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Der Riese von Neuweiler-Hofstett (BW-ID 57)
Rainer:
Hallo Wolfgang,
aufgrund meiner Wikipediatätigkeit ist mir ja die rechtliche Lage und deren Risiken bewusst. Hier zeige ich deswegen auch nur Bilder, die Problemlos sind. Vom BM in Laudenbach habe ich deswegen hier überhaupt keine Bilder gezeigt, bei MT aber wiederum schon, siehe hier. In Laudenbach hatte ich auch nur die mündliche Genehmigung für Bilder. Also hier werde ich keine Bilder von Hofstett zeigen.
Hallo Jochen,
ich mache mich da nicht verrückt. Ich hoffe ja, dass Frau S. anwesend ist, da ich unter der Woche dort bin. Und wenn ich die mündliche Genehmigung habe, reicht das in den meisten Fällen, so auch bei MT, aus.
Viele Grüße,
Rainer
Bischi:
Hallo Rainer und andere Bildeinsteller
Wir sollten, und wie auch bei einer Telko beschlossen, müssen wir im Forum dier rechtliche Seite beachten, d.h.
Bilder nur von öffentlichen Flächen einstellen.
Auch wenn es im Forum immer mal wieder Diskussionen und andere Meinungen gibt, die Rechtslage bleibt unverkennbar
und wird auch strikt eingehalten.
Rainer, dir dennoch viel Spass beim Besuch des 'Dicken' in Hofstett.
Meinungsbindende Grüße vom Jürgen
Klaus:
Hallo Bischi,
du schreibst von „öffentlichen Flächen“.Was sind „öffentlichen Flächen“.
Flächen im Besitz von Staat und Kommune ? Oder sind hier frei zugängliche Flächen gemeint ?
In Land – und Forstwirtschaft gilt meines Wissens ein allgemeines Betretungsrecht
für alle Bürger z.B.Pilzsammler ,Wanderer,Spaziergänger usw.
Dies schließt natürlich aus dass irgendwelche Personen durch ein Weizenfeld
oder ähnliches marschieren und den Fruchtstand beschädigen.Ebenso sind die
Setzzeiten ( Kitze,Ferkel,Bodenbrüter ) des Wildes zu berücksichtigen.
Hier sind wohl umzäunte oder umfriedete Flächen gemeint ?
Sind hier auch private Wege gemeint ? Dann darf man vielleicht auch die
Wege um den Riesen in Neuweiler nicht betreten ?
Viele Grüße
Klaus
Bischi:
Hallo Klaus
--- Zitat von: Klaus am 17-März-2014, 10:09 ---du schreibst von „öffentlichen Flächen“.Was sind „öffentlichen Flächen“.
Flächen im Besitz von Staat und Kommune ? Oder sind hier frei zugängliche Flächen gemeint ?
--- Ende Zitat ---
Gute Frage....
Ich meine frei zugängliche Flächen, aber da weiß Wolfgang besser Bescheid.
Frei zugänglich sind auch fast alle Waldflächen in Deutschland, klar das man von dort auch seine Bilder posten kann.
wir werden hier mal für alle Poster und Bildeinsteller einen verbindlichen Leitfaden ausarbeiten, damit wir:
1. auf der rechtlich unangreiflich sicheren Seite sind
2. die immer wieder aufkeimenden Diskussionen endlich mal ein Ende finden.
Unergiebig und aufgeschoben geanwortete Grüße vom Jürgen
Rainer:
Hallo,
also heute war ich beim Riesen. Leider war das Wetter nicht gerade gut. Hier mal ein erstes Bild, von außerhalb. Es zeigt einen dürren Trieb in der Spitze.
Viele Grüße,
Rainer
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