Folgender Hilferuf erreichte uns:
guten tag, ich freue mich dass es euch gibt.
wir, meine frau, meine tochter nora und ich sind 1988 in marburg in ein holzhaus gezogen zu
dessen baumbestand rundherum auch 5 urweltmammutbäume gehören.
damals wussten wir noch nicht um die besonderheit dieser bäume.
erst als sie wegen ihres wachstums an der grundstücksgrenze angegriffen wurden und
wir in büchern nach mehr wissen suchten, wurde uns bewusst,
was wir für einen schatz in unserem garten beherbergten.
wir wandten uns an die stadt marburg, in der seit einiger zeit eine rot-grüner magistrat
regierte, mit der bitte um unterstützung.
sie wurde uns in der weise gewährt, dass zwei vom fällen ausgenommen wurden.
um den nachbarschaftlichen streit aber zu befrieden 3 zum fällen frei gegeben wurden.
eine davon aber wurde nur gefällt, 2 weitere etwa in 3 m höhe gekappt.
sie erholten sich jedoch zu unserer freude, jedoch nicht zu der der nachbarn.
der konflikt um blatt/nadelabwurf & schatten ging weiter.
in diesem zusammenhang wurde vor 2 jahren eine metasequoie eingekürzt,
u.z. rundherum, andere nur zu den nachbarn hin.
dies wurde von einer speziellen baumpflegefirma vorgenommen und hat uns zutiefst geschmerzt.
in diesem jahr nun wurde von nachbarseite ein rechtsanwalt beauftragt gegen diese bäume vorzugehen.
kürzlich hat ein schlichter den vorschlag unterbreitet,
eine der noch gesunden sequoien zu fällen auch wenn diese bereits einen umfang
erreicht haben,
der nach der in marburg geltenden baumschutzsatzung ein fällen ohne genehmigung verbietet
....könnt ihr uns da weiterhelfen und wie.
es ist zu befürchten, dass von der stadt marburg eine fällgenehmigung erteilt wird.
was können wir tun?
seid herzlichst und bestens gegrüsst k. und i. aus marburg
Wer weiß hier Rat ?
LG
Jochen