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Mammutbäume (öffentlicher Bereich) => Wissenswertes & News => Thema gestartet von: liluz am 13-Mai-2007, 17:27

Titel: Anfrage: Fällung von zwei 20m hohen Mammutbäumen
Beitrag von: liluz am 13-Mai-2007, 17:27
Hallo Mammutbaumfreunde,

heute Nachmittag kam folgende (von mir leicht gekürzte) Anfrage per Email. Ich erinnere mich, dass wir dieses Thema bereits in einem ähnlichen Fall (im Forum?) diskutiert hatten. Hat jemand noch die Argumentation zur Hand oder kann entsprechend Rat geben?

Vielen Dank,
Lutz

Zitat
Wir haben vor 30 Jahren ein Haus gekauft und in dem Garten waren von unserem Vorgänger bereits zwei Mammutbäume gepflanzt
worden. Diese Bäume werden für unsere Nachbarn zu einem Problem ... und gestern kam sogar der Vorschlag, die Bäume zu kappen.
Die Bäume dürften ca. 20 m hoch sein. Ich weiß zwar, dass diese Bäume nicht in so einem kleinen Garten stehen sollten. Aber wir sind erst später darüber von einem Gärtner informiert worden, dass diese Bäume nicht mehr gefällt werden dürfen. Das Kappen der Bäume käme für uns nicht in Betracht.

Um nun alle Zweifel und immer wieder erneuten Anfragen unserer Nachbarn zu begegnen wäre meine Frage, dürfen diese Bäume überhaupt so
ohne weiteres gefällt oder gekappt werden? Ich wollte mich in dieser Angelegenheit auch mit der Stadt ... in Verbindung setzen.

Wie wäre Ihre Stellungnahme dazu? Für eine Nachricht Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.
Titel: Re: Anfrage: Fällung von zwei 20m hohen Mammutbäumen
Beitrag von: Bernhard am 13-Mai-2007, 19:24
Hallo!

Soviel ich weiß,dürfen Bäume, die einen Durchmesser in Brusthöhe über 16 cm haben nicht gefällt werden.

Ausnahmen:

                -  Örtliche Genehmigung liegt vor

                -  Eine Gefährdung für Menschen oder Gebäude durch etwaige Sturmschäden steht bevor.

Unterschiedliche Rechtssprechungen sind innerhalb der Bundesländer bürokratischer Alltag.

Am besten bei der zuständigen Behörde nachfragen.