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Neulich in Achern
xandru:
Hallo Ralf,
Auch wir haben schließlich den Weg zum Hundsrücken gefunden, wo als erstes der Bergmammutbaum ID 10832 wartet. Ich würde ihn nach den Fotos (07-2010 und 01-2011) auf etwa 16 Meter Höhe schätzen.
So schlecht meine abendlichen Bilder sind, so sehr kann man erahnen, dass dieser Baum verhältnismäßig dick ist. Besonders auffällig ist aber der riesige Hügel, aus dem sich der Stamm erhebt. Er steht nahe der Hecke, aber doch auf privatem Grund – so dass ich auf ein Blitzlicht verzichtet habe.
Erhebende Grüße,
Wolfgang
xandru:
Hallo Ralf,
Das nächste Bild ist von der Ausleuchtung auch nicht besser. Es zeigt vor allem den BM mit der ID 10833. Seine Höhe schätze ich auf 18 Meter.
Wie auf deinem Bild ist rechts der UM ID 10834 zu sehen. Hier aber stehen auf ID 10762 (mit der Pickelhaube) und ID 10763 (der Hinkelstein) – und zwar beide hinter einem komplexen Gebäude.
Erbauende Grüße,
Wolfgang
xandru:
Hallo Ralf,
Hier kommt schließlich noch mein Bild des UM mit der ID 10834. Spontan würde ich ihm in der Höhe ganz grob um die 20 Meter geben. Was würdest du schätzen? Müsste er dann aus der Entfernung nicht deutlich besser zu sehen sein?
Aber neben den beiden BMs vom Hundsrücken sieht man hinter dem Gebäude wieder die Pickelhaube und den Hinkelstein – und daneben schemenhaft – ungefähr kuppelförmig – auch untrennbar die beiden mit dem Kronenschaden (ID10764 und ID 10765).
Schemenhafte Grüße,
Wolfgang
RalfS:
Hallo Wolfgang
ja, der Zugang zum Hundsrücken ist nicht ganz einfach zu finden, zumindest nicht mit dem Auto.
Kam bei dir auch gleich ein Anwohner und wollte wissen was du da fotografierst?
Ich bekam auch noch eine Belehrung darüber, daß etwa die Häfte der Straße auf Privatgrundstück liegt.
Man erlebt schon was beim Mammutbaumsuchen.
Grüße
Ralf
xandru:
Hallo Ralf,
Dann hatte ich doch das richtige Gespür, den Blitz nicht zu verwenden.
--- Zitat ---Hälfte der Straße auf Privatgrundstück
--- Ende Zitat ---
Vom Copyright der Bilder her ist das zum Glück unerheblich. Solange das Gelände frei zugänglich ist, darf ich die Bilder publizieren. Anders wäre es gewesen, wenn der Durchgang ausdrücklich verboten wäre.
Schlimm genug finde ich auch, was für merkwürdige Rechtsvorstellungen so manche Häuslesbesitzer haben; das muss ich jedes Mal denken, wenn ich in der Street View wieder auf verpixeltes Gelände treffe. Dabei ist die Rechtslage sehr eindeutig: Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache! Früher oder später werden die Richter entscheiden: Was vor Ort jeder sehen kann, darf auch veröffentlicht werden. Immerhin gibt es hierzulande ja auch Freiheitsrechte wie die Panoramafreiheit.
Völlig legale Grüße,
Wolfgang
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