Moin Jochen,
das Grundproblem sehe ich in den heute üblichen viel zu kleinen Grundstücke. Also diese 500m² Grundstücke, auf die gerade so eine Doppelhaus-Hälfte paßt.
Was die Höhen und Grenzabstände angeht, wird das in jedem Bundesland verbindlich (aber unterschiedlich) geregelt.
Bei mir in NRW sieht das so aus, was die Mindest-Grenzabstände angeht:
- stark wachsenden Bäume: 4,00 m - meine Mammuts stehen mindestens 5m weit weg
- übrige Bäume: 2,00 m
- stark wachsende Ziersträucher: 1,00 m
- übrige Ziersträucher: 0,50 m
- Hecken über 2,00 m Höhe: 1,00 m
- Hecken unter 2,00 m Höhe: 0,50 m
Welche Pflanzen jetzt zu den "stark wachsenden" gezählt werden, steht auch noch irgendwo im Nachbarschaftsrecht, will ich jetzt aber nicht alles hier aufzählen.
Entscheidend für die Messung ist immer der Abstand vom Mittelpunkt des Stammes zur Grenze gemessen auf Bodenhöhe. Wenn der Stamm also schräg wächst und oben entsprechend näher am Zaun steht, zählt das nicht.
In Bayern gibt es ähnliche Regelungen:
- alles unter 2,00 m Höhe: 0,50 m
- alles über 2,00 m Höhe: 2,00 m
Hinzu kommt in Bayern wohl noch, daß die Grenzabstände nicht eingehalten werden müssen, wenn sich die Pflanzen hinter einer Mauer oder einem blickdichten Zaun befinden und diesen nicht überragen.
--> Da rührt wohl auch das Problem in dem von Dir verlinkten Streit her. Die Grenzabstände sind erstmal nicht eingehalten worden und die Sonderregelung mit dem Blickdichten Zaun zieht jetzt auch nicht mehr, weil die Pflanzen diesen inzw. überragen.
--> Hier die Regelungen für Bayern zum Nachlesen:
http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/1819681/RundumdieGartengrenze.pdfInteressant wird es auf den Seiten 16f.
Mein Fazit dazu: Pflanzt gleich mit den gesetzlichen Mindestabständen und packt besser noch 1m zur Reserve drauf. Dann kann euch der Nachbar nichts anhaben. Und ja, jeder Baum wird mit der Zeit groß. Leider planen das heute die wenigsten Leute ein.