Mammutbäume (öffentlicher Bereich) > Wissenswertes & News
Baumpflege Gigant Walenstadt
Lukas Wieser:
An Mick Rodella: Hallo Michael!:-) Ja, da wo Werner Maisch (ein Deutscher!;-) ) steht, war bis zum 26.Dezember 1999 ein zweiter Wipfel, dieser wurde durch Orkan Lothar mit Brachialgewalt herausgerupft, samt Stammteilstück... Nun, die Pflegekosten sind ja nicht auf einmal entstanden, sondern in mehr als 11 Jahren!:-) Ein Auto und Rauchen wären teurer... Zu sagen ist auch, daß es sich um einen der Top-BM ausserhalb der Sierra Nevada handelt, seine Gestalt prägt unzählige historische Bilder und Ansichtskarten von Walenstadt!:-) Ich sehe das Ganze als meinen Beitrag für kommende Generationen, auch als direkten Beitrag zum Artenschutz!:-) LG Lukas. Ps: Danke Dir für Deine Arbeit, und auch für Deine tollen Beiträge+Bilder!:-) An Steffen: Hallo Steffen!:-) Danke für die lobenden, wohltuenden Worte!:-) LG Lukas. An Michael D.: Hallo Michael!:-) Ja, hoffentlich fördert der Bericht ein Umdenken, und trägt dazu bei, daß ein paar grosse Bäume mehr erhalten werden!:-)
Lukas Wieser:
An Michael D.: Hallo Michael!:-) Die Pflegekosten sind wie gesagt über einen langen Zeitraum entstanden!:-) Zu sagen ist auch, dass eine Fällung meines Giganten Kosten verursachen würde, wie es sie in Europa für eine Fällaktion eines einzelnen Baumes noch nie gegeben hat!:-) Der Baum steht mitten in einer Siedlung, müsste mit Kran Stück für Stück abgetragen werden, die untersten 2m sind so dick daß es eine Spezialmotorsäge bräuchte!:-) Ich gehe mal von Fällkosten von 50'000.- Euro aus, bis der ganze Baum samt Wurzelstock weg wäre... LG Lukas. Ps: Die hohen Fällkosten haben dem BM-BHD 3.86m-Giganten von Luzern wohl das Leben gerettet-in den 60er Jahren wollte die damalige Besitzerin den Riesen fällen lassen, sie erschrack aber ob den Fällkosten von damals schon 30'000 Franken derart, daß sie das Vorhaben bleiben liess und die Liegenschaft verkaufte!:-) Die Familie Kaufmann die die Liegenschaft vor rund 40 Jahren kaufte, liebt den Mammutbaum!:-) LG Lukas.
Lukas Wieser:
Achtung, bitte lesen: Hallo Jochen!:-) Aufklärung tut erneut not!;-) Ich bezahle wegen meinem Mammutbaum keinen Franken mehr Versicherungs-prämien als Leute ohne Mammutbaum!:-) Das Gebäude ist durch die Gebäude-versicherung versichert, ansonsten genügt die normale Haftpflicht-versicherung!:-) Als Eigentümer hat man die Pflicht, offensichtliche Schäden am Baum zu beseitigen, daher z.B.angebrochene Äste herunterholen lassen etc!:-) ABER: Haftbar kann man nur für Personenschäden/ Sachschäden bei Sturmwind bis 75km/h gemacht werden, und auch dann nur, wenn man bewiesenermassen seine Pflichten als Baumeigentümer grob vernachlässigt hat!:-) Bei Sturmwind über 75km/h gilt: Höhere Gewalt, der Baumeigentümer kann nicht verantwortlich gemacht werden!:-) Gebäudeschäden deckt die Gebäude-versicherung, Autoschäden die Autoversicherung etc... Werde wohl am besten dazu einen neuen Thread eröffnen!:-) Viele Baumriesen werden gefällt, weil die Eigentümer schlecht/falsch informiert sind!:-(:-@ LG Lukas.
Michael D.:
Hallo,Lukas !
Das war recht interessant zu hören,das da differenziert wird;das hätte ich jetzt auch nicht gewußt.Ist die Frage,ob es da von Land zu Land Unterschiede gibt und auch,ob nicht auch die Versicherungen die Fälle unterschiedlich handhaben.Die Idee dazu einen eigenen Thread zu eröffnen,finde ich gut und wichtig;es könnte einiges Unheil verhindern.
Viele Grüße ! Michael
Fritz:
Eigener Thread wäre gut - Wiki (dann) auch! In D. gilt z.B. "Sturm" ab Windstärke 8 = 62 − 74 km/h ... also wäre man (und die eigene Haftpflichtversicherung) ab 62 Km/h aus der Haftung ... die Gebäudeversicherung (die eine Police für Sturmschäden beinhaltet!) aber erst ab 62 km/h in der Haftung! Fällt aber ein morscher Baum bei Windstärke 9 um - kommt es auch darauf an wer Schuld ist - der Sturm oder der Baumeigentümer der den morschen Baum stehen lassen hat ... das kostet nerven u. viel Geld für Gutachten, Anwalt und Prozess! Deswegen unbedingt eine Haftpflichtversicherung (die im geschilderten Fall zahlen müßte, weil hier die Verkehrssicherungsverletzung des Baumeigentümers den Schaden verursacht hat und nicht der Sturm) abschießen!
Oder aber was passiert, wenn ein gesunder/gepflegter Baum (z.B. der von Lukas) bei Windstärke 12 auf das Nachbarhaus fällt - ok, das Haus muss er nicht ersetzen - aber für den Abtransport seines Baumes sorgen - der bleibt ja sein Eigentum! Ächz ... ;D
LG Fritz
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