Hallo Ihr 3 !
Zunächst zum Pflanzabstand: Nachdem der Baum 1994 gepflanzt wurde, hätte der Nachbar 5 Jahre Zeit gehabt, Widerspruch einzulegen. Das wurde versäumt und damals auch (noch) nicht beanstandet.
Zur öffentlichen Bekanntmachung: Das werde ich auf keinen Fall tun; es ist ja faktisch nicht nachweisbar obwohl offensichtlich. Da der Bergmammut nicht das erste Gewächs ist, was an dieser Nachbargrenze urplötzlich eingeht, ist der Fall für mich klar.
Im übrigen ist dieser Fall in Datterode Dorfgespräch. Die Leute haben den Täter ja schon längst ausgemacht
, aber ich werde mich hüten einen Verdacht auszusprechen, sonst wird mir noch üble Nachrede unterstellt. Manche Dinge regeln sich von alleine, trotzdem sind wir maßlos traurig.
Grüße aus'm Ringgau,
Berni