Hallo liebe Forum freunde
Ich Plane eine Allee mit BMs auf 170 m Länge in Thüringen anzulegen.
Ich habe mich mal etwas in dem Verordnungsjungel umgeschaut, da ja in Deutschland alles geregelt werden muss.
Da ich nun etwas Plane was es rechtlich nicht geben darf werden wir mal sehen was draus werden kann.
Ich habe einen Bekanten in der Staatlichen Umweltbehörde im Land Thüringen.
Der kennt sich da aus. Den fragte ich gestern und legte ihm meinen Plan nahe, eine Alle mit BMs zu machen.
Da er das nicht ertragen kann wenn hier """"fremde Arten """" angepflanzt werden, ist er aber dennoch Kooperativ gewesen.
Im nachfolgenden Text ist das""" aus "" " meines Planes niedergeschrieben, die Aktion ohne jemanden zu Fragen durzuziehen.
PS: so ähnlich steht das in jeden deutschen Bundesland drin.
Neubekanntmachung
des
Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft
Vom 30. August 2006
Gebietsfremde Pflanzen- und Tierarten
(1) Es ist verboten, Pflanzen gebietsfremder Arten auszusäen,
anzupflanzen oder in sonstiger Form in freier Natur
anzusiedeln sowie Tiere in freier Natur anzusiedeln.
(2) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 können
durch die Obere Naturschutzbehörde zugelassen werden.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr der
Verfälschung der Pflanzen- oder Tierwelt oder eine Gefährdung
des Bestandes oder der Verbreitung wild lebender
Pflanzen- oder Tierarten in ihrem jeweiligen natürlichen
Verbreitungsgebiet innerhalb der Mitgliedstaaten oder von
Populationen solcher Arten nicht auszuschließen ist. Artikel
22 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 11 der Richtlinie
79/409/EWG sind zu beachten. Soweit Pflanzen gebietsfremder
Arten ohne Genehmigung angesiedelt wurden
und die Gefahr einer Verfälschung der heimischen
Pflanzen- oder Tierwelt nicht auszuschließen ist, kann die
obere Naturschutzbehörde die Entnahme zulassen oder
selbst vornehmen.
(3) Von dem Verbot nach Absatz 1 ausgenommen bleiben
1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
2. das Einsetzen von Tieren
a) nicht gebietsfremder Arten,
b) gebietsfremder Arten, sofern es einer pflanzenschutzrechtlichen
Genehmigung bedarf, bei der die
Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,
zum Zwecke des biologischen Pflanzenschutzes,
3. das Ansiedeln von dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegenden
Tieren nicht gebietsfremder Arten; die bestehenden
Jagd- und fischereirechtlichen Vorschriften
bleiben davon unberührt.
(4) Das Ansiedeln von Arten als Ausnahme im Sinne von
Absatz 2 ist in der Landesanstalt für Umwelt und Geologie
zu dokumentieren.
Achtung: Ich währe nicht der Steffen wenn ich es nicht dennoch versuchen würde. Es gibt noch eine Möglichkeit die Frage bei der Unteren Naturschutzbehörde, nur die ist für solch e Sachen zuständig.
Wenn die meinen Antrag auf Anpflanzung genehmigen würden wovon ich leider nicht ausgehe kann, kann ich das Projekt machen.
!!Ansonsten ist es illegal und ich kann auf Entfernung der Bäume verklagt werden!!
Der Standort.