Liebe Freunde des ehemaligen Rekord-Baums,
Vielleicht sollten die Eigentümer langfristig überlegen, ob sie diesen sehr ungewöhnlichen Baum nicht durch Abriss der Mauer und Aufschüttung der Parkbucht schützen wollen.
Mittlerweile hat sich dieser Text erübrigt. Heute sind wir wieder dort vorbeigefahren. Offenbar haben die Besitzer
die Mauer und die Parkbucht durch
Fällung dieses ungewöhnlichen
Baumes geschützt.
Kennt sich jemand im europäischen Recht oder im Bundesrecht soweit aus, dass wir die Gemeinde Mittelbiberach nach der Rechtsgrundlage für die Fällung eines Baumes von
1,38 Metern Durchmesser fragen können? Genügt das subjektive Wohlbefinden der Anwohner (Baum macht Schatten, Wurzeln untergraben Weg, Baum macht im Herbst Dreck, Baum verdeckt Ladengeschäft) um eine solch stattliche Rarität einfach abzusägen? Oder ergibt sich aus dem Eigentum nicht auch die Pflicht, einen solch großen und seltenen Baum zu schützen und zu erhalten?
Der Baum mit seinen 57 Jahren machte im Januar auf mich noch einen gesunden Eindruck, Gefahren durch eventuell herabfallende Äste waren nicht sichtbar.
Um diesen Baum ist es wirklich schade! In der
deutschen Rekord-Liste kam er ungefähr auf Platz 15. Ich hoffe, dass er nicht an den einschlägigen Naturschutzgesetzen vorbei das Opfer von hemdsärmeligen Amigo-Absprachen in einem erzkonservativen Dorf geworden ist.
Bedauernde Grüße,
Wolfgang