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Garten-UM wird durch Klage vom Nachbarn bedroht

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hagen66:
So PROBIERE mal auch mal was zu senden hier ein paar bilder meiner urweltmammutbäume in meiner garten

umfang brusthöhe knapp 3 m ....gefährdet duch nachbar der sie weghaben möchte gerichtsverfahren läuft....

achso wer hilfreiche tipps hat die der fällung bzw kürzung auf höhe von 25 m eintegenwirken kann-- hat kann soll darf mich gerne anschreiben

baumsatzung gibt es bei mir im ort leider nicht.....

Tom E:
Hallo Hagen,
das kommt wohl ganz auf die Gesetzeslage bei dir an, ob der Nachbar da irgendetwas zu sagen hat, Baumsatzung hin oder her. Oder geht es bei der Klage wieder um die mehr oder weniger schwachsinnige "Laubrente"?

Gruß
Tom

Tuff:
Hagen, da musst Du uns aber erstmal Auskunft geben, wie denn die 'Anklage' lautet.

ps. @Admin: Wir sollten einen eigenen Thread hieraus machen, es ging in dem Beitrag doch eigentlich um Tating und nicht um Juristisches ?

Steffen:
Wenn da links hinter der Zaunwand die Grenze ist, sehe ich schwarz für den Baum wegen nicht eingehaltener Grenzabstände beim Pflanzen, soweit wage ich mich jetzt auch ohne Kenntnis der Baumschutzsatzung vor....

Andreas Roth:
Der Grenzabstand dürfte wohl eindeutig unterschritten worden sein, allerdings steht der Baum ja nicht erst seit gestern da, vermutlich ist der Anspruch auf Beseitigung daher verjährt und der Baum genießt Bestandsschutz. Allerdings unterscheiden sich die Rechtssprechungen der einzelnen Bundesländer erheblich. Vermutlich muss der Nachbar nachweisen, dass die Anwesenheit des Baums eine unzumutbare Belastung oder sogar eine Gefahr für ihn bzw. sein Anwesen darstellt, dann kann er eine Fällung oder einen starken Rückschnitt erwirken (bitte den Baum dann nicht kappen, sondern ggf. noch stärker aufasten!).

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