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Mammutbäume (öffentlicher Bereich) => Mammutbäume melden => Eigene Anzucht => Thema gestartet von: liluz am 17-März-2005, 22:20

Titel: Frage zur neuen Baumschutzverordnung
Beitrag von: liluz am 17-März-2005, 22:20
Ich bekam heute diese folgende Email von den stolzen Besitzern zweier Mammutbäume in Altdorf/Bayern.

Evt. weiss jemand Rat bzw. kann Details zu dieser neuen Baumschutzverordnung nennen?
Zitat

Liebe Freunde des Mammutbaums,
wir haben vor 10 Jahren 2 Mammutbäume gezogen, die nun in Privatgärten
wachsen und bereits 1,80 m hoch sind. Leider hat sich bei uns die
Baumschutzverordnung geändert, so dass sie, sollten sie zu groß werden
gefällt werden könnten. Gibt es eine Möglichkeit, sie davor zu schützen? Es
wären 2 Exemplare Sequoiadendron in Bayern mehr.
Titel: Re: Frage zur neuen Baumschutzverordnung
Beitrag von: isbg33 am 26-März-2005, 17:57
Zitat von: "liluz"
Ich bekam heute diese folgende Email von den stolzen Besitzern zweier Mammutbäume in Altdorf/Bayern.

Evt. weiss jemand Rat bzw. kann Details zu dieser neuen Baumschutzverordnung nennen?


Die Verordnungen sind mit Sicherheit in jedem Bundesland anders.

Aber 10 Jahre alte Bäume kann man noch umsetzen, wenn man einen Erdballen und einen Teil der Feinwurzeln mit herausnimmt. Kostet allerdings ein paar Schweißtropfen!
Titel: Frage zur neuen Baumschutzverordnung
Beitrag von: Grizzly Adams am 30-November-2006, 17:15
Hi Bei uns in NRW bzw EN Kreis gilt folgendes :
Laubbäume die in 1m höhe 40 - 60 cm Umfang haben fallen unter die Baumschutzsatzung !
Nadelgehölze bzw. Bäume die in 1m höhe 100cm Umfang haben fallen ebenfalls unter die BSS .Diese Bäume dürfen nicht mehr ohne weiteres gefällt werden sondern das muß genehmiegt werden.
So vermute ich je größer eure Bäume dort werden um so besser. Es sei denn es ist in Bayern anders.
Gruß T