Thilo, Peter,
ganz eure Meinung! So lange jeder Hinterzimmer-Gemeinderat die Macht hat eine Baumschutz-Satzung zu erlassen oder auch nicht, bleibt der Willkür der Gartenbesitzer Tor und Tür geöffnet. Zonen-geplagte Autofahrer können von dieser Selbstgefälligkeit des Amtsschimmels ebenfalls ein Lied singen. Wieso können wir nicht einfach zu einheitlichen Lebensbedingungen in Deutschland kommen?
Ich stelle mir ganz das laienhaft so vor: Außer in forstwirtschaftlichen genutzten Gebieten genießt jeder Baum über 10 Metern Höhe oder über 50 cm Brusthöhendurchmesser Bestandsschutz und darf nur gefällt werden, wenn von ihm Gefahren für Leib und Leben ausgehen, deren Beseitigung den Wert des Baumes um einen bestimmten Faktor übersteigt.
Der übliche Laubfall oder ein verzogenes Mäuerchen, die sich in ein paar Arbeitsstunden oder mit ein paar Hundert Euro bereinigen lassen, würden dann gar nicht zählen.
Der „Wert des Baumes“? Es wäre einmal interessant, zu solch einem Verlust wie diesem hier eine fachlich fundierte Meinung zu hören, z.B. von Helge. Solch einen tollen Baum würde ich als Laie doch glatt mal auf einen Wert von mehreren Zehntausend Euro schätzen, oder?
Das ist sicherlich kein bei Auktionen erzielbarer Verkaufswert – aber der ökologische Nutzen als Sauerstoffproduzent und Lebensraum für kleinere Tiere, der beim Fällen verloren geht, lässt sich eben durchaus beziffern. Wenn sie in den Hinterzimmern davon nichts wissen (wollen), dann braucht es eben eine Regelung per Bundesgesetz.
Spekulierende Grüße,
Wolfgang