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Autor Thema: "dasgrün.de" sehr interessante Veranstaltungen  (Gelesen 1816 mal)

JNieder

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"dasgrün.de" sehr interessante Veranstaltungen
« am: 23-Januar-2014, 11:53 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Anfragen zum Gehölz-Symposium (27.-30.01.2014)
http://www.dasgruen.de/Aktuelles/items/Gehölz-Symposium_2014.html
wollen wissen, ob auch eine kurzfristige Anmeldung möglich ist.

Ja, sie ist sowohl bei Zahlung vor Ort als auch mit späterer Rechnungsstellung möglich.
 
Hier 3 Vortrag-Beispiele, die Ihr Interesse finden könnten:

Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks durch Bäume in Nähe der Grundstücksgrenze
Dr. Reiner Lemke, Richter am Bundesgerichtshof
Gliederung
I.   Einleitung:
II.  Rechtliche Grundlagen
III. Erläuterungen
    1. Zu § 906 BGB
    2. Zu § 910 BGB
IV. Fallbeispiele
     1. BGH, Urteil vom 14. November 2003, V ZR 102/03, BGHZ 157, 33 - Kiefernnadeln
     2. BGH, Urteil vom 28. November 2003, V ZR 99/03, NJW 2004, 603 – Kirschbaumwurzel
     3. BGH, Urteil vom 26. November 2004, V ZR 83/04, NZM 2005, 318 - Kopflinden
     4. OLG Hamm, Urteil vom 28. September 1998, 5 U 67/98, MDR 1999, 930
     5. OLG Köln, Urteil vom 22. Mai 1996, 11 U 6/96, NJW-RR 1997, 656


Baumuntersuchung – Fehlerquellen und Fehlerfolgen beim Geräteeinsatz
Prof. Dr. Steffen Rust, HAWK Fakultät für Ressourcenmanagement, Göttingen
 
Zusammenfassung
Jedes Meßergebnis ist mit einer Unsicherheit behaftet. Wird die Verkehrssicherheit eines Baumes anhand des Vergleichs eines Messwertes mit einem Grenz- oder Referenzwert (t/R, H/D, Grenzdehnung) beurteilt, dann muss diese unvermeidbare Unsicherheit angemessen berücksichtigt und dem Auftraggeber vermittelt werden.
Da die Unsicherheit des Gesamtergebnisses in der Regel um Größenordnungen über der Auflösung der Messgeräte liegt, ist deren Angabe kaum relevant, und als alleinige Angabe sogar irreführend.
Für den Gutachter ist es oft unmöglich, die tatsächlichen Unsicherheiten seiner Messungen abzuschätzen. Daher werden in dieser Untersuchung simulierte Daten analysiert, um wichtige Schlussfolgerungen für die Praxis abzuleiten und eine Vorstellung von der Größenordnung der möglichen Fehler zu erhalten.
 
Gliederung
Material und Methoden, Ergebnisse, Diskussion, Schlussfolgerungen
zu Schlankheitsgrad, Bohrwiderstand, Schalltomographie und Zugversuche zur Ermittlung der Bruchsicherheit


"Richtiges Urteil am falschen Baum“
Zu offenen Fragen nach dem Waldkontroll-Urteil des BGH vom 2.10.2012 – VI ZR 211/11.
Dr. Peter Itzel, Vorsitzender Richter, 1. Zivilsenat, Oberlandesgericht Koblenz
 
Inhaltsverzeichnis
1       Grundsätzliches zum Waldkontroll-Urteil vom 2.10.2012 – VI ZR 311/11
1.1     Argumentation des BGH, Gründe der  Haftungsprivilegierung
1.1.1  Sachverhalt
1.1.2  Ergebnis
1.1.3  Gesetzliche Bestimmungen
1.2     Kriterien für Haftung bzw. Haftungsfreistellung
1.2.1  Verantwortlichkeit/Haftung (im Wald) anerkannt
1.2.2  Verantwortlichkeit/Haftung verneint:
1.3     Problemfälle
2       Kontroll- und Obersätze für Anwendung auf mögliche Fallsituationen im Wald
3       Fragenkatalog des Veranstalters
4       Fallgruppen, veranschaulicht mit Lichtbildern
4.1    Übliche und besondere Sorgfaltspflicht, erkennbare akute Gefahren
4.2    Sitzbänke im Wald
4.3    Wanderwege im Wald, für deren Benutzung geworben wird
4.4    Gewidmete Wanderwege im Wald
4.5    Ausgestaltung der Wanderwege im Wald
4.6    Wälder am Rand von (Groß-)Städten
4.7    Lehrpfade und ähnliche Einrichtungen
4.8    Unfallursachen, die bei üblicher Sorgfaltspflicht erkennbar sind
4.9    Grillplätze und ähnliche Einrichtungen
4.10  Veranstaltungen im Wald
4.11  Waldkindergarten
4.12  Bestattungswald
4.13  Reiten im Wald
5      Anhang
5.1   Literatur
5.2   Aktuelle Rechtsprechung (Auswahl)   
 


Mit freundlichem Grüß Gott
Hans-Joachim Schulz
 
dasgrün.de - Büro Waldbröl
Dr. Hans-Joachim Schulz, Sonnengarten 7, D-51545 Waldbröl
tel.: +49 (0)2291-9076 105, fax: ~ 106
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