Mammutbäume (öffentlicher Bereich) > Wissenswertes & News

Das Wetter

<< < (218/330) > >>

TaunusBonsai:
Moin Udo,

für den Eigengebrauch darf du das "aufnehmen". Ich kenne jemanden, der das auch macht ...


aufzeichnender Gruß aus'm Taunus vom Ralf

Otzberger:
Hallo Daheimgebliebene,

wer blauen Himmel sehen möchte kann mal in Gelnica/Slowakei vorbei kommen!  :D :D :D
Im Moment haben wir zwar nur 22° und in der Hohen Tatra hat es geschneit, aber sonst ist das Wetter ganz gut!
Übrigens gibt bei uns auch einen Braunbär http://www.facebook.com/photo.php?fbid=420321368011798&set=a.155680381142566.26871.147996715244266&type=1&theater, wenn auch keine Lachse.  ;D

Viele Grüße
Thomas

xandru:
Hallo Udo,

Ich bin kein Datenschutzexperte und schon gar nicht, was das Downloaden angeht. Gerade über das, was für den privaten Gebrauch erlaubt ist und wo dieser private Gebrauch endet, hat mit Sicherheit auch die Gesetzgebung noch nicht endgültig entschieden; das dürfte im Fluss sein.

Ich sage meinen Schülern immer:

* Wenn ihr euch ernsthaft bemüht habt die Rechte festzustellen und wenn ihr dann noch glaubt rechtmäßig zu handeln, dann könnt ihr das auch guten Gewissens jedem Richter erzählen.
* Wenn aber offensichtlich ist, dass das Angebot nicht legal sein kann, dann macht ihr euch schuldig.
* Dazwischen ist eine Grauzone, wo ihr auf eigenes Risiko handelt.Ich vergleiche es mit dem Kauf von materiellen Produkten. Im normalen Laden könnt ihr davon ausgehen, dass das Angebot legal ist. Werden die Waren heimlich in einem Hinterhof angeboten, sind sie wohl eher geklaut und ihr macht euch leicht zum Hehler. Der Flohmarkt ist ein Grenzfall.

Und bei der Röhre ist es genau so: Zur Zeit achten die Macher meines Wissens nicht darauf, was die Benutzer so alles hochladen. Ich meine, zum 1.März sind neue Nutzungsbedingungen in Kraft getreten und da wurden auch eine Reihe Accounts gelöscht. Die Plattform lädt natürlich ein zum Hochladen illegaler Inhalte – jetzt weniger was die Rechte der Künstler angeht (GEMA-Gebühren), sondern vor allem die Zurschaustellung heimlich aufgenommener Videos, welche die Persönlichkeitsrechte der dargestellten Personen massiv verletzen.


* Es gibt Länder, wo der illegale Download bestraft wird. In Frankreich ist die Gesetzeslage so ähnlich, wie das in ACTA vorgesehen war: Nach dem dritten Regelverstoß wird dir dein Zugang gesperrt.
* Ich meine in der Schweiz ist es andersherum: Dort ist derjenige dran, der geschützte Werke hochlädt. Er weiß in der Regel, was er tut – oder von ihm kann man jedenfalls verlangen, dass er sich kundig macht.Langfristig halte ich das zweite Verfahren für zukunftsträchtig. Denn herunterladen kann jedes Kind, hochladen nicht.

Deshalb bin ich auch hier so stark darauf bedacht, dass hier kein Material hochgeladen wird, an dem andere Rechte haben. Wenn wir jedem Richter guten Gewissens erzählen können, dass wir streng auf die Einhaltung der Rechte achten, sind wir auf der sicheren Seite. Auch wenn in den unendlichen Tiefen des Forums sicherlich auch noch viele Scans und Screenshots liegen aus einer Zeit, als der Betreiber noch nicht so strikt darauf geachtet hat.

Achtende Grüße,
Wolfgang

Udo:
Hallo Ralf, hallo Wolfgang,

danke für die ausführlichen Antworten. Finde es gut - auch wenn ich selbst schon einigen Mist gemacht habe - wenn die Einhaltung von Rechten streng überwacht wird. Oftmals wird aus Übermut und ohne böse Absicht falsch gehandelt.

Gesetzestreue Grüße
Udo

xandru:
Hallo Udo,


--- Zitat ---Oftmals wird aus Übermut und ohne böse Absicht falsch gehandelt.
--- Ende Zitat ---

Das ist sowieso klar und meist hat sich das ja nach ein paar Minuten Aufregung von selbst geklärt und beruhigt.

Sedierte Grüße,
Wolfgang

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln