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Mammutbäume (öffentlicher Bereich) => Mammutbäume melden => Eigene Anzucht => Thema gestartet von: Bernhard am 26-Januar-2007, 01:12

Titel: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 26-Januar-2007, 01:12
Wie ich schon berichtete,forste ich seit geraumer Zeit Landflächen auf.Dazu bedarf es Genehmigungen der zuständigen Forstämter. Als Auflagen bekomme ich regelmäßig den Hinweis nur "Standortgerechte" und "Heimische"
Laubbaumarten anpflanzen zu dürfen.
Da ich nun mal (trotzalledem)Mammutbäume,wenn auch nicht ausschließlich,pflanze und hege und pflege,befinde ich
mich im ständigen Zwist mit der Forstbehörde bzw. dem Förster.
Hat denn jemand von Euch ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben? Meine Argumentationskette ist zwar lang,aber einen rechtlichen Halt wär mir sehr willkommen,zumal ich keine Lust habe meine Mammuts wegen irgendeiner Bürokratenwillkür wieder abholzen zu müssen.

Ich bin über jeden Ratschlag sehr dankbar!!!

Anmerkung: Mais,Tomaten,Kartoffeln,Walnüsse uvm. sind auch nicht "heimisch",oder? Was wären wir ohne sie?

Gruß Bernhard
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 26-Januar-2007, 11:15
Hallo,

vor 140 bis 200 Mio Jahren waren meines Wissens die Sequoien in der ganzen "nördlichen" Hemisphäre heimisch, also auch bei uns und das Klima war da auch schon annähernd wie jetzt. Also warum nicht wieder ansiedeln?
Außerdem: Vor 200 Jahren gab es, wie von Dir von den Forstbehörden gefordert wurde, nur Laubmischwald. Warum dürfen dann großflächig Fichten, Tannen,Föhren und andere Kiefern angepflanzt werden, obwohl sie eigentlich überwiegend alpine Arten sind?

Ich denke, die Behörden biegen sich das, wie sie es brauchen. Hauptsache Geld springt raus (Nadelholz wächst ja bekanntlich schneller!).

Nur wären die Behörden mit Sequoien besser beraten, da sie dann nicht so mit dem Käfer zu kämpfen hätten. Denn laut meines Wissens sind Sequoien schädlingsresistent.

Ich hoffe, das hilft ein wenig bei der Argumentation gegenüber den Behörden. Nur vielleicht gegenüber den Behörden nicht zu vorwurfsvoll, sondern eher überzeugend auftreten. Ich glaub, das kommt bei denen besser an.

Gruß

Joachim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: isbg33 am 26-Januar-2007, 13:13
Nur wären die Behörden mit Sequoien besser beraten, da sie dann nicht so mit dem Käfer zu kämpfen hätten. Denn laut meines Wissens sind Sequoien schädlingsresistent.

Hallo zusammen!

Das kann ich für den Urweltmammut bestätigen: in den 7 Jahren hatte ich an meinen keine Laus, Käfer, Raupen usw. Ganz im Gegensatz zu Kiefer, Fichte, Lärche. Nur Schnecken probieren den zarten Neuaustrieb aber so ganz scheint er ihnen auch nicht zu schmecken.

2. Wenn Du hier die  Fußnoten zu der MBR-Bilanz  (http://www.mbreg.de/html/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=118) anschaust, findest Du einige Orte, an denen gleich 100, 200, oder mehr Bäume an einer Stelle angepflanzt wurden. Dabei handelt es sich um forstwirtschaftliche Versuchsanpflanzungen, um die Eignung der Bäume kennenzulernen.
Der württ. König ließ schon 1865 + ff.  seine reichlich vorhanden Jungpflanzen in seinen Forsten anpflanzen.

3. Die Douglasie (siehe "höchster Baum in D") in unseren Wäldern ist auch ein Einwanderer aus den USA.

4. Die Klimaerwärmung kommt! Da sind sich alle Experten einig - gestritten wird nur noch über das Tempo und das Ausmaß.
Deshalb müssen wir uns mit Bäumen beschäftigen, die ein wärmeres Klima gut vertragen. Da sind die Mammuts u.a. sicher auch  mögliche Kndidaten.
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 26-Januar-2007, 14:02
Danke Euch Beiden!

Ich denke auch so,es ist immer wie man es sehen will(aus Sicht der Forstbehörden)!
Eure Argumente werde ich auf jeden Fall verwenden.Mir scheint ein Argument,welches ich beim Forstamt vorgetragen habe,und nicht nur auf (taube )Ohren stieß noch wichtiger:

Im Zeichen der globalen Erwärmung,welche nachweislich durch CO2 und andere "Klimagase" verursacht wird erscheint der Mammutbaum als DER Baum der Zukunft,denn durch seinen überdurchschnittlichen Holzzuwachs ist
er der ideale KOHLENSTOFFSPEICHER ! Oder was meint ihr? Langsam muß auch mal der Konservativste und verbohrteste Förster umdenken.
Ich mache auf jeden Fall weiter und pflanze Mammuts was das Zeug hält. Vielleicht sind uns nachkommende Generationen mal dankbar.

Danke nochmals

Bernhard
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 26-Januar-2007, 21:00


Zitat
Dabei handelt es sich um forstwirtschaftliche Versuchsanpflanzungen, um die Eignung der Bäume kennenzulernen.

Bei den forstwirtschaftlichen Versuchsanbauten handelt es sich ja fast ausschließlich um behördliche Projekte,welche doch von diesen Instanzen selbst ins Leben gerufen wurden und deshalb wissenschaftlich begründet sind.

Aber wenn ein Privatmann einen Versuchsanbau startet,fangen genau diese Leute an Probleme zu machen. Und da liegt der Hund begraben: Wie begründe ich meinen Anbau der Mammutbäume? Ich bin weder Wissenschaftler oder Forscher,

zumindest ein privater.Hier ist guter Rat teuer. (Ein schlechter Rat kann aber noch teurer werden)

Gruß Bernhard
Titel: Behörden begeistern und einbinden
Beitrag von: Joachim Maier am 29-Januar-2007, 16:53
Forstwirtschaftliche Versuche dienen ja dazu, auszutesten, ob sie in der jeweiligen örtlichen Umgebung zur Forstwirtschaft geeignet sind, damit dann Privatleute auch diese anbauen können.
Warum soll nicht ein Privatmann das auch tun dürfen.
Ich meine:
1. Anbau als privaten Versuch zu wissenschaftlichen Zwecken deklarieren
2. Im Falle des Erfolges diesen(, also den Erfolg) als Fortsetzungsgrund angeben.

Sequoien sind ja keine Schädlinge und vergiften auch nicht(, wie z.B. die Robinie,) einheimische Tiere.
Also gibt es aus meiner Sicht kein sachliches Argument der Behörde, eine Anpflanzung zu verbieten, zumahl deren Kollegen anderer Regionen ja das gleiche tun. Es kann nicht angehen, dass Behörden alles dürfen, und dem Privatmann wirds verboten.

Eine Variante wäre, die Behörden zu begeistern versuchen und in deren Interesse auf eigenem Grund dies als Testanpflanzung durchzuführen. Wenn es fehlschlägt wird der Privatmann dies eh wieder aufgeben, wenn's klappt was spricht dann dagegen? Auch andere sind dann sicherlich interessiert diese anzupflanzen.

Gruß

Joachim Maier
Titel: einfach tun
Beitrag von: chris am 29-Januar-2007, 18:16
Moin Freunde,

Einerseits:
denke ich, daß es nicht unproblematisch ist eine fremde Art in eine andere als ihre ursprüngliche Umgebung (in großem Stil) einzuführen und verstehe deshalb schon die Bedenken der Forstbehörden. Als Beispiel denkt nur an die Probleme in Australien und Neuseeland durch die Einschleppung nicht heimischer Flora und Fauna.
Auch im deutschen Waldbau gibt es durchaus Beispiele, wie die Douglasie, bei der man wegen des enormen Volumenzuwachses negative Auswirkungen, wie Artenarmut von Insekten, Pilzen und Mikroben in Kauf nimmt. Weniger Insektenarten im Douglasienbestand bedeuten eventuell auch weniger Vogelarten in diesen Wäldern. usw. usw.
Man denke auch an Schäden (Sturm, Minderwuchs, Krankheiten) durch falsche Herkunftswahl der Baumarten.
Hier denke ich ist die Forstpolitik durchaus zu verstehen.

Andererseits:
halte ich es für durchaus vertretbar hier und da mal einen Mammutbaum zu pflanzen und tue es auch selbst. Allerdings wäre es natürlich ein Wagniss ohne Zustimmung der Forstbehörden eine größere Pflanzung anzulegen.
Laut Thüringer Waldgesetz z.B. muß die nicht genehmigte Pflanzung nicht nur umgebaut werden, sondern es ist auch mit einem Bußgeld zu rechnen.
Ein Baum hier oder da fällt nicht so auf wie eine ganze Schonung. Und der finanzielle Verlust ist natürlich beachtlich wenn der Förster irgendwann den Sequoiabestand entdeckt und vernichten lassen sollte.
Natürlich könnte man auch spekulieren, daß zu diesem Zeitpunkt vieleicht der Mammutanbau erlaubt ist.

Wie ihr wisst habe ich selbst in unserem Wald eine handvoll Mammutbäume gepflanzt und bin gespannt was aus ihnen wird. Allerdings betrachte ich das als eine Art Experiment oder Hobby, wie wenn jemand z.B. Bonsais züchtet.
Aufgeforstet wird bei uns nur mit einheimischen Arten zugelassener Herkunft wie Tanne, Buche, Ahorn, Eiche und in relativ geringen Umfang mit Douglasie.

Man müßte direkt mal bei den Versuchsanstalten anfragen welche Gründe denn im Moment eigentlich gegen eine Freigabe der Sequoia als Nutzbaumart sprechen. Die Testphase läuft ja nun schon lang genug.

Hoffe ich konnte die Diskussion noch ein bisschen anheizen ;)

Grüße
Christian
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 30-Januar-2007, 00:58
Moin Chris,

genauso sehe ich das auch.Moralisch gesehen ist jeder im Recht,der einen Baum pflanzt.Es ist angewandter Natur-schutz.Aber wenn ich für meine Mühe und Naturliebe auch noch ein Bußgeld zahlen muß,nur weil ich keine Genehmigung zur Anpflanzung einer bestimmten Baumart habe,dann muß ich den Gesinnungszustand in diesem Land stark hinterfragen.

Darum kann ich einen bestimmten Rahmen auch nicht überschreiten,und werde es auf der "Hobbyschiene" laufen lassen,denn ich habe Angst schlafende Löwen zu wecken und alles war umsonst.

Leider sind die Forstbehörden hier im Werra-Meißner-Kreis noch sehr uneinsichtig für innovative Tendenzen,doch hoffe ich,daß die Waldriesen in unseren Wäldern bald wieder eine Lobby haben werden.

Danke für dein Interesse an meiner Arbeit,es ist sehr motivierend zu wissen,daß man mit seinen Ansichten und
Plänen nicht allein dasteht.

Gruß Bernhard
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 30-Januar-2007, 01:26
Hallo Joachim,

danke auch dir für deine Antwort.Weisst du denn vielleicht ob man eine Testanpflanzung beim Forstamt oder bei einer Naturschutzbehörde beantragt?

Bevor ich dies tue,möchte ich sicher sein,daß ich auch nicht die falschen Leute aufschrecke.Erfahrungen diesbezüglch habe ich leider schon machen müssen. Das Finanzamt(allen Ernstes!) fragte nach einer erfolgten Aufforstunsgenehmigung nach,wie hoch der zu erwartende "Gewinn" sei,den ich aus meinem Projekt erzielen würde!!

Es ist zum kotzen: Bisher habe ich nur investiert,aus Freude an meinen Bäumen.
Vielleicht sollte man gar nicht so viel fragen....

Beste Grüße
Bernhard
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: isbg33 am 30-Januar-2007, 10:41
Hallo Waldpflanzer!

Vielleicht müssen wir unterscheiden. Mammut ist nicht gleich Mammut.

Beim Bergmammut zeigt das MBR knapp 6000 Bäume - und das sind nur die, die wir kennen. Da gibt es sicher noch ein  Mehrfaches an Unentdeckten
Deshalb kann man hier kaum noch mit den Gefahren durch eine fremde Art argumentieren. Wenn es wirklich eine Gefahr gibt, dann ist es schon zu spät!

Beim Küstenmammut ist eine gewisse Reserve der Behörden verständlich, denn er wird nicht in allen Teile von D zu einem Waldbaum heranwachsen können.

Und der Urweltmammut ist noch zu jung - er ist ja erst gut 50 Jahre "auf dem Markt".
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 30-Januar-2007, 10:53
Bei meinen Aufforstungen geht es ausschließlich um den Riesenmammutbaum,da er bestens mit dem mitteleuropäischen Klima klarkommt.

Der Urweltmammutbaum ist zwar der Frosthärteste (gedeiht sogar in Finnland!),aber es ist für ihn nicht überall
feucht genug,es sei denn in Auelandschaften.Wäre ja mal ein Versuch wert dort :-)

Und zu letzt der Edelste von den Dreien,der Küstenmammutbaum ,wird von mir nur im Garten gehalten,weil ich ihn
dort vor starken Frost noch ganz gut schützen kann,was im Wald schwierig wäre.Also eher ein "Zierbaum".

Gruß aus dem Sequoialand
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: chris am 30-Januar-2007, 16:53
Hallo Ingolf,

Ich meinte mit 'Gefahren durch fremde Arten' natürlich nicht die forstwirtschaftlichen Versuchspflanzungen von 100 oder 300 Stk oder die wenigen Einzelexemplare oder Parkbäume.
Ich meinte vielmehr  forstliche Anpflanzungen ausländischer Baumarten in großen Dimensionen, bevor eindeutige Erkentnisse über das Zusammenspiel mit der heimischen Flora und Fauna vorliegen.
Ein gutes, wenn auch einheimisches, Beispiel ist die wohl jeden bekannte exessive und gebietsfremde Nutzung der Fichte in den vergangenen 100-200 Jahren, mit deren Folgen wir heute zu kämpfen haben. Wobei natürlich der Anbau der Fichte als Monokultur der wohl entscheidende Fehler war.

Ich denke aber auch daß man durchaus in einem modernen Mischwald auch einen bestimmten Prozentsatz Sequoia anbauen könnte ohne das Gleichgewicht zu stören. Aber ich bin nun mal kein Forstwissenschaftler.

Wie überall gibt es also auch bei dieser Art von Problem Vor- und Nachteile zu kalkulieren.

Viele Grüße
Christian
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 31-Januar-2007, 18:02
Hallo,

die Fichte wird die erste einheimische Baumart sein,die der Klimaerwärmung zum Opfer fallen wird.Da sind sich alle
Waldbauexperten einig. Der Orkan "Kyrill" hat wiedermal bewiesen,wie sturmempfindlich sie ist.

Nicht nur wegen ihrer Flachwurzeln,sondern wegen der Art und Weise ihres Anbaus. Es sind nicht nur Monokulturen,
sondern auch sogenannte Altersklassenwälder. Jeder Baum die selbe Art und das selbe Alter.

Das kommt in der Natur nie vor,deshalb sind das für mich keine Wälder ,sondern Holzplantagen ohne jeden ökologischen Nutzen.

Zudem ist die Fichte auf kontinentales Klima angewiesen,und braucht kühl-feuchte Sommer. All das wird es in der Zukunft immer seltener geben.

Mein Großvater sagte vor Jahren schon: Willst du einen Wald vernichten-

                                 dann pflanze Fichten,Fichten,nichts als Fichten!


Gruß Bernhard
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Tuff am 26-März-2008, 22:08
Bernhard,

Vieleicht ist es hilfreich wenn man ein solches 'Sequoia-Projekt' als Arboretum anlegt. Du hast dann soezusagen schon mal die Ecke 'Sierra Nevada' begonnen. Tatsächlich könnte man diese Flächen eines Tages ja auch in diese Richtung entwickeln ! Wenn Du jetzt noch ein paar typische Mischbaumarten der Sierra dazusetzt, ein paar dort heimische sehr schöne Cornus-Arten, evtl. ein paar UM und KM und Magnolien als Reminiszens an vergangene Erdgeschichte, und tüchtig kalrifornischen Mohn und Lupinen darunter gesät - dann ist es praktisch schon fertig ! Und sieht sogar echt schön aus.

Wichtig ist jedenfalls nicht von einem forstlichen Nutzwald auszugehen. Dann kommen nämlich unweigerlich die aktuellen Ansichten zur Naturnähe ins Spiel. Selbst eine Weihnachtsbaumkultur hat den Status 'Wald', das ist eine deutsche Sonderregelung, und hier erwartet niemand eine 'naturnahe Artenzusammensetzung'. In Kalifornien ist BM ein angesehener traditioneller Weihnachtsbaum. Warum nicht auch bei uns versuchen ? Über die sinnvolle Zielgröße von Weihnachtsbäumen kann man ja unterschiedlicher Auffassung sein, in Amerika ist einer der Uralten der 'Weihnachtsbaum der Nation' (Sherman glaube ich, oder Grant?), also bitte, was denn ?!

Apropos naturnah: Der moderene Waldbau in Deutschland erwartet von allen beteiligten Baumarten daß sie sich natürlich verjüngen. Gepflanzt wird i.d.R. nur aus der Not, wegen nicht kontrollierbarem Wildverbißriskio wertvolle Baumarten wie Eiche, Kirsche oder auch Tanne entweder als Heister mit Fegeschutz bzw. kleinere Pflanzen im Zaun begründen zu müssen. (Es gibt ein paar weitere Situationen die jedoch bei uns nicht ins Gewicht fallen.) Das Ziel ist jedoch eine Verjüngungssteuerung allein durch die Durchforstungs- bzw. Endnutzungsmaßnahmen. Jede Pflanzung ist automatisch um ein Vielfaches teurer ! Das bedeutet, eine Baumart kann forstlich gesehen nicht 'naturnah' sein wenn es keine Möglichkeit gibt sie natürlich zu verjüngen.

Nehmen wir einmal den Bergmammutbaum. Die 2 Methoden die wir kennen sind flächenhaftes a) tiefgründiges Aufwühlen ders Bodens und b) Abbrennen der Vegetation einschließlich der unteren 'Etagen'. Beide Methoden gehören in Europa nicht zum reportoir des Waldbaus. In den USA und Kanada hingegen schon. Zumindest Waldbrände kann man als naturnahen Prozeß vertreten. Aber wo kann man sich gesteuerte Brände vorstellen, außer in Nationalparks und Naturschutzgebieten (also wo es keine Nutzungsinteressen gibt) ? Und gerade dort wird die Hemmschwelle gegenüber 'Fremdländern' am allergrößten sein.

Wenn Du nun hingehst und als Privatmann in Deinem Mammutbaum-Arboretum (optimalerweise umgeben von Weiden und Wiesen ohne Gefahr einer Ausbreitung) einen kontrollierten Brand beantragst, um die Naturnähe zu erhöhen....tja was wird dann sein ?
Es ist nur so, sollte eine Betreung durch die Feuerwehr vorgeschrieben sein, wird das keine Gemeinde für Dich zahlen.
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernd am 26-März-2008, 23:07

Eine Weihnachtsbaumkultur ist eine Sonderkultur und kein Wald. Sie kann jederzeit umgewandelt werden, wird anders besteuert .
Bernd
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Tuff am 26-März-2008, 23:38
Dann habe ich mir das wohl falsch gemerkt. Tut mir leid - ist sehr lange her...Jedenfalls, es wäre schon mal eine Umwandlung. Und Sonderkultur klingt gar nicht so unpassend. Wie ist denn die Besteuerung ?
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: DerAchim am 27-Juni-2008, 08:08
Wie sieht es eigentlich mit den bestimmungen aus wenn man sich nen "kleinen" Mammutwald aufs eigene Grundstück pflanzt? Oder braucht man dort auch genehmigungen für?

LG Achim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Tuff am 27-Juni-2008, 15:19
Achim,
In Deinem Garten kannst Du machen was Du willst. Evtl. ist es angebracht ein wenig Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen (wenn man mit denen auf gutem Fuß steht und das auch so bleiben soll).
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: JNieder am 28-Juni-2008, 02:53
Wer viel fragt - an der falschen Stelle - .....

... hat meistens Pech !

Einfach machen !!!

 :)

Nicht innerhalb einer Bürokratie fragen !!!


Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: sequotax am 18-September-2008, 23:03
Hallo Mammutbaumfreunde!

Ich bin noch recht neu hier, liebe aber ebenfalls seit meiner Kindheit Bäume, insbesondere die Sequoien.

Daher habe auch ich mir nunmehr 3 ha Wald gekauft und einen bereits mit BM's bepflanzt (in diesem Frühjahr).
Zuvor hatte ich mich beim Förster vergewissert, dass das zulässig ist!!!
Im Waldgesetz (oder wo auch immer) steht lediglich, dass im Wald 'Waldbäume' gepflanzt werden müssen, die letzte Entscheidung trifft immer der Waldbesitzer, das hat mir mein Förster auch zugesichert!
Für bestimmte Baumarten (Fichte, Eiche, Buche...) ist ja mittlerweile ein Herkunftsnachweis erforderlich - für Mammutbäume allerdings nicht.
Soweit meine Informationen reichen, kann mir niemand den Anbau von Exoten in meinem Wald verbieten (zumindest hier in Bayern).
Worauf berufen sich denn die Behörden, wenn sie den Anbau 'heimischer' Baumarten verlangen?

Im Übrigen wie oben schon erörtert:
1. Mammutbäume gab es hier schon vor der letzten Eiszeit.
2. Viele andere Baumarten sind mittlerweile eingebürgert; für die Douglasie gilt eigentlich das gleiche wie für die Mb's.

Beste Grüße aus Burgsalach,

Remigius
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Steffen am 18-September-2008, 23:14
Ich glaube nicht, dass man dir vorschreiben kann welche Bäume du in deinen Wald pflanzst.

Ich glaube diese Vorschrift greift nur, wenn du Zuschüsse für die Wiederaufforstung beantragen möchtest.
Um die staatliche Förderung zu erhalten musst du dich dann an die Pflanzvorgaben  des Forstamtes oder gemäß der Förderrichtlinie halten.

Insofern ist man nur dazu verpflichtet bestimmte Vorgaben einzuhalten, wenn man ganz sicher doe Förderung kassieren möchte.

Ganz abgesehen davon, wer kontrolliert schon was du in deinem Wald auf deiner Käferfläche pflanzst?



Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 19-September-2008, 08:28
Ich habe gehört, wenn nicht eine ganze Waldfläche, sondern nur Baumgruppen (Die Grenze dazu weiß ich allerdings nicht) gepflanzt werden, ist es sowieso kein Problem.

Ich denke auch: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bergbauer am 19-September-2008, 09:07
Hi,

weiß hier zufällig jemand wie das in Österreich ist und ob es dort irgend welche Hindernisse diesbezüglich gibt?

Zum einen möchte ich in einem bestehenden Wald, wo zur Zeit eher die Stauden (wilde Himberren) die Oberhand haben, bepflanzen. Zum anderen einen Teil eines Fichtenwaldes abholzen (der Nachbar ist hier wegen Käfergefahr voran gegangenm da muss man nachziehen oder Windwurf ist vorprogrammiert) und dort dann BM (und einige KM und UM versuchsweise) pflanzen.

Wenn beides nicht geht, kann ich auf eine Wiese 50 Meter vom Waldrand ausweichen, wäre aber die letzte Möglichkeit.

Gruß, Herbert
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Wayne am 19-September-2008, 09:10
Hallo Mammutbaumfreunde!

Ich bin noch recht neu hier, liebe aber ebenfalls seit meiner Kindheit Bäume, insbesondere die Sequoien.

Daher habe auch ich mir nunmehr 3 ha Wald gekauft und einen bereits mit BM's bepflanzt (in diesem Frühjahr).
Zuvor hatte ich mich beim Förster vergewissert, dass das zulässig ist!!!
Im Waldgesetz (oder wo auch immer) steht lediglich, dass im Wald 'Waldbäume' gepflanzt werden müssen, die letzte Entscheidung trifft immer der Waldbesitzer, das hat mir mein Förster auch zugesichert!
Für bestimmte Baumarten (Fichte, Eiche, Buche...) ist ja mittlerweile ein Herkunftsnachweis erforderlich - für Mammutbäume allerdings nicht.
Soweit meine Informationen reichen, kann mir niemand den Anbau von Exoten in meinem Wald verbieten (zumindest hier in Bayern).
Worauf berufen sich denn die Behörden, wenn sie den Anbau 'heimischer' Baumarten verlangen?

Im Übrigen wie oben schon erörtert:
1. Mammutbäume gab es hier schon vor der letzten Eiszeit.
2. Viele andere Baumarten sind mittlerweile eingebürgert; für die Douglasie gilt eigentlich das gleiche wie für die Mb's.

Beste Grüße aus Burgsalach,

Remigius

Hallo Remigius!

Deine 777 BM werde ich mir demnächst mal anschauen.....

Gruß Wayne (Wolfgang Höfner)
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: takatapetry am 19-September-2008, 09:13
also bei uns ist das etwas anders.
im garten eh kein problem, aufforstungen und umforstungen, von wiese zu wald, ist in fast allen fällen genehmigungspflichtig. alles nur wegen dem naturpark frankenwald. das heist nur heimische bäume.

dann dürfte man aber auch keine kastanien pflanzen, oder ist der frankenwald in asien  ;D

grüße
nobby
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 19-September-2008, 09:23
Moin Bernhard   

Deine "Hauptkampflinie" sollte zuerst einmal sein, k e i n e n Wald i.S.d. § 2 Abs. 2 Bundeswaldgesetz zu haben. Dort heißt es, ein Wald i.S.d. Gesetzes ist u.a. " ...jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche." - im Umkehrschluß: keine Forstpflanzen = kein Wald. Also brauch Dich das Bundeswaldgesetz (das schreibt sogar die Form/Größe der Beschilderung vor!) nicht kümmern. Außerdem kann dann auch nicht jeder in deinem Wald ääh "Gartenpark" rumlatschen! Evtl. gibt es länderspezifische Abweichungen - so können Länder in der Tat Weihnachtbaumkulturen unter Waldrecht stellen - deswegen auf jeden Fall mal ins hessische Waldgesetz schauen (habe ich nicht auf dem Regierungsserver gefunden  ??? ).  Wenn Du also eine Fläche, die vormals kein Wald war, mit BM bepflanzt u. keine Gewinnerzielungsabsichten hast, unterscheidet sich diese Fläche nicht von einem Privatgarten - und du kannst gründsätzlich machen was Du willst (Ggf. in den Flächennutzngsplan schauen). Zu beachten ist evtl. noch § 37 des Hessischen Naturschutzgesetzes: "... Pflanzen gebietsfremder Arten und Tiere dürfen nur mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde in der freien Natur ausgesetzt oder angesiedelt werden. (...)  Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestandes oder der Verbreitung wild lebender Tier oder Pflanzenarten der Mitgliedstaaten
oder von Populationen solcher Arten ausgeschlossen ist."

Hier müßte man klären was "freie Natur" ist und falls dein "Gartenpark" darunter fällt, dürften BM sicher eine Genehmigung erhalten wo sie sich bisher ja jedem Kinderwunsch auf natürlichen Wege nachhaltig entzogen hat  ...  ;)

Lieber Gruß
Fritz
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: DerAchim am 19-September-2008, 10:46
Zum nachschlagen hier der link für Niedersachsen:
http://www.ml.niedersachsen.de/master/C8763032_L20_D0_I655_h1.html
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 19-September-2008, 11:48
Ohje - also danach wäre Bernies "Gartenpark" auch ohne "Forstpflanzen" in Niedersachen dann als Wald anzusehen, wenn er nicht mehr o. weniger direkt an seinem Haus liegt ... also ist es echt wichtig das hessische Gesetz durchzuackern ...  :o
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 19-September-2008, 12:44
Ohje - also danach wäre Bernies "Gartenpark" auch ohne "Forstpflanzen" in Niedersachen dann als Wald anzusehen, wenn er nicht mehr o. weniger direkt an seinem Haus liegt ... also ist es echt wichtig das hessische Gesetz durchzuackern ...  :o


Hallo Fritz !

Zuerst machst Du mir Hoffnung  ::) ;D         
.......... dann wieder Angst :'(

Es ist schon sehr verwirrend, zumal die Auslegung von Bundesland zu Bundesland anders ist.
Ich werde es also handhaben wie bisher : Keine schlafenden Löwen wecken !!

Soll heißen : 1. nicht die falschen Leute fragen
                  2. den Anbau nicht übertreiben, damit er nicht auffällt (Monokultur). Daher ist mein zukünftiger Sequoiapark bzw. Mammutwald eher sowas wie ein Exotenwald mit großem Anteil Einheimischer Baumarten :)



Mammutbaumpflanzende Grüße
Bernhard
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 19-September-2008, 14:27
Och Berni ... siehst eigentlich nicht so aus, als ob man Dir fix Bange machen könnte  ;)

Nee hast vollkommen Recht - wer viel fragt bekommt auch viele Antworten! Trotzdem kann ein Blick ins Hessische Waldgesetz nicht schaden ... häufig lassen sich die Paragrafenheinis mit ihren eigenen Waffen schlagen wenn man sich vorher schlau macht ...

Viel Erfolg mit den BM-mischwäldern! 

Fritz
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Michael D. am 19-September-2008, 14:47
Hallo,Fritz,hallo,Bernhard,hallo,Remigius !
Es werden doch schon seit einigen Jahrzehnten die Auswirkungen von verschiedenenen Baumarten auf die Biozönose erforscht,wobei es sich gezeigt hat,daß sich die Pflanzung von Berg-Mammutbaum und auch Weihrauchzeder positiv auf die Flora und Fauna ausgewirkt hat.Die Artenvielfalt hat dort deutlich zugenommen. Man braucht doch nur mal in einen "Hunderter" zu sehen,wieviel Vögel sich darin aufhalten,das sagt schon alles! Ich kann hier nur die Broschüre vom WPZ Wuppertal-Burgholz empfehlen,ich meine,daß das da gut beschrieben ist.Ich weiß nicht,ob es in Kaldenkirchen oder im Lilienthal von Freiburg nicht auch irgendwelche Veröffentlichungen zum Thema gibt.Nachfragen könnte sich lohnen.  :)
Viele rotborkige Grüße ! Michael D.,Rhina

  Up in the hollywood,up in the redwood....( Neil Young )
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 19-September-2008, 15:40
Och Berni ... siehst eigentlich nicht so aus, als ob man Dir fix Bange machen könnte  ;)

Fritz


Fritz, um mir selber ist nicht bange, aber wenn ein Beschluß käme, der sagt, daß ich meine Mammuts wegmachen müßte, würde ich mir doch in die Hosen machen !! :-\

Gruß
Berni
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 19-September-2008, 15:42
,hallo,Bernhard,,wobei es sich gezeigt hat,daß sich die Pflanzung von Berg-Mammutbaum und auch Weihrauchzeder positiv auf die Flora und Fauna ausgewirkt hat.Die Artenvielfalt hat dort deutlich zugenommen.
 


Hi Micha !

Wo hat sich das gezeigt?
Hast Du irgendwelche Quellennachweise darüber ? Wäre hochinteressant für mich!!!

Rotrindige Grüße ins Haunetal
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 19-September-2008, 15:46
Zum nachschlagen hier der link für Niedersachsen:
http://www.ml.niedersachsen.de/master/C8763032_L20_D0_I655_h1.html


Hi Achim!

Danke für den aufschlußreichen Link!

Leider habe ich vergleichbares für Hessen noch nicht gefunden :-\


Mammutgrüße
Berni
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Michael D. am 19-September-2008, 16:16
Hallo,Berni !
Von der Broschüre aus Burgholz habe ich noch ein Zweitexemplar,daß Du gerne haben kannst,ich meine,es darin gelesen zu haben.Es kann allerdings sein,daß ich das aus Unterlagen aus der Sequoiafarm Kaldenkirchen stammt.Burgholz dürfte es treffen,da aktueller! Ich würde es Dir entweder hier geben,falls Ihr mal zum Kaffee kommt oder mitbringen,wenn ich mal zum Ansehen der Anlage komme.Dies müßte ich Bald machen,da ich Aussicht auf Arbeit habe,da wird´s dann zeitlich recht eng.Gib´mal Bescheid,wann es Euch recht wäre,daß wir vorbeischauen !
 :) :D ;D  Viele kilometerfressende Grüße ! Christina &Michael,Rhina
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 19-September-2008, 20:46
Hallo Micha!

Danke erstmal, daß Du mir die Broschüre geben willst. Hatte sie in Burgholz schon mal angefordert, war aber nur in Englisch zu haben.

Falls in den nächsten Tagen/ Wochen kein Termin zum Besuch oder Treffen passt, würde ich mich auch noch bis BB gedulden können.

Nordhessische Grüße
Berni
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: DerAchim am 19-September-2008, 20:48
Vielleicht ist dies auch ganz Interessant
http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?cid=1533b74b6c9014205ca792fd1a9de4d7

LG Achim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 19-September-2008, 21:06
Jou, Achim !

War ein bischen schwierig sich durchzufuddeln beim Suchbegriff.
Habe jetzt aber was brauchbares gefunden.

Danke!

http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?cid=1533b74b6c9014205ca792fd1a9de4d7
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: DerAchim am 20-September-2008, 01:41
Für Bayern:
http://www.baysf.de/uploads/media/waldgesetz.pdf

Schleswig Holstein:
http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/NaturschutzForstJagd/__DL/LWaldG__2004__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Brandenburg:
http://www.brandenburg.de/cms/media.php/2318/lwgesetz.pdf

LG Achim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: TaunusBonsai am 20-September-2008, 09:21
Moin Bernie,

Zitat
Habe jetzt aber was brauchbares gefunden

bei deinem Link landet man leider wieder nur bei der Suche. Kannst du deinen Fund näher benennen, sonst muss ich dort auch noch mal "rumrecherchieren"...?


walgesetzinteressierter Gruß
aus'm
Taunus
vom
Ralf
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 20-September-2008, 09:38
Moin Ralf!

Als Suchbegriff einfach "Wald und Recht" eingeben und schon wird Dir geholfen.

Innerhessische Grüße
Berni
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: TaunusBonsai am 20-September-2008, 10:28
Hallo Bernie,


Alles Chlor, 'ne Menge Lesestoff... :o


gesetzmäßiger Gruß
aus'm
Taunus
vom
Ralf
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Michael D. am 20-September-2008, 13:54
Hallo,Berni !
Würde es Euch passen,wenn Christina & ich nächstes WE (27./28.9.)
mal vorbeikommen würden ? Noch ist auch das Wetter brauchbar.
Bis Bald !   Viele waldhessische Grüße ! Christina & Michael,Rhina   :D
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 20-September-2008, 19:44
Hallo,Berni !
Würde es Euch passen,wenn Christina & ich nächstes WE (27./28.9.)
mal vorbeikommen würden ?


Micha, sag ich Dir bis Montag. Im Moment weiß ich noch nicht wie/ ob ich/wir
Dienst haben.
Wäre nicht schlecht wenn es klappen würde. (Kuchen nicht vergessen). :-[ :P


LG
Berni
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 22-September-2008, 09:26
Hallo,Fritz,hallo,Bernhard,hallo,Remigius !
Es werden doch schon seit einigen Jahrzehnten die Auswirkungen von verschiedenenen Baumarten auf die Biozönose erforscht,wobei es sich gezeigt hat,daß sich die Pflanzung von Berg-Mammutbaum und auch Weihrauchzeder positiv auf die Flora und Fauna ausgewirkt hat.Die Artenvielfalt hat dort deutlich zugenommen. Man braucht doch nur mal in einen "Hunderter" zu sehen,wieviel Vögel sich darin aufhalten,das sagt schon alles! Ich kann hier nur die Broschüre vom WPZ Wuppertal-Burgholz (...)

Moin Michael!

Was ich zum Thema Biozönose (Gemeinschaft von Lebewesen, die sich gegenseitig bedingen und durch Fortpflanzung in einem abgemessenen Gebiet dauernd erhalten ) bei unseren Lieblingsbäumen gefunden hat eignet sich kaum als Argumentation für Bernhards Waldprojekt, da sich BM ja nicht einmal natürlich verjüngen. Auch was die Biodiversität betrifft, schneiden "fremdländische Baumarten" wesentlich schlechter ab als das Zeugs, was seit 10.000 Jahren hier "Beziehungen" knüpfen konnte. Da sollten wir als Freunde von Bäumen mit Migrationshintergrund auch nicht schönreden nur weil ein paar Vögel im Baum hocken - finde ich zumindest. Mehr zum Thema Biozönose / Biodiversität im Arboretum Burgholz ( S. 43 ff.) :

http://www.wpz.nrw.de/arboretum.pdf

LG Fritz

Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 22-September-2008, 09:59
Hallo,Fritz,hallo,Bernhard,hallo,Remigius !
Es werden doch schon seit einigen Jahrzehnten die Auswirkungen von verschiedenenen Baumarten auf die Biozönose erforscht,wobei es sich gezeigt hat,daß sich die Pflanzung von Berg-Mammutbaum und auch Weihrauchzeder positiv auf die Flora und Fauna ausgewirkt hat.Die Artenvielfalt hat dort deutlich zugenommen. Man braucht doch nur mal in einen "Hunderter" zu sehen,wieviel Vögel sich darin aufhalten,das sagt schon alles! Ich kann hier nur die Broschüre vom WPZ Wuppertal-Burgholz (...)

Moin Michael!

Was ich zum Thema Biozönose (Gemeinschaft von Lebewesen, die sich gegenseitig bedingen und durch Fortpflanzung in einem abgemessenen Gebiet dauernd erhalten ) bei unseren Lieblingsbäumen gefunden hat eignet sich kaum als Argumentation für Bernhards Waldprojekt, da sich BM ja nicht einmal natürlich verjüngen.

Lass mal die Zukunftsszenarien eintreten und es bei uns mal öfter kräftig Gewittern und durch Blitzschlag Waldbrände entstehen, dann siehts für die Mammutbäume nicht schlecht aus, die Fichte ist dann alle!
Man muss auch mal mit Weitblick planen!

Auch was die Biodiversität betrifft, schneiden "fremdländische Baumarten" wesentlich schlechter ab als das Zeugs, was seit 10.000 Jahren hier "Beziehungen" knüpfen konnte. Da sollten wir als Freunde von Bäumen mit Migrationshintergrund auch nicht schönreden nur weil ein paar Vögel im Baum hocken - finde ich zumindest. Mehr zum Thema Biozönose / Biodiversität im Arboretum Burgholz ( S. 43 ff.) :

http://www.wpz.nrw.de/arboretum.pdf

LG Fritz



Die Fichte knüpft maximal die letzten drei- bis vierhundert Jahre ihre Verknüpfungen. Davor war sie von Kempten aus südlich im Alpinen Raum zu finden. Nur wegen ihres schnellen Wachstums wurde sie dann flächendeckend eingeführt, was wegen der damaligen Winter-Temperaturen auch noch passend war. Jetzt ist es eindeutig zu warm für die Fichte!

zukunftsoptimistische Grüße

Joachim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Michael D. am 22-September-2008, 10:48
Hallo,Joachim !
Besser hätte ich das auch nicht ausdrücken können !
Nur müßte man hier den Leuten erstmal begreiflich machen,daß ein Waldbrand auch positive Seiten haben kann.Das wird wohl schwierig !
Viele rotborkige Grüße ! Michael D.,Rhina  :)
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 22-September-2008, 11:00
Nur müßte man hier den Leuten erstmal begreiflich machen,daß ein Waldbrand auch positive Seiten haben kann.Das wird wohl schwierig !

Da dürftest Du recht haben!
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 22-September-2008, 11:17
Moin Joachim!

Fichte? Die steht in D. in den seltensten Fällen auf ihrem Naturstandort, die gehört z.B. nicht nach Niedersachsen auf Sandboden sondern in die Alpen o.ä. - dort wird sie auch noch den ein oder anderen Klimawandel mittels Höhenwanderung überstehen.

Mit welchem Zeithorizont willst du beim BM planen bis der sich durch großflächige Waldbrände -zumindest theoretisch - natürlich vermehrt? Und wenn der Klimawandel in 100 - 1.000 Jahren durchschlägt (extrem trockener Sommer / feuchtwarmer Winter) wie soll der BM überleben wo er jetzt schon öfters mal ( http://mbreg.de/forum/index.php?topic=1804.0 ) Probleme bekommt? Da bleibt ihm wohl auch nur das kühlere u. niederschlagsreiche Gebirge, oder?

Ich würde mich natürlich freuen, wenn BM hier heimisch wird - aber die richtigen Argumente für Bernies Waldprojekt gegenüber den Forstbehörden hab ich bisher noch nicht gehört  :'(

Liebe Grüße aus SH
Fritz   
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 22-September-2008, 12:25
Hab auch schon von Szenarien mit vielen Gewitter, warm und viel "Nebel" gehört!
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 22-September-2008, 13:16
Derzeit ;) geht man im Jahr 2100 von + 3,7° C (auf Basis des Mittelwertes zwischen 1961-1990) im Winter, Rückgang der Niederschläge im Nordosten u. Südwesten um 30% im Sommer und die von Dir angesprochene Zunahme von Gewitter inkl. heftige Regenfälle aus. Aber wie soll ein BM - der bei uns an vielen Standorten im Sommer jetzt schon an Trockenheit leidet - damit besser fahren als jetzt? Es mag in Meckpom, Brandenburg und der Norddeutschen Tiefebene mehr Waldbrände geben - aber ob auf diesen meist armen & und im Sommer furztrockenen Böden mal BM wachsen kann ich mir schwer vorstellen. Höhre Lagen der Mittelgebirge wie Oberharz, der Bayrische Wald oder so um die 900 m NN in den Nordalpen - ok, aber für den Rest seh ich außerhalb der Gärten schwarz  :'(    ... na man wird sehen - wir sind ja noch jung  ;D

Gruß Fritz

P.S. wie geht es eigentlich diesem  http://mbreg.de/forum/index.php?topic=1804.0 Bäumchen? Überlebt? 
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 22-September-2008, 18:32
Derzeit ;) geht man im Jahr 2100 von + 3,7° C (auf Basis des Mittelwertes zwischen 1961-1990) im Winter, Rückgang der Niederschläge im Nordosten u. Südwesten um 30% im Sommer und die von Dir angesprochene Zunahme von Gewitter inkl. heftige Regenfälle aus. Aber wie soll ein BM - der bei uns an vielen Standorten im Sommer jetzt schon an Trockenheit leidet - damit besser fahren als jetzt?

Vielleicht gleichen die heftigen Regenfälle die Trockenheit aus!

P.S. wie geht es eigentlich diesem  http://mbreg.de/forum/index.php?topic=1804.0 Bäumchen? Überlebt? 

Im Moment trotz Anti-Pilzbehandlung und optimaler Behandlung nicht gut. Ist komplett braun. Ich werde ihn über den Winter in meinem Wintergehege ins Freie setzen, da er das Problem kurz vor dem Umzug im Frühjahr aus dem Winterquartier ins Freie zur Warmen Zeit hatte. Vielleicht tötet das ja die Keime ganz ab und er treibt vielleicht wieder im Frühjahr aus. Ansonsten würde ich Ersatz brauchen, da dieser Baum für einen Freund bestimmt war. Der Ersatz sollte aber etwas frostresistenter sein, da der Baum dann auf ein Grundstück an einem kleinen See in Estland kommt. Aber schauen wir mal, was er über den Winter macht.

Gruß

Joachim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Sir Cachelot am 22-September-2008, 19:54
Laaangweilig.
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 23-September-2008, 08:14

Vielleicht gleichen die heftigen Regenfälle die Trockenheit aus!

Gruß

Joachim

Nee leider nicht - im Rückgang der Niederschlagsmengen um 30% sind die "heftigen Regenfälle" schon mit drin - es regnet seltener - aber wenn dann heftig ... Tendenzen hierzu kann man ja schon ausmachen ... rel. lange Trockenheit die durch heftige Unwetter beendet werden - das war hier in Norddeutschland sehr selten - mittlerweile 'gefühlt' die Regel (obwohl man das natürlch selten objektiv beurteilen kann  ;)) 

Gruß Fritz
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Michael D. am 23-September-2008, 10:01
Hallo,Berni !
Ich möchte nochmal nachhaken wegen Sa 27.oder So 28.9.,ob das bei Euch klappt oder ob Ihr arbeiten müßt.Wäre klasse,wenn das hinhauen würde !  :) :D ;D Viele krümelreiche Grüße ! Christina & Michael,Rhina
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 23-September-2008, 12:04

Vielleicht gleichen die heftigen Regenfälle die Trockenheit aus!

Gruß

Joachim

Nee leider nicht - im Rückgang der Niederschlagsmengen um 30% sind die "heftigen Regenfälle" schon mit drin - es regnet seltener - aber wenn dann heftig ... Tendenzen hierzu kann man ja schon ausmachen ... rel. lange Trockenheit die durch heftige Unwetter beendet werden - das war hier in Norddeutschland sehr selten - mittlerweile 'gefühlt' die Regel (obwohl man das natürlch selten objektiv beurteilen kann  ;)) 

Gruß Fritz

Die Realität wirds zeigen!  ;)  8)

Schon mal über die Mehr-Menge an Wasser gedacht, welche durch das Abschmelzen der Pole und entsprechende Mehr-Verdampfung möglicherweise noch vom Himmel kommen wird?
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 23-September-2008, 12:47
Hallo Joachim - also ich kann da selber wenig "denken" weil ich von Klimamodellen & Co. keinen blassen Schimmer habe - auch gehöre ich nicht zu den Klimadramatikern und sehe dem Ganzen (aus meiner ahnungslosen und daher völlig unmaßgeblichen Sicht) zeimlich entspannt entgegen  ;)

Gelesen habe ich natürlich schon, dass höhere Wassertemperaturen zu mehr Wolken und mehr Niederschlag führen - nur soweit ich das in Erinnerung habe, gilt das nur für die Teile Deutschlands, die auch jetzt schon nicht über Wassermangel klagen brauchen - also der Norden u. Nordwesten. Der von kontinentalerem Klima geprägte Osten, Südosten u. Sudwesten darf mit Temperaturen & Niederschlagsmengen wie in Südfrankreich (weniger als 500 mm p.a) rechnen - wobei Hamburg dann ein Sommer wie jetzt in Freiburg i.B. beschert wird  ... ich trink dann lecker meinen selbstan u. -ausgebauten "Quickborner Schwarzriesling" während "ihr" im Süden auf einem Kamel zur Arbeit in der Oase reiten müsst   :P
 ;)

LG Baldbadehoseschonimapriltrage nderfritz
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 23-September-2008, 14:19
Bei uns sind die letzten Jahre - abgesehen von 2003 als "Dürresommer" immer reichlich und oft. Niederschläge gefallen. Es wurden sogar in mehreren Orten Dämme errichtet, was bisher nicht der Fall war. Wenn das so bleibt, dann hab ich keine Bedenken!

Ich habe das auch nicht studiert und lass mich auch überraschen. Bin zwar für neue Theorien offen, aber solang es Theorien sind bin ich gegen eine "Verabsolutierung".

Aber ich denke, da sind wir eh einer Meinung!

optimistischer
Rotholz-Zukunftsgruß
aus dem
Unterallgäu

Joachim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: takatapetry am 23-September-2008, 14:22
 ??? ??? ??? ???

gehts hier jetzt um forstrecht oder kliemamodelle in 100 jahren?

 ??? ??? ??? ???

fragende grüße
aus OFR
nobby
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: takatapetry am 23-September-2008, 14:26

Im Moment trotz Anti-Pilzbehandlung und optimaler Behandlung nicht gut. Ist komplett braun. Ich werde ihn über den Winter in meinem Wintergehege ins Freie setzen, da er das Problem kurz vor dem Umzug im Frühjahr aus dem Winterquartier ins Freie zur Warmen Zeit hatte. Vielleicht tötet das ja die Keime ganz ab und er treibt vielleicht wieder im Frühjahr aus. Ansonsten würde ich Ersatz brauchen, da dieser Baum für einen Freund bestimmt war. Der Ersatz sollte aber etwas frostresistenter sein, da der Baum dann auf ein Grundstück an einem kleinen See in Estland kommt. Aber schauen wir mal, was er über den Winter macht.

Gruß

Joachim

hallo jochen,
meinst du es ist irgend wie im sinne der natur einen chemisch gedopten BM zu pflanzen?
warum nimmst du keinen neuen BM der gesund ist. die kosten für deine chemie sind bestimmt schon höher als die kosten für einen neuen BM.
ich kann dir einen abgeben, zum treffen, den kannst du dann im frühjahr auspflanzen.

baumzurverfügungstellende grüße
aus OFR
nobby
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 23-September-2008, 15:01
??? ??? ??? ???

gehts hier jetzt um forstrecht oder kliemamodelle in 100 jahren?

 ??? ??? ??? ???

fragende grüße
aus OFR
nobby

Hi Nobby - na ein Zusammenhang ist doch da, oder? Um eine forstrechtliche Genehmigung für Exoten zu erhalten (Argumentation für Bernies Wald = Thema hier) macht es schon Sinn Bäume zu pflanzen die nächsten 100 - 200 Jahre (Umtriebszeit in einem Forst) überleben was z.B. bei der Fichte aufgrund der (jetzt schon herrschenden) Trockenheit in weiten Teilen Deutschland als eher ausgeschlossen gilt. Über den BM kann man (so wie Joachim und ich) wohl "streiten". Aber vielleicht bin ich auch "übers Thema hinausgeschossen" wei man so schon sagt ...  ;)

LG Fritz
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 23-September-2008, 16:33

Im Moment trotz Anti-Pilzbehandlung und optimaler Behandlung nicht gut. Ist komplett braun. Ich werde ihn über den Winter in meinem Wintergehege ins Freie setzen, da er das Problem kurz vor dem Umzug im Frühjahr aus dem Winterquartier ins Freie zur Warmen Zeit hatte. Vielleicht tötet das ja die Keime ganz ab und er treibt vielleicht wieder im Frühjahr aus. Ansonsten würde ich Ersatz brauchen, da dieser Baum für einen Freund bestimmt war. Der Ersatz sollte aber etwas frostresistenter sein, da der Baum dann auf ein Grundstück an einem kleinen See in Estland kommt. Aber schauen wir mal, was er über den Winter macht.

Gruß

Joachim

hallo jochen,
meinst du es ist irgend wie im sinne der natur einen chemisch gedopten BM zu pflanzen?
warum nimmst du keinen neuen BM der gesund ist. die kosten für deine chemie sind bestimmt schon höher als die kosten für einen neuen BM.
ich kann dir einen abgeben, zum treffen, den kannst du dann im frühjahr auspflanzen.

baumzurverfügungstellende grüße
aus OFR
nobby

Die Kosten für eine Flasche "Saprol" halten sich in Grenzen! Werde aber ggf. auf Dein Angebot zurückkommen!

Gruß

Joachim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 01-Oktober-2008, 10:05
Moin Bernhard ...  ::)

Argumente für "Gastbaumarten" (doofer Name weil Gäste ja auch wieder gehen...sollten ...  ;) )

http://www.lwf.bayern.de/imperia/md/content/lwf-internet/veroeffentlichungen/lwf-akuell/20/lwf_aktuell_20.pdf

Evtl. schon bekannt? - ansonsten sehr viel & umfangreich auch wenn nicht explizit zum BM ...

Gruß Fritz

 
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 01-Oktober-2008, 11:25
"Gastbaumarten" (doofer Name weil Gäste ja auch wieder gehen...sollten ...  ;) )

Wenn man die Diskussion bzgl. der Arten einmal ausgrenzt, sind die Mammutbäume als Gesamtes ja keine Gäste, sondern "Heimkehrer"!
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernd am 01-Oktober-2008, 11:53
Hallo,   in der Diskussion um die forstrechtlichen Bestimmungen wird etwas durcheinandergeworfen. Bernhard möchte bei einem Waldbesitzer, hier ist das zufällig das Land Hessen oder der Staat BRD  Mammuts pflanzen. Dieser Waldbesitzer möchte das aber gar nicht. Also habe ich als Anbieter schlechte Karten. Privaten Waldbesitzern kann das Anpflanzen  von Ausländern nicht verboten werden. Bernhard möge doch bitte Kontakt zu einem privaten Waldbesitzer in seiner Region aufnehmen,der sich vielleicht einen wegfreut, wenn er diese Bäume bekommt. Der private wird auch sehr wahrscheinlich in Zukunft gut mit den Bäumen umgehen.        Bernd
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: DerAchim am 01-Oktober-2008, 12:07
Leider ist es nur nicht so einfach private Waldbesitzer zu finden. Habe es auch schon versucht, bis jetzt ohne erfolg. Momentan bin ich dabei mich mit diversen parks usw kurz zuschließen um in erfahrung zu bringen ob diese MBs bei sich stehen haben oder noch interesse an neuen bzw erweiterung haben. An wen kann ich mich wenden um private Waldbesitzer ausfindig zu machen?
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 01-Oktober-2008, 12:31
Hallo,   in der Diskussion um die forstrechtlichen Bestimmungen wird etwas durcheinandergeworfen. Bernhard möchte bei einem Waldbesitzer, hier ist das zufällig das Land Hessen oder der Staat BRD  Mammuts pflanzen. Dieser Waldbesitzer möchte das aber gar nicht. ( ... )    Bernd

 ??? Bernhard forstet mal so eben hier und da auf fremden Grund ein paar Wälder auf? Neeeeeeeeeee - also wenn ja, kann ich den Unmut des Eigentümers bzw. Forstverwaltung verstehen - ich geh ja auch nich zum Nachbarn rüber und setz dem mal ein paar BM´s ;D

Also ich denke da stimmt was nicht ...

liebe und verwirrte Grüße
Fritz 

Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: DerAchim am 01-Oktober-2008, 12:34
Das was Bernhard bepflanzt hat ist sein eigener Grund soweit ich das weiß, hatte er hier im Forum glaub ich auch schon drüber geschrieben. Ich muss den LInk mal suchen dann setz ich den hier ein.

entwirrende grüsse Achim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: DerAchim am 01-Oktober-2008, 12:38
So gefunden, müsst mal hier lesen oder Bernhard selbst fragen
http://mbreg.de/forum/index.php?topic=542.0


LG Achim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 01-Oktober-2008, 13:18
Danke Achim - also wenn Bernhard die Fläche eingezäunt hat wird es auch sein Grundstück sein - behaupte ich jetzt mal so einfach ... oder Bernhard ist ein echter Wikinger, der sich nimmt was ihm gefällt ... zack!  ;D

Gruß aus der nähe von Heiðabýr (Haithabu)

Fritz



 
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 01-Oktober-2008, 17:52
Bernhard möchte bei einem Waldbesitzer, hier ist das zufällig das Land Hessen oder der Staat BRD  Mammuts pflanzen. Dieser Waldbesitzer möchte das aber gar nicht. Also habe ich als Anbieter schlechte Karten. Privaten Waldbesitzern kann das Anpflanzen  von Ausländern nicht verboten werden. Bernhard möge doch bitte Kontakt zu einem privaten Waldbesitzer in seiner Region aufnehmen,der sich vielleicht einen wegfreut, wenn er diese Bäume bekommt.        Bernd


Hallo Bernd!
Bei welchem Waldbesitzer soll ich Mammutbäume pflanzen ?? Hä ??

Bernd, der Waldbesitzer bin ich ! Und nicht Hessen oder sonst wer!
Ich glaube, Bäume an Stellen zu pflanzen die einem nicht gehören, ist ähnlich sinnvoll, wie als würde man sich Vögel kaufen und hätte keine Voliere :-\

Waldbesitzergrüße
Bernhard
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Fritz am 02-Oktober-2008, 08:03
... doch kein Freibeuter der Wälder  ::)
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: JNieder am 02-Oktober-2008, 08:28
... doch kein Freibeuter der Wälder  ::)

Aber trotzdem ein "germanischer Wikinger" -
eben der echte Waldwikibernie.
;D
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 02-Oktober-2008, 18:04
... doch kein Freibeuter der Wälder  ::)


Doch trotzdem ! 8)

Wikinger waren ja Freibeuter und Bauern und Händler und Holzfäller und und und.............. :P
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bergbauer am 05-Oktober-2008, 23:16
Hallo,

ich möchte mal kurz etwas zum Thema schreiben, es gilt allerdings (leider) nur für Österreich:

Ich war bei der Forstbehörde und habe dort nachgefragt. Das wichtigste: Es gibt keine Beschränkung! Es wurde mir aber zu bedenken gegeben, das es Forstwirtschaftlich eventuell nicht sinnvoll sei. Man müsste dann ja auch einen passenden Abnehmer für das Holz haben, eventuell einen Schreiner etc., der so ein Holz auch benötigt.

Ansonsten wurde für eine Aufforstung folgendes geraten: 40% Fichte, 30% Tanne (einheimische Weißtanne), 20% Lärche, Rest Bergahorn. Lärche, Tanne an den Rand (Sturmangriffsfläche). Aber wie gesagt, das ist nur eine Empfehlung, das hat auch der zuständige Beamte sogar ausdrücklich betont :)

Falls Bergmammut, dann am besten zusammen in einer Gruppe, es gibt da eine kleinen Senke, dort wo sich das Wasser etwas ansammelt bzw. langsamer abfließt.

Sehr viel Ahnung hatte die Behörde von den Mammuts leider nicht, aber die wichtigsten Faktoren und Sorten sind bekannt.

Eine Frage stellt sich mir wenn ich an eine Forstwirtschaftliche Nutzung denke: Wann werden am besten die untere Äste entfernt, wenn sie noch klein sind oder erst später oder nach und nach?

Gruß, Herbert
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 06-Oktober-2008, 08:18
Hallo,
Ansonsten wurde für eine Aufforstung folgendes geraten: 40% Fichte, 30% Tanne (einheimische Weißtanne), 20% Lärche, Rest Bergahorn. Lärche, Tanne an den Rand (Sturmangriffsfläche). Aber wie gesagt, das ist nur eine Empfehlung, das hat auch der zuständige Beamte sogar ausdrücklich betont :)

Falls Bergmammut, dann am besten zusammen in einer Gruppe, es gibt da eine kleinen Senke, dort wo sich das Wasser etwas ansammelt bzw. langsamer abfließt.

Die Fichte ist fürs Gebirge ok (bis ca. Kempten) aber fürs restliche Deutschland wird sie aufgrund des durchschnittlichen Temperaturanstiegs und der dann steigenden Käferanfälligkeit ungeeignet sein.

Der ursprüngliche Naturbestand sind in Deutschland in der Masse eigentlich Laubmischwälder. Die würde ich als Basis nehmen und andere sinnvolle Bäume dazwischenpflanzen.

Sehr viel Ahnung hatte die Behörde von den Mammuts leider nicht, aber die wichtigsten Faktoren und Sorten sind bekannt.

Eine Frage stellt sich mir wenn ich an eine Forstwirtschaftliche Nutzung denke: Wann werden am besten die untere Äste entfernt, wenn sie noch klein sind oder erst später oder nach und nach?

Gruß, Herbert

Der Mammutbaum wird in Zukunft auch noch in anderer Hinsicht interessant sein. Die Rinde brennt ja bekanntlich nicht, deshalb wird es auch aus brandschutztechnischer Sicht interessant werden. Irgendwo habe ich auch gehört bzw. gelesen, dass die Rinde auch schon in diesem Sinne im Einsatz ist, kann aber nicht mehr sagen, wo ich das her hab. Vermutlich entweder Internet oder Fernsehen.

Gruß

Joachim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Michael D. am 06-Oktober-2008, 09:41
Hallo,Bergbauer !
Hier möchte ich Dich auf das sehr schöne Buch vom Exotenwald Weinheim
hinweisen,dort wird dies auch kurz angeschnitten.Bei uns in der Nähe (Ludwigsau) gibt es einen forstlichen Anbau aus dem Jahr 1993,dieser wurde vor 3 Jahren zum großen Teil aufgeastet.Wenn das BM-Holz als Möbelholz verwendet werden soll, ist es notwendig,schon früh aufzuasten,damit später keine Astlöcher in dem wunderbar gemaserten Kernholz vorhanden sind.Ich denke,wie es in Ludwigsau gemacht wurde,dürfte es richtig sein (10.Jahr).
Viele astfreie Grüße ! Michael D.,Rhina  8)
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bergbauer am 06-Oktober-2008, 19:18
Hallo,

danke euch Beiden für die Infos, das erweitert meinen BM Horizont wieder ein wenig. Im Grunde genommen sind die Bäume für Forstliche Zwecke viel zu schade. Aber ich werde ohnehin nicht mehr davon profitieren können, es sei den, jemand erfindet ein Mittel das Menschen so 10% des Alter eines BM erreichen können. Meine Tochter, die mal den Wald übernehmen wird,  würde vermutlich niemals eine Zustimmung zu einer Baumfällung geben :)

Das mit der Fichte dachte ich mir auch schon, der Borkenkäfer ist schon in der Nähe, war auch schon in meinem Wald. Leider erkennt man ihn zu spät, dann ist das Holz schon nichts mehr wert. Mal schauen, ein paar Jahre habe ich noch Zeit bis zum Aufforsten.

Gruß, Herbert
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Michael D. am 07-Oktober-2008, 11:27
Hallo,Herbert !
Herzlichen Glückwunsch zu so einer Tochter ! Es wäre wünschenswert, wenn mehr Jugendliche (?) so denken würden !
Viele nachwuchsfördernde Grüße ! Michael D.  8)
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bischi am 07-Oktober-2008, 13:19
Hallo zusammen
Auch Mammutbäume müssen nicht aufgeastet werden, wenn man sie nur dicht genug pflanzt, die unteren Äste sterben frühzeitig ab, so dass keine Astlöcher entstehen können.
In Fichtenmonokulturen wird schliesslich auch nicht aufgeastet.
Astreine Grüße vom Jürgen
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 07-Oktober-2008, 14:13
Auch Mammutbäume müssen nicht aufgeastet werden, wenn man sie nur dicht genug pflanzt,

Moin Jürjen !

Ich bin der Meinung, daß man Mammuts nicht zu dicht pflanzen sollte, obwohl astreine Stämme sehr schön und ästääätisch wirken ! ;)
Aber dadurch bilden sie weit weniger Stammmasse als im Freistand.
Und das ist ja das Markenzeichen unserer Mammuts:

DICKE SOCKEN
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bergbauer am 07-Oktober-2008, 22:57
Auch Mammutbäume müssen nicht aufgeastet werden, wenn man sie nur dicht genug pflanzt,

Moin Jürjen !

Ich bin der Meinung, daß man Mammuts nicht zu dicht pflanzen sollte, obwohl astreine Stämme sehr schön und ästääätisch wirken ! ;)
Aber dadurch bilden sie weit weniger Stammmasse als im Freistand.
Und das ist ja das Markenzeichen unserer Mammuts:

DICKE SOCKEN

Hi,

das führt eigentlich zur nächsten Frage: Wie ist der ideale Pflanzabstand? Ohne eine Antwort würde ich ein Mittelmaß wählen. Schwache kann man gegebenenfalls immer noch herausschneiden, wie man es auch bei Fichten macht bzw die gehen von alleine kaputt. Wer weiß ob man in 20 Jahren nicht viel Brennholz benötigt wenn es kein Öl oder Gas mehr gibt oder nicht mehr bezahlbar ist.
Wobei ich bei der Pflanzung, eher auf die Gegebenheiten eingehen werde. Es gibt natürlich bevorzugte geschützte Plätze z. B. unter einen alten Baumstumpf etc.

Wetwas OT: Ja, Jugendlich ist das Baumliebende Kind. Ich muss öfter mal Bäume fällen, bekommt sie es mit, dann wird mir das noch lange vorgehalten. Aber es gibt eben Fälle wo Bäume weichen müssen, weil z. B.die Wurzeln Entwässerungsleitungen verstopfen. Da hatte ich einen Fall, man dachte Birke wäre ein Flachwurzler, dabei hat die Birke nach 35 Jahre dann doch die Grundleitung erreicht und die Betonverbindung durchstoßen. In 2,8 Meter Tiefe und 4 Meter waagrechter Entfernung. Die Birke hatte mit 35 Jahren einen Durchmesser von fast 60cm erreicht. Nicht übel für ein "Unkraut" wie mein Kollege Birken so zu bezeichnen pflegt ;)

Gruß, Herbert
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bischi am 07-Oktober-2008, 22:59
Hi Berni
Klar, da hast natürlich Recht, ein freistehender Mammut wirkt und sieht besser aus als welche, die im Wald dichtgedrängt stehen, das gilt übrigens auch für Fichten. Was ich damit sagen wollte war, dass
Bauholz und Nutzholz (hier Nadelhölzer), das statischen Belastungen standhalten muß (Ndhlz GK 1+2)  allerdings einen gewissen Prozentsatz an Astanteilen nicht überschreiten darf. Jeder Ast stört die statische Ableitung von Kräften im Holz. Je weniger Äste, umso belastbarer das Holz, Das erreicht man aber nur durch dichtes Pflanzen der Bäume.
(Somit hat man wiederum ein Problem mit dem Anpflanzen von Mischwäldern, Mischwald = Furnierholz oder Brennholz)
Da Mammutbäume sich wohl von den Fasern her nicht sonderlich gut als Bauholz eignen bin ich wie Bernie auch schwer dafür, sie überwiegend freistehend zu pflanzen, ist halt viiel schöner.
Abstandspflanzende Grüße vom Jürgen
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 08-Oktober-2008, 08:07
das führt eigentlich zur nächsten Frage: Wie ist der ideale Pflanzabstand?

Ich denke, das hängt davon ab, ob ich von Zeit zu Zeit einzelne zwischendrin rausmache, oder ob ich den Bestand komplett durchwachsen lassen möchte.

Vielleicht könnte man bis zu einer bestimmten Größe zwischendrin ein paar "Weihnachtsbäume" ... pflanzen, welche nach geraumer Zeit wieder entfernt werden.

Gruß

Joachim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Michael D. am 08-Oktober-2008, 09:48
Hallo,Herbert !
Betreffs Pflanzabstände :Wenn Du gute Resultate erzielen willst,das heißt;schöne,kräftige Stämme;pflanzt Du in Abständen von 8 x 8 m,dies habe ich selbst aus Veröffentlichungen der Sequoiafarm,dort hat sich das bewährt.Im Mix mit anderen Arten wird empfohlen,die BM´s vorwüchsig zu setzen,d.h.,die BM zuerst gepflanzt,Lücken gelassen,5-7 Jahre später dann Lärchen,(Ponderosa-?)Kiefern etc.So wird vermieden,das die BM´s in Beschattungsdruck geraten.Gutes Beispiel:BM/Lärchen/Kiefern-Mischwald in Ludwigsau,hier ist alles stimmig,die Bäume stehen Top da.Weniger gelungenes Beispiel :Oberursel,Nähe Tierheim, BM/Thuja/ Weißtannen-Mix mit ein paar Cryptomerien.Die BM´s wirken stamm-mäßig ziemlich schwächlich,zum Teil wachsen die Stützstäbe in die Stämme ein.               Desweiteren ist es nötig,bei einer vorgesehenen Nutzung als Möbelholz ab dem 10.Jahr aufzuasten,wie ich bereits am 6. schrieb. Sicher wirkt das Anfangs wie Platzverschwendung,weil die kleinen Baumsetzlinge sich optisch verlieren. Das ändert sich aber in relativ kurzer Zeit ! Es sind halt keine "spackigen" Fichten.Vergleiche doch mal Bilder z.B. von Welzheim (Abstände! ) mit Bildern von dem BM-Forst in Staufenberg.
Hier halte ich die Abstände für zu dicht,die Bäume treten zu sehr in Nahrungskonkurrenz,die Hälfte an Bäumen hätte dicke genügt.Weniger kann,wie so oft,mehr sein... :)
Viele waldbildende Grüße ! Michael D.,Rhina
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: ferstor am 08-Oktober-2008, 14:24
Hi,
hat einer schon Erfahrungen mit Mammuts als Brennholz gemacht oder davon gehört ob man sie als Brennholz gut verwenden kann. würd mich mal interessieren

brennholzzüchtende grüße
tim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: JNieder am 08-Oktober-2008, 18:20
Hi,
hat einer schon Erfahrungen mit Mammuts als Brennholz gemacht oder davon gehört ob man sie als Brennholz gut verwenden kann. würd mich mal interessieren

Hi Tim,

fang doch erstmal mit den Rinden/Borken an.
 ;D
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 08-Oktober-2008, 20:04
Nicht übel für ein "Unkraut" wie mein Kollege Birken so zu bezeichnen pflegt ;)

Gruß, Herbert


Herbert, ich fühle mich angesprochen !  ;)

Aber es ist auch aus der Sicht jeden Försters zu vernehmen, es sei denn er hat sein Revier hinterm Ural  :-\
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: ferstor am 21-Oktober-2008, 19:36
hi,
ich hab en kleines problem und wollt mal fragen ob ihr rat wisst:
ich besitze ein grundstück inmitten eines naturschutzgebietes und habe dort 8 BMs und 1UM angepflanzt und in der erklährung des naturschutzgebietes steht, dass ich dort nur standorttypische laubbaumarten anpflanzen darf, da die vegetation wieder hergestellt werden muss, es aber eine ausnahmeregelung gibt die besagt, dass man dort bäume anpflanzen darf die das ziel die natürliche vegetation wieder herzustellen nicht gefährden.
muss ich jetzt meine mammuts umpflanzen oder kann ich sie unter vorwand der sonderregelung doch dort stehen lassen?

denkedochfloraundfaunadermamm utgebieteverbessertundvergrößertsich grüße
tim
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bergbauer am 22-Oktober-2008, 01:40
@tim,

je nach Grundstücksgröße würde ich so argumentieren, das einige Mammutbäume, die sich auch nicht weiter vermehren so die natürliche Vegetation nicht gefährden können. Dann ist es ja konform der Vorschreibung

Gruß, Herbert
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: ferstor am 22-Oktober-2008, 19:47
hoff ma das das klappt, glaub der förster ist auch einer der immer alles bemängel muss, obwohl zwei meter weiter fichten stehen, die eigentlich der vorschrift widersprechen und um die er sich besser mal kümmern sollter.
aber wenns mit dem argument nicht funktioniert, dann handel ich eben ´nen deal aus und pflanz zwischen die mammuts eben ein paar standorttypische bäume und gewächse
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 06-Februar-2009, 23:13
Hallo Tim !

Wie schauts denn aus mit deinem Anbau ? Lange nichts mehr gehört davon!

Hat sich denn schon was ergeben ?


Beste Grüße
Bernhard
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: steffen129 am 03-März-2009, 15:44
Hallo

Sind die Förster denn überall so blöd und wissen nicht was der Wald der Zukunft sein kann? PS also der Wald der mal hier wuchs!!! Vor der Eiszeit! Ich dachte das ist nur bei uns so.
Aus diesem Grund stelle ich keine Anträge mehr, gut bei Neuanpflanzungen geht das nicht.
Ich Pflanze das  was ich mag in meinen Wald und das sind nur Amerikaner Douglasie Küstentannen und Nobilestannen und was es sonst noch alles gibt. Wenn es geht selber gezogen ausgegraben oder vorm Wildverbiss gerettet.
Es sind auch einige BMs dabei. Also ich mache gerne einen Mix aus allem vorwiegend aber Douglasie, die wächst hier gut und schnell.
Habe selber 20 Hektar Wald.
Viel Erfolg weiter so, geben wir es den Förstern.
Stehen die BM s wenn einmal gepflanzt nicht unter Artenschutz?
Wegen der roten Liste!
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: TaunusBonsai am 03-März-2009, 18:28
Hallo Steffen123 (ich hänge deine "123" bewusst hinten dran, weil wir noch einen weiteren Steffen haben...),

20 Hektar Wald :o :o :o ::) ::) ::)??!!
Wow, in welcher Gegend is'n das (ich glaube, du hattest was von Thüringen geschrieben).


staunender Gruß aus'm Taunus vom Ralf
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Steffen am 03-März-2009, 20:20
Hallo Steffen,

willkommen im Forum.....

Gruß vom anderen Steffen...

Na mit 20 Hektar hast ganz schön zu tun. Besonders, wenn Du die Fichten Kalamitäten der nächsten Jahre mit möglichst vielen Mammutbäumen aufforsten willst....
 
;)
Viele Grüße vom anderen Steffen
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: steffen129 am 03-März-2009, 20:33
Hallo form 2. Steffen

Habe mich ja hir gleich geäußert zu eiigen sache. Ja habe ganz gut zu tun mit dem umbau meines waldes, ist ne lebesaufgabe aber macht freude.
gut meine BMs gibt es demnächst hir zu sehen habe die echt nicht gut behandelt in den letzten Jahren, nicht wie ihr gedüngt und gegossen.
!!!!die leben aber auch wenn nicht mit riesigem zuwachs.

Ja ich lebe in Thüringen auf 525 m höhe.
da sind auch die BMs im wald garten und flur verteilt, nicht viele aber ein paar. weiß garnicht genau wieviel es sind. muß mal zählen gehen.
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 03-März-2009, 22:39
Habe selber 20 Hektar Wald.
Viel Erfolg weiter so, geben wir es den Förstern.
Stehen die BM s wenn einmal gepflanzt nicht unter Artenschutz?
Wegen der roten Liste!


Hallo Steffen 129, willkommen hier bei uns im Forum !

Ja die Förster ! Ein schwieriger Menschenschlag, besonders die alten verbohrten, die sich gegen jede Innovation sträuben !

Leider sitzen diese Leute am längeren Hebel, was bedeutet, daß man diplomatisch vorgehen muß. Nicht alle sind verstockt und unbelehrbar und diese müssen überzeugt werden durch Fakten und Tatsachen.

Immerhin werden wir als Mammutbaumfreunde früher oder später eine Lobby haben, an der die Förster auch nicht vorbeikommen.

Lg
Bernhard


P.S.: 20 ha sind schon ein großer Brocken. :o Wünsche gutes Gelingen !
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 06-Oktober-2009, 13:59
Hallo

Sind die Förster denn überall so blöd und wissen nicht was der Wald der Zukunft sein kann?


"Mein" Förster hielt vor einigen Monaten mit seinem Jeep am Zaun meines Mammutwaldes an.
Er stieg aus, kam an den Zaun, sah wie ich meine KMs mit den Gießkannen begoss und sagte folgenden Satz :

"Sehr schöne Eiben haben Sie da angepflanzt. Sollten viel mehr Waldbauern machen, ...."

Ich gab ihm natürlich Recht !  ;)


Taxosemperische Grüße
Berni
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 06-Oktober-2009, 14:21
So ist es recht! Wir überlisten sie mit ihrer eigenen Dummheit!  ;)
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 06-Oktober-2009, 14:28
So ist es recht! Wir überlisten sie mit ihrer eigenen Dummheit!  ;)


Nana !!  :-\

Jo, Unwissenheit ist keine Dummheit, oder ?

Sonst müßte ich auch Dich ja als dumm bezeichnen.  ;)

Und mich natürlich ebenso. Man lernt eben im Leben nie aus !  :P
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 06-Oktober-2009, 14:57
Grundsätzlich hast Du ja recht, aber wenn ein "Fachmann" schon solche Schnitzer macht gegenüber uns  ;) "Laien", dann ist das wohl ein bißchen daneben!

Ich habe zumindest in Lugano eine ganze Reihe Küstenmammutbäume erkannt. Bilder und Bericht folgen noch.
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 06-Oktober-2009, 15:04
Grundsätzlich hast Du ja recht, aber wenn ein "Fachmann" schon solche Schnitzer macht gegenüber uns  ;) "Laien", dann ist das wohl ein bißchen daneben!


Ganz falsch !

Fachmänner, egal auf welchem Gebiet, haben nie den Anspruch erhoben, allwissend zu sein.
Du weißt unter Garantie auch nicht alles im Bankgewerbe. Das ist absolut sicher.

Selbst gestandene Dendrologen können den Küstenmammutbaum auf Anhieb nicht gleich als solchen erkennen.

Also, ich bin immer vorsichtig mit vorgefassten Urteilen. Niemand ist auf seinem Gebiet perfekt.

Hätte er einen Ahorn für ne Buche gehalten, gäbe ich Dir recht.

Aber das wäre ja unvergleichbar.

Lg
Berni
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 06-Oktober-2009, 16:02
Also, ich bin immer vorsichtig mit vorgefassten Urteilen. Niemand ist auf seinem Gebiet perfekt.

Das will ich auch nicht behaupten, aber in den allermeisten Fällen würde ich nicht eine Aussage treffen, wenn ich etwas nicht mit Sicherheit sagen kann bzw. am besten ist es, nur dann eine Fachaussage zu treffen, wenn man sich hundertprozentig sicher sein kann und alle Umstände kennt.
Ansonsten sollten die möglichen Zweifel auch erkenntlich sein. Ggf. auch nachfragen.

Da zudem eine Kritik immer auf die Sache bzw. Handlungsweise (hier: Äußerung) und nicht auf die Person bezogen sein soll - mit Dummheit ist gewissermaßen seine falsche Äußerung subsumiert - gibt es dann auch keine Probleme.

Aber ich denke Du weißt, wie es eigentlich gemeint war.  ;)
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 06-Oktober-2009, 19:51
Also, ich bin immer vorsichtig mit vorgefassten Urteilen. Niemand ist auf seinem Gebiet perfekt.

Das will ich auch nicht behaupten, aber in den allermeisten Fällen würde ich nicht eine Aussage treffen, wenn ich etwas nicht mit Sicherheit sagen kann bzw. am besten ist es, nur dann eine Fachaussage zu treffen, wenn man sich hundertprozentig sicher sein kann und alle Umstände kennt.
Ansonsten sollten die möglichen Zweifel auch erkenntlich sein. Ggf. auch nachfragen.

Da zudem eine Kritik immer auf die Sache bzw. Handlungsweise (hier: Äußerung) und nicht auf die Person bezogen sein soll - mit Dummheit ist gewissermaßen seine falsche Äußerung subsumiert - gibt es dann auch keine Probleme.

Aber ich denke Du weißt, wie es eigentlich gemeint war.  ;)


Also Joachim,

ich weiß nicht was mit Dir los ist ! Verstehst mal wieder nicht, trotz vermeintlicher Intelligenz  ::)

Auch wenn Du es noch so schön umschreibst mit gewissen Floskeln :

Unwissenheit und Dummheit sind 2 verschiedene Dinge. Da Du das nicht zu begreifen scheinst, komme ich wieder zum Thema :

Auch ein geschultes Auge, kann auf Anhieb einen jungen KM nicht sofort von einer Eibe unterscheiden, und adulte KMs sehen von der Ferne aus wie Tannen oder Fichten.

Sturer Gruß
Berni  :-\
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: sequotax am 06-Oktober-2009, 19:57
Auch ein geschultes Auge, kann auf Anhieb einen jungen KM nicht sofort von einer Eibe unterscheiden...

Mit einer Ausnahme !!!          sequotax           :P
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 06-Oktober-2009, 19:58
Remi gib nicht so an, auch Du wirst Dich mal täuschen .....  ;) ;D
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: sequotax am 06-Oktober-2009, 20:01
Sei nicht dumm Bernhard - einfach auf das Etikett schauen !!!  :P :P
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 06-Oktober-2009, 20:08
Sei nicht dumm Bernhard - einfach auf das Etikett schauen !!!  :P :P


Dachte ich mir schon, daß da was faul ist, obwohl Du ja ein Eibenkenner bist !  ;D
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Sischuwa am 06-Oktober-2009, 20:08
Zitat
habe zumindest in Lugano eine ganze Reihe Küstenmammutbäume erkannt. Bilder und Bericht folgen noch.


..ui, Lugano, war ich auch schon mal...da bin ich jetzt aber gespannt  :o
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Bernhard am 06-Oktober-2009, 20:15

Ich habe zumindest in Lugano eine ganze Reihe Küstenmammutbäume erkannt. Bilder und Bericht folgen noch.


Aber bitte nicht in diesem Thread ......  ::)























Gähn ......
Titel: Re: Forstrechtliche Bestimmungen
Beitrag von: Joachim Maier am 06-Oktober-2009, 23:00
Wo denkst Du hin! Das gibt 'ne neue Überschrift!  ;)