Mammutbäume (öffentlicher Bereich) > Abgänge und Zerstörungen
Verlust in Ilsfeld
Bergbauer:
--- Zitat von: xandru am 21-November-2009, 21:25 ---
Ich wüsste nur zu gerne, ob es im freien Belieben der Gemeinden steht größere Bäume zu schützen oder auch nicht. Eigentlich wäre eine landes- oder bundeseinheitliche Baumschutzordnung wünschenswert. Vielleicht wissen da die Juristen besser Bescheid? ???
Auf jeden Fall hat auf den ersten Blick der Baum einen solideren Eindruck gemacht als das Haus; aber dieses Problem hatten wir neulich schon mal. Welchen Einhalt gebietet das Baumrecht eigentlich der Bequemlichkeit und der Spekulation?
--- Ende Zitat ---
Hi Wolfgang,
kein Jurist, aber aus der Praxis: In unserer Stadt gab es eine Baumsatzung in der diese Dinge geregelt waren. Die Laufzeit dieser Satzung war begrenzt und wurde nicht verlängert. Solange ein Baum nicht einen anderwertigen Schutz erhält (Denkmal etc) kann man damit machen was man will. So wird es wohl jeder Gemeinde/Stadt überlassen wie sie sowas handhaben.
Gruß, Herbert
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