterland die MB-Datenbank.
Gott Micha ist mein Zeuge.
Ja, so war`s.
8)
LG
Jochen
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