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Rettung in letzter Sekunde

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JuergenB:
und noch ein anderes Beispiel aus der Gemeinde Rheurdt in NRW, Bahnstraaße. dass eine  Baumschutzsatzung auch im eingetreten Schadensfall durchaus nützlich sein, Folgeschäden vermeiden und für Wiedergutmachung sorgen kann, wie hier :

Trotz Verbots Mammutbaum gefällt

Fällaktion mit teuren Folgen

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Bahnstraße soll demnach ein weiterer Mammutbaum - leider wurde die Art nicht benannt - stehen und der  Schadensverursacher wurde verpflichtet, als Ersatzpflanzung auf  Gemeindegrund 2 neue Mammutbäume (mind. 20 cm Stammumfang) zu pflanzen und auch für die Pflege aufzukommen!

Rheurdt ist hier bisher nicht im MBREG erfaßt, also  Mammutbaumfreunde aus der Nähe nix wie hin. Und die Gemeinde hat doch wohl ein Bienchen verdient ::), oder?

LG Jürgen



JNieder:
Unser Micha wohnt da in der Nähe.
 ;)

Sir Cachelot:
Handelt sich wohl um diesen Baum.
Die Karte ist von 2008 - steht also vielleicht noch.

DerAchim:
Also die Strafe die in dem Artikel erwähnt wird finde ich persönlich mehr als angemessen. Hat jemand noch Bilder wo der Baum drauf ist? War dieser schon erfasst?

LG Achim

Sir Cachelot:

--- Zitat von: DerAchim am 20-Juli-2008, 10:09 ---Hat jemand noch Bilder wo der Baum drauf ist? War dieser schon erfasst?

--- Ende Zitat ---

--- Zitat von: JuergenB am 19-Juli-2008, 02:02 ---Der Baum scheint bisher auch noch nicht gemeldet zu sein

--- Ende Zitat ---

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