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Bildbearbeitung für die Baummeldung
xandru:
Hallo Andreas,
Danke für den Link. Ich verstehe den Inhalt so: Screenshots lieber zweimal überlegen.
Mein bisheriger Kenntnisstand bezog sich auf die deutsche Wikipedia. Dort sind sie an diesem Punkt noch vorsichtiger; siehe hier.
Grüße aus der Grauzone,
Wolfgang
Andreas Roth:
Der Wikipedia-Artikel sagt wie der Verfasser des von mir verlinkten Artikels:
--- Zitat ---Recht häufig zeigen Softwarescreenshots jedoch nichts, was die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe erreicht;[1] diese sind in der deutschen Wikipedia erlaubt.
--- Ende Zitat ---
Sofern die auf den Screenshots abgebildeten Dinge also nicht über Trivialitäten hinausgehen, dürfte die Verwendung unbedenklich sein. Natürlich sollte in der Bildbearbeitungssoftware, von der man gerade einen Screenshot gemacht hat, nicht wiederum ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu sehen sein. ;)
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