Heute ging ein interessanter Nachtrag zu diesem Thema ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang an meine Mail vom 07.11.2015 möchte ich noch wie folgt mitteilen:
Die am Montag, den 09.11.2015, durchgeführten Recherchen haben ergeben, dass
weder der Ort Möttlingen (Ortschaftsrat, Ortschaftsvorsteherin),
noch die Stadt Bad Liebenzell (Stadtbauamt, Ordnungsamt)
noch der Landkreis Calw (Landratsamt) bzw.
die bei diesen Stellen zuständigen Personen im Vorfeld der Fällung um Stellungnahme
oder deren Meinung diesbezüglich befragt wurden.
Niemand von diesen Stellen hatte Kenntnis von dem Vorgang.
Es wurden alle Personen befragt,
welche auch nur im entferntesten verwaltungstechnisch hätten zuständig sein können.
Gegenteilige Äußerungen sind somit wohl als Schutzbehauptungen einzuordnen.
Alle befragten zuständigen Personen hatten kein Verständnis für die Fällung.
Der Baum war unter der Nummer 301 im Baumbuch der Stadt Bad Liebenzell eingetragen.
Der Baum war kerngesund.
Eine normale ordnungsgemäße Baumwartung wäre angebracht gewesen (Überprüfung der Äste),
keineswegs aber eine Fällung.
Eine Baumschutzsatzung ist in Bad Liebenzell für den Ortsteil Möttlingen nicht vorhanden.
Der Baum war (leider) nicht als Naturdenkmal geschützt.
Rein rechtlich war die private Fällung aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen wohl zulässig,
auch wenn das Privatgelände öffentlich zugänglich ist.
Wichtig an der Stelle ist zu wissen, dass der Baum aufgrund seiner Besonderheiten
(z.B. Größe, Alter, besondere Prägung des Landschaftsbilds) jedoch naturdenkmalfähig war.
Dies bedeutet, dass wenn das Landratsamt z.B. von der Bevölkerung darauf hingewiesen worden wäre,
eine Prüfung hinsichtlich der Einordnung als Naturdenkmal mit einer Wahrscheinlichkeit von >90%
zum Erfolg geführt hätte.
In der Folge hätte dann der Landkreis für dem Baum gesorgt und eine Fällung wäre nicht mehr möglich gewesen,
unter den Umständen die vorliegend zur Fällung geführt hatten.
Dies ist ein sehr wichtiger Hinweis, welcher vielleicht andere Mammutbäume,
welche derart markant sind und sich auf Privatgrundstücken befinden, retten könnte.
Eine einfache Anfrage und ein Hinweis bei den zuständigen Behörden könnte somit vielleicht "Baumleben" retten.
Eine zusätzliche interessante Information bezüglich des Baumes mit der ID8975 ist noch,
dass der Baum damals von der Mutter desjenigen gepflanzt wurde,
welcher mit großer Vehemenz und Nachdruck die Fällung initiiert hatte.
Vielleicht spielen hier somit nicht nur mögliche finanzielle und bauliche Aspekte desjenigen eine Rolle,
sondern auch psychologische, denn er hatte täglich den Baum im Blick.
Schade, dass die wirrsten Umstände dazu führen können, dass ein so wunderschöner Baum,
der noch ein langes Leben vor sich hatte innerhalb kurzer Zeit aufgrund großen Unverstandes gefällt wurde.
Es sollte daher forciert werden, dass Mammutbäume, welche markant sind,
von den zuständigen Behörde zu Naturdenkmalen erhoben werden.
Baumschutzsatzungen sind zwar auch (zusätzlich) eine kleine Möglichkeit,
diese können aber von den Gemeinden jederzeit geändert oder aufgehoben werden.
Naturdenkmale genießen einen weitaus höheren und längerdauernden Schutz.
Mit freundlichen Grüßen
R. S.....